Brückenklang fördert Kulturprojekte in NRW

Auch im Jahr 2018 fördert der Landesmusikrat NRW Projekte der kulturellen Vielfalt in der Breitenkultur. Gefördert werden Festivals, Veranstaltungsreihen, einzelnen Veranstaltungen und Workshops mit interkultureller Laienmusik bzw. brückenbildenden musikalischen Inhalten. Bis zum 15.03.2018 können Anträge für Projekte gestellt werden, die im Zeitraum 15. Mai bis 31. Dezember 2018 stattfinden.

05.03.2018

Landesmusikrat NRW schreibt Förderung „Brückenklang“ für 2017 aus

Auch für das Jahr 2017 schreibt der Landesmusikrat Fördermittel im Rahmen des Programms „Brückenklang“ zur Unterstützung von Festivals, Veranstaltungsreihen, einzelnen Veranstaltungen und Workshops mit interkultureller Laienmusik bzw. brückenbildenden musikalischen Inhalten aus. Denn Nordrhein-Westfalen ist ein Land mit aktiven Einwanderungskulturen. Vor allem in den Ballungsgebieten sind viele Kulturformen präsent. Vieles findet separiert statt, oft lebt die Musik verschiedener Herkunftskulturen nur wenige Straßenzüge voneinander entfernt, ohne dass die Akteure einen Bezug zueinander finden. Deshalb sollen durch die Projekte Brücken zwischen den Musikkulturen entstehen. Ideelle Grundlage ist die UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung kultureller Vielfalt. Anträge für Projekte, die ab Januar 2017 stattfinden, können bis zum 15. Oktober 2016 eingereicht werden.

27.09.2016

VUT beklagt mangelnde Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk setzt auf Dauerrotation und Mainstream. Statt die kreative Kulturlandschaft abzubilden und zu fördern, wird alles aus dem Programm gestrichen, was „Ecken und Kanten“ hat. Am Ende verlieren alle: RadiohörerInnen, Musikfans, NachwuchskünstlerInnen und die Sender selbst„. Das beklagt jetzt der Verband unabhängiger Musikunternehmen e. V. (VUT) in einer Pressemitteilung. „Mit öffentlichen Geldern wird Formatradio betrieben und die kulturelle und musikalische Vielfalt eingeschränkt“, erklärt Jörg Heidemann, Geschäftsführer des VUT. „Wir fordern von den Rundfunkanstalten und den für sie zuständigen Kontrollgremien, sich wieder auf den Kultur- und Bildungsauftrag zu besinnen.“ Der Kultur- und Bildungsauftrag sei im Rundfunkstaatsvertrag verankert und schriebe die Abbildung kultureller Vielfalt fest. Diese suche man oft vergeblich, bis zu sieben Mal am Tag liefe derselbe Song. Wer nicht bei den großen Labels unter Vertrag stehe und dem jeweiligen Genre-Mainstream entspreche, habe kaum eine Chance, im Radio gehört zu werden.

Nach Auffassung des VUT wird die breite Kulturlandschaft nur ungenügend abgebildet. Es fehle an der Unterstützung für aufstrebende KünstlerInnen, einem abwechslungsreichen Programmangebot und dem Mut, der vorhandenen kulturellen Vielfalt auch einen prominenten Platz im Radio zu bieten. Die Tatsache, dass das Radio nach wie vor 74 Prozent der Bevölkerung erreicht und für Jugendliche neben Streaming-Diensten und dem Internet weiterhin das wichtigste Medium ist, um neue Musik zu entdecken, unterstreicht die Wichtigkeit dieser Forderung. „Das System muss gerade für aufstrebende Künstlerinnen und Künstler durchlässiger werden“, appelliert Jörg Heidemann an die RadiomacherInnen. Der Verband fordert die Rundfunkanstalten daher auf, sich auf ihren Auftrag zu besinnen und die öffentlichen Gelder zur Abbildung der Vielfalt einzusetzen.

17.05.2016

„Bunt statt Braun“- Award sucht Songs

Beim BUNT STATT BRAUN AWARD 2015 werden junge Musiker und Musikerinnen (bis max. 25 J.) aufgerufen, ihre Songs gegen Gewalt, Ausgrenzung und Rassismus und für Vielfalt, Toleranz und Respekt einzusenden. Eine Fachjury sucht sich dann aus allen Bewerbern die acht besten Bands aus, die ihre Songs beim Finale live performen dürfen. Dieses findet am 20. November 2015 im Kulturhaus Schwanen in Waiblingen statt. Der Gewinner erhält 500 Euro Preisgeld. Zudem wird es einen Publikumspreis geben, der aus der Hälfte der Einnahmen aus verkauften Tickets für das Award-Konzert besteht. Wer den Sonderpreis ergattern kann, darf sich über ein Bandcoaching und einen Tag Aufnahme im Audiospezialist Studio freuen. Der Song muss selbst komponiert und getextet sein und soll als MP3 oder WAV inklusive Text (Songtext als PDF oder Word-Datei) und Bandbeschreibung + Foto bis zum 9. Oktober 2015 an: Kulturhaus Schwanen, Cornelius Wandersleb, Winnenderstr. 4, 71334 Waiblingen oder per E-Mail an: ed.xm1735997515g@dra1735997515wabsb1735997515 geschickt werden.

13.09.2015