Altersarmut von Künstler*innen: Kulturrat fordert Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung
Der Deutsche Kulturrat appelliert an die Bundesregierung, eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung schnell auf den Weg zu bringen. Bei der Grundrente handelt es sich – anders als bei der Grundsicherung – um keine Sozialleistung. Sie knüpft vielmehr an die personenbezogene Arbeitsleistung und die erbrachten Zahlungen in die Rentenversicherung an. Mit der Grundrente wird unterstrichen, dass sich die Beitragszahlung in das gesetzliche Rentenversicherungssystem stets lohnt – auch bei geringen oder schwankenden Einkommen.
Künstler*innen erzielen oft nur ein geringes Einkommen. Selbständige, in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstlerinnen und Künstler meldeten für das Jahr 2018 im Schnitt ein Jahresdurchschnittseinkommen aus künstlerischer Tätigkeit von 17.130 Euro. Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung wird deutlich, dass Künstlerinnen nur ein Einkommen von 14.540 Euro im Durchschnitt erreichen. Auch abhängig Beschäftigte im Kulturbereich haben oft nur ein geringes Einkommen. Überdies haben viele aufgrund der spezifischen Bedingungen des Arbeitsmarktes Kultur eine diskontinuierliche Erwerbsbiografie. Viele im Kulturbereich Tätige leben daher im Alter in Armut oder sind weit über das Rentenalter hinaus berufstätig, damit sie ihren Lebensunterhalt sichern können. Mit einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung fände die lange Arbeitsleistung auch im Kulturbereich eine Anerkennung.