Kostenfreie Webseitenerstellung für Vereine
Mit den „Azubi-Projekten“ wird durch den Förderverein für regionale Entwicklung e.V. Auszubildenden und Studierenden (unter Anleitung erfahrener Ausbilder*innen) die Möglichkeit gegeben, praktische Berufserfahrung an realen Webseitenprojekten zu sammeln. Im Rahmen dessen können sich Kommunen, Vereine, öffentliche und soziale Einrichtungen und kleinere Unternehmen kostenfrei eine Webseite erstellen lassen. Derzeit werden im Rahmen des Förderprogramms „Kultur und Literatur online“ neue Projektpartner gesucht, die in diesem Bereich tätig sind. Bei der Erstellung der Webseiten werden Voraussetzungen zur Barrierefreiheit sowie geltende Datenschutzrichtlinien berücksichtigt, für die anschließende Pflege der Webseite wird den Projektpartnern ein bedienerfreundliches Redaktionssystem sowie ein kostenfreier Support zur Verfügung gestellt.
Vereine in Hessen können Ausgleich von Energie-Mehrkosten beantragen
Um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen ab 1. März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen. Die Landesregierung hatte das Hilfspaket im Dezember vergangenen Jahres aufgelegt, um dort passgenau und subsidiär helfen zu können, wo die vom Bund beschlossenen Hilfen zur Milderung der Energiekosten nicht wirken. Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten) können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.
Stadt Frankfurt startet Corona-Aktionsplan und ruft zur Teilnahme auf
Rheinland-Pfalz stärkt Vereinsarbeit im Kulturbereich
Mit der Förderrichtlinie „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“ will das Land Rheinland-Pfalz Kulturvereine unterstützen, die den Schwerpunkt ihres Vereinszwecks in den Bereichen der darstellenden Kunst, bildenden Kunst, kulturellen Bildung, Musik, Literatur, Soziokultur oder der Ausstellung künstlerischer oder kultureller Inhalte haben. Die Höhe der finanziellen Hilfen beträgt maximal 4.000 Euro je Verein. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Es werden maximal 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bezuschusst. 20 % der Finanzierungsmittel müssen aus Eigenmitteln oder sonstigen Einnahmen getragen werden, hierzu zählen keine Eigenleistungen. Die Förderschwerpunkte des Programms erstrecken sich auf folgende Bereiche: Mitgliederwerbung/Imagekampagne, Digitalisierung, Strukturentwicklung und Nachwuchsarbeit. Das Programm startet am 01. September 2021 und ist bis zum 31. Mai 2022 befristet. Antragsschluss: 01.12.2021
Förderprogramm IMPULS unterstützt Amateurmusik in ländlichen Räumen
Mit dem neuen Förderprogramm IMPULS stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Laien-Ensembles – nach Monaten des Stillstands – neue Impulse geben und als Motivationshilfe zu einem kraftvollen Neustart beitragen. IMPULS ist ein Baustein des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Bundesregierung. Das neue Förderprogramm richtet sich ausdrücklich an aktive Amateurmusikensembles aus Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohner*innen. Mit IMPULS werden kooperative Projekte gefördert, die unterschiedliche Akteur*innen vor Ort zusammenbringen und so Vernetzung und Wissenstransfer ermöglichen. Neben der möglichst schnellen Befähigung zur Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit verfolgt das Programm auch das Ziel, die Ensembles strukturell zu stärken und bei den Transformationsprozessen zu unterstützen, die sich durch die Pandemie noch beschleunigt haben. Dazu gehören z.B. neue, kreative Proben- und Konzertformate, mediale Sichtbarkeit, Maßnahmen zur (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern oder Förderung von Digitalität. Anträge können von 1.-31. Mai 2021 eingereicht werden. Die Ensembles können sich um Fördersummen von 2.500 bis 15.000 Euro bewerben; einen Eigenanteil von 10% der Antragssumme müssen sie allerdings selbst tragen, z. B. durch ehrenamtliche Arbeit. Die geförderten Projekte werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 realisiert.
