Antrag auf Novemberhilfe endlich freigeschaltet

Endlich: die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden! Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden. Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.

Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Hier geht es zur Anmeldung zum Direktantrag. Als Voraussetzung hierfür benötiget ihr ein ELSTER-Zertifikat – Infos zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei findet ihr auf dem ELSTER-Portal.

26.11.2020