Arbeitsstipendien in Hessen ausgeweitet
Die hessischen Arbeitsstipendien zur Unterstützung von Künstler*innen in der Corona-Pandemie kommen gut an: Mehr als 2.600 dieser Stipendien in Höhe von 2.000 Euro wurden bisher bewilligt. Nun erweitert das Land den Kreis der Antragsberechtigten: Zusätzlich zu allen in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherten mit Erstwohnsitz in Hessen können nun auch nicht in der KSK versicherte freiberuflich tätige Künstler*innen ein Arbeitsstipendium beantragen, wenn sie in den Jahren 2018 und 2019 jeweils mehr als 3.900 Euro Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit erzielt haben. Diese können ihre Tätigkeit über Aufstellungen ihrer Kunstprojekte in den vergangenen drei Jahren, Auszeichnungen sowie Mitgliedschaften in einschlägigen Berufsverbänden, Verwertungsgesellschaften und bei professionellen Vermittlungsagenturen belegen. Außerdem gehören eine kurze Projektskizze und ein Nachweis über den Erstwohnsitz in Hessen zum Antrag, der noch bis zum 15. September 2020 bei der Hessischen Kulturstiftung gestellt werden kann. In den kommenden Tagen wird das Bewerbungsportal der Hessischen Kulturstiftung für die neuen Anträge umgerüstet. Noch bis zum 30. August 2020 können zudem Einzelkünstler*innen sowie freie Gruppen, Kulturvereine und -unternehmen Projektstipendien beantragen, mit denen sie den Übergang hin zur Entwicklung neuer Formate meistern. Insgesamt stehen Mittel für 1.000 Einzelkünstler*innen in Höhe von bis zu 5.000 Euro und für 250 Gruppen in Höhe von bis zu 18.000 Euro bereit. Das Programm richtet sich an bildende oder darstellende Künstler*innen, Film- und Musikschaffende, Autor*innen, aber auch zum Beispiel an Menschen, die Kultur vermitteln.