Allianz der Freien Künste fordert Nachbesserung der Hilfen für Soloselbstständige
Die 19 der in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern in ihrer letzten Pressemitteilung eine ernstzunehmende Nachbesserung der als Hilfen konzipierten Instrumente des Bundes, damit diese nicht an der Arbeitsrealität in den Freien Künsten vorbeigehen. Die Maßnahmen, die sich speziell an die Gruppe der Soloselbstständigen richten und eine pauschale Wirtschaftshilfe für den Zeitraum von sieben Monaten als Zuschuss versprechen, seien kein Ersatz für den Unternehmer*innenlohn, den die meisten Expert*innen fordern: „Angesichts der prekären Einkommenssituation der Betroffenen ist die beschlossene Pauschale in Höhe von 25 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes viel zu niedrig und führt in den Künsten zu Mini-Zuschüssen. Bei der Mehrheit der Künstler*innen und Kunstschaffenden übersteigt der Jahresumsatz selten die Grenze von 20.000 Euro. Oft liegt er deutlich darunter. Nimmt man diesen Wert als Grundlage, errechnet sich ein monatlicher Zuschuss von um die 400 Euro. Damit lässt sich die Notsituation der soloselbstständigen Kunstschaffenden nicht verbessern“. Die Idee, soloselbstständige Kunstschaffende mit einem monatlichen Pauschalbetrag zu unterstützen, könne nur dann funktionieren, wenn der Pauschalbetrag imstande sei, die wirtschaftliche Existenz der Soloselbstständigen zu sichern.
Die Allianz der Freien Künste fordert:
1. die Erhöhung des in Aussicht gestellten Pauschalbetrages auf monatlich mindestens 1.180 Euro
2. eine Verlängerung der Novemberhilfen bis zum 31. Dezember 2020, denn in Branchen mit langen Planungsvorläufen ist der Monat Dezember bereits jetzt verloren
3. die Sicherstellung, dass bei den Novemberhilfen alle selbstständigen Kunstschaffenden zur Gruppe der direkt Betroffenen gezählt werden
4. eine radikale Vereinfachung der Grundsicherung für die Dauer der Pandemie (Wegfall der Bedarfsgemeinschaft, Wegfall der Vermögensprüfung, Wegfall des Bewerbungszwanges, Wegfall des Mobilitäts-Verbotes etc.)
5. eine kurzfristige Aufstockung von bereits jetzt stark überzeichneten Förderprogrammen der BKM im Rahmen von NEUSTART KULTUR (Kultur-Milliarde)
6. eine ernstzunehmende Einbeziehung der Branchen- und Fachverbände auf Bundesebene bei der Ausgestaltung von Hilfs- und Fördermaßnahmen
7. einen überparteilichen, die Fachverbände einbeziehenden Runden Tisch Kunst und Kultur in der ersten Jahreshälfte 2021