Musikverbände gründen Kompetenznetzwerk Amateurmusik
Ein neu gegründetes Kompetenznetzwerk aus 15 mitwirkenden Musikverbänden unterstützt die Amateurmusik beim musikalischen Neustart. Dafür erhält es Mittel aus NEUSTART KULTUR. Es soll die ehrenamtlichen Strukturen im Amateurmusikbereich bei der Beratung zu Corona-spezifischen Fragen unterstützen. Die Mitarbeitenden bieten Rechtsberatung an, unterstützen bei der Entwicklung und Umsetzung von Hygienekonzepten, erstellen Informationsmaterial zu Finanzierungshilfen, Auflagen und Bestimmungen und geben Inspiration zu kreativen Lösungen in Pandemiezeiten. Darüber hinaus schärft das Netzwerk in Politik und Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Nöte von Amateurorchestern und -chören sowie für die Aufgabe, durch differenzierte und vom wissenschaftlichen Forschungsstand geleitete Corona-Maßnahmen im Bereich des Vereinsmusizierens einen wichtigen Teil unseres kulturellen Erbes und sozialen Lebens zu erhalten. Die gesammelten Informationen, Erkenntnisse und Good-Practice-Beispiele aus dem Netzwerk werden voraussichtlich ab Ende Februar über die die neue, BMCO-eigene Wissensplattform www.frag-amu.de der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Fragen können bereits jetzt an folgenden Kontakt gerichtet werden: ed.um1735215009a-gar1735215009f@ofn1735215009i1735215009
Zusätzlich wird es im Rahmen von NEUSTART AMATEURMUSIK eine finanzielle Förderung von NEUSTART-Projekten geben, mit denen Amateurorchester- und -chöre ihre musikalische Arbeit und ihren Probenbetrieb wiederbeleben sowie Corona-konforme Konzert- und Veranstaltungsformate erproben können. Ziel der Projekte ist, dass diese ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken und Perspektiven für einen Neustart der Amateurmusik bieten.
Hessischer Musikverband startet Kampagne zur Rettung von Musikvereinen
Dass Musikvereine besonders unter der aktuellen Corona-Situation leiden, hat auch der Hessischen Musikverbandes e.V. (HMV) in einer Erhebung festgestellt. Im nächsten Jahr droht jedem zweiten Verein das finanziellen Aus. Daher startet der HMV, der über 340 Vereine mit 50.000 aktiven und passiven Musiker*innen vertritt, nun die Kampagne „Viertelnach12“. Hierbei legt der Verband durch den Verkauf von Alltagsmasken und das Einwerben von Spenden einen Fördertopf für die Hessischen Musikvereine und ihre Dirigent*innen auf.Außerdem ruft der Verband zum ersten Mal in seiner Geschichte zu einer Demonstration auf: Am kommenden Sonntag, dem 29.11. macht er in Wiesbaden auf die unzureichenden Förderbedingungen für Musikvereine und Solo-Selbstständige wie beispielsweise Dirigent*innen aufmerksam. In einer Art Trauerfeier sollen Instrumente zum symbolischen Grab getragen werden.
Dachverbände legen gemeinsame Forderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht vor
Zwölf Dachverbände und Netzwerke aus unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft haben auf die Notwendigkeit einer Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts hingewiesen. Anlässlich einer Debatte im Deutschen Bundestag fordern sie darin eine Klarstellung im Gesetz, dass die eigenen gemeinnützigen Zwecke auch überwiegend oder ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen, solange das Abstandsgebot zu Parteien eingehalten wird. So müsse sich ein Umweltverband politisch für mehr Fahrradwege oder ein Sportverband für eine bessere Förderung des Breitensports einsetzen dürfen. Zudem sei eine Klarstellung notwendig, dass sich gemeinnützige Organisationen ausnahmsweise für andere als die eigenen gemeinnützigen Zwecke engagieren dürfen. Dies ist auch wichtig für unsere Arbeit im Frauen Musik Büro. Unser gemeinütziger Zweck ist die Förderung von Kunst und Kultur – dennoch sind für unser Selbstverständnis auch zum Beispiel Gleichstellungsfragen wichtig. Schließlich fordern die Organisationen eine Aufnahme der Zwecke Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz und Frieden als gemeinnützig gemäß der Abgabenordnung.
Dachverband der Kulturfördervereine ruft zu ehrenamtlichen Aktionen zur Rettung der Kultur auf
Der DAKU Dachverband der Kulturfördervereine hat am Mittwoch einen Aufruf veröffentlicht. Darin bestärkt er alle Kulturfördervereine in Deutschland, ehrenamtlich Aktionen zur Rettung der Kultur zu entwickeln. In den letzten Wochen haben Vereine – oft gemeinsam mit den Kultureinrichtungen – Aktionen zur Unterstützung des Kultursektors gestartet. So bieten die Vereinsmitglieder ihre Social-Media-Kanäle an, um auf digitale Angebote von Kultureinrichtungen und Künstler*innen aufmerksam zu machen. Sie organisieren Spendenaufrufe, um Nothilfefonds für junge Künstler*innen zu unterstützen. Bei ausgefallenen Theaterveranstaltungen bitten sie, die Gutscheine nicht einzulösen. Auch bei 1:1 Konzerten (1 Musiker*in und 1 Zuhörer*in) helfen sie finanziell und suchen nach Veranstaltungsorten. Diese Ideen will der DAKU sammeln und veröffentlichen. Von seinem Aufruf erhofft er sich, weitere Vereine und Engagierte anzuregen. In mehr als 16.800 Kulturfördervereinen engagieren sich bundesweit Bürgerinnen und Bürger, um Theater, Museen, Konzerthäuser und Bibliotheken zu unterstützen, Kirchen zu restaurieren und vieles mehr. Sie spenden Zeit und Geld, bringen Erfahrungen und Kompetenzen ein und fördern damit viele kulturelle Einrichtungen – finanziell und ideell. 86 % der Kulturfördervereine sind rein ehrenamtlich getragen.
Digitaler Werkzeugkasten für Kulturfördervereine online
Der „Digitale Werkzeugkasten für Kulturfördervereine“ stellt den Engagierten in rund 16.800 Kulturfördervereinen digitale Anwendungen zur Verfügung, die ihnen die Arbeit erleichtern und helfen, der Kultur in den ländlichen Räumen zu helfen – während und nach Corona. Ob Videokonferenz, Telefonmeeting, die Versendung von Einladungen oder die Vorstellung der geförderten Kultureinrichtung und eigener Angebote im Netz – auf der Website www.werkzeugkasten.kulturfoerdervereine.eu werden praxisnahe Programme vorgestellt, die Kulturfördervereinen ihre Arbeit erleichtern. Wichtigste Auswahlkriterien für die digitalen Anwendungen: Sie sollen schnell einsatzbereit und bestenfalls kostenfrei sein. Zusammengestellt und getestet wurden die Programme im Rahmen des generationsübergreifen-den Projekts „Digitaler Werkzeugkasten für Kulturfördervereine“, das der DAKU Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland e. V. mit Unterstützung weiterer Einrichtungen im letzten Jahr ins Leben gerufen hat. Der erste Testlauf findet bereits seit Sommer 2019 statt: Mitglieder aus neun Kulturfördervereinen in Mecklenburg erarbeiten gemeinsam mit 16 Jugendlichen digitale Anwendungen für die Vereinsarbeit. Geschult und begleitet von einem Coach werden bei persönlichen Treffen gemeinsam passende Werkzeuge erprobt und Videos über das Engagement der Vereine für ihre Kulturinstitution produziert. Die ersten Videos ebenso wie ein Überblick über die Erfahrungen und Projektbeteiligten bei den in ländlichen Räumen angesiedelten Pilotprojekt sind auf der Projektwebsite veröffentlicht. Aktuell startet die Initiative auch in Rheinland-Pfalz.
Hessen: Neues Hilfsprogramm für Vereins- und Kulturarbeit
Das Land Hessen startet jetzt mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. „Von diesem Programm können alle 41.000 gemeinnützigen Vereine profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen, so der Ministerpräsident weiter. Die Corona-Pandemie bedrohe die Existenz der Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen.
Beispielsweise können Mittel für Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen und Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.) beantragt werden.
Diese Mittel können ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online abrufbar. Für kulturell tätige Vereine können die Anträge beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter ed.ne1735215009sseh.1735215009kwmh@1735215009eflih1735215009snier1735215009ev-an1735215009oroc1735215009 gestellt werden.
Kongress „Mehr Zeit für Musik 2.0“ 18.11.2017 Hannover
Musikalische Interessen und Fähigkeiten brauchen Zeit zur Entfaltung. Viele Verbände, Vereine und Ensembles spüren die immer enger werdenden musikalischen Zeiträume der Kinder und Jugendlichen in ihrer Nachwuchsarbeit. Vieles hat sich seit dem letzten Kongress „Mehr Zeit für Musik“ im November 2013 getan. Dazu zählt u.a. der neue Ganztagserlass, die Rückkehr zu G9, die Rahmenvereinbarung zur Kooperation mit außerschulischen Partnern im Ganztag. Wie haben sich diese Veränderungen ausgewirkt? Welche Herausforderungen sind dazugekommen? Welche Initiativen haben sich in der Zeit in der Musikszene Niedersachsens entwickelt? Der Kongress „Mehr Zeit für Musik 2.0“, den der Landesmusikrat Niedersachsen e.V. am 18.11.2017 in Hannover veranstaltet, stellt die Veränderungen auf den Prüfstein und diskutiert die neusten Entwicklungen. Eingeladen sind alle Organisationen und Einzelpersonen, die sich um die Verbesserung der Musikalischen Bildung in Niedersachsen bemühen. Von schulischer Rhythmisierung und Drehtürmodellen, bis zu den Herausforderungen der Kooperationen und des Klassenmusizierens. Aber auch Themen wie die Konkurrenz der digitalen Medien, musikalische Aufbaukonzepte, aktuelle Herausforderungen in G9 und die Integration von geflüchteten Jugendlichen werden bearbeitet. Dazu gibt es den „Markt der musikalischen Möglichkeiten“ mit Ausstