APPLAUS-Spielstättenprogrammpreis 2021: jetzt bewerben
Die Bewerbungsphase für den APPLAUS 2021 läuft noch bis zum 31. März 2021 (18 Uhr). Das Verfahren wurde dieses Jahr vereinfacht:
- Statt eines Förderantrages wird eine Bewerbung eingereicht.
- Es muss kein Finanzplan erstellt und kein Mittelverwendungszeitraum beachtet werden.
- Es müssen weniger veranstaltete Konzerte als bisher nachgewiesen werden und auch Rentals zählen mit zum eingereichten Livemusikprogramm.
Mit dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS werden kulturell herausragende Livemusikprogramme der Jahre 2019 und 2020 gewürdigt. Zudem gibt es einen „Sonder-APPLAUS“ durch 16 Sonderpreise für innovative Pandemie-Aktivitäten. Einen Sonderpreis erhalten können Spielstätten, die innovative Konzepte, Projekte oder Maßnahmen während der Corona-Krise geplant und durchgeführt haben sowie Initiativen, die zur Unterstützung und Rettung von Spielstätten beigetragen haben. Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien (Programm, Spielstätte und Programmreihe) mit Prämien von bis zu 50.000 Euro. Insgesamt 2,6 Millionen Euro stehen für Preisgelder zur Verfügung. In jeder Kategorie werden mehrere Preisträger*innen ausgezeichnet. Außerdem werden 2021 Preise für „Awareness” und „Nachhaltigkeit“ verliehen, die mit jeweils bis zu 5.000 Euro dotiert sind. Auf die beiden Auszeichnungen können sich Spielstätten sowie Veranstalter*innen gezielt bewerben. Die Bewerbung und ggf. Auszeichnung mit diesen Preisen ist aber nur in Verbindung mit einer zulässigen Bewerbung in Kategorie „Programm“, „Spielstätte“ oder „Programmreihe“ möglich.