Aktuelle Perspektiven für die Musik in den Bundesländern
In einigen Bundesländern laufen schon Vorbereitungen für den kulturellen Neustart, wärend diese Perspektive andernorts noch weit weg scheint.
In Bayern können ab sofort Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern durch die Kreisverwaltungsbehörden bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder ermöglicht werden. Dabei richtet sich die maximal zulässige Zuschauerzahl nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und den gängigen Hygienemaßgaben. Ein erster Einstieg in den Probenbetrieb von Laien- und Amateurensembles soll ab dem 21. Mai 2021 wieder möglich sein. Ab diesem Datum sind bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 und einem stabilen und rückläufigen Infektionsgeschehen Proben für Laien- und Amateurensembles mit maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 20 Personen im Freien zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist dabei der Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung, einem vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder einem vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test verpflichtend. Ein Konzept, wie kulturelle Veranstaltungen im Freien ermöglicht werden können, wird momentan abgestimmt und in Kürze vorgestellt werden.
Auch Sachsen-Anhalt macht den Weg für Öffnungen und zusätzliche Modellprojekte im Kulturbereich frei. Die Landesregierung ermöglicht neben den ohnehin möglichen Öffnungen im Kulturbereich die Durchführung von Kulturveranstaltungen im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten. Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt können bis zu drei Modellprojekte umgesetzt werden. Grundlegende Voraussetzung ist, dass die „bundesrechtliche Notbremse“ in dem jeweiligen Landkreis oder kreisfreien Stadt nicht in Kraft ist. Das Bundesland hat zudem Verordnungen verabscheidet, die Veranstaltungen bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 im Freien und in Veranstaltungshäusern ermöglichen.
Landesmusikrat Berlin begrüßt Wiederbeginn des Einzelunterrichts an Musikschulen
Der Berliner Senat erlaubt unter Auflagen den Wiederbeginn des Einzelunterrichts an Musikschulen. Damit können tausende Kinder und Jugendliche in die Berliner Musikschulen zurückkehren und den Einzelunterricht wieder aufnehmen. Seit Dezember 2020 konnte kein Einzelunterricht in Präsenz mehr stattfinden. Konkrete Perspektiven für Kulturveranstaltungen gibt es aktuell dort noch nicht, aber das Pilotprojekt BärCODE arbeitet schon mal an einem Konzept für einen fälschungssicheren, datenschutzkonformen und einfach anwendbaren digitalen Testnachweis. Der BärCODE wird in den Teststellen erzeugt und kann bei der Einlasskontrolle per Prüf-App offline gescannt werden. Auch als digitaler Impfnachweis ist er einsetzbar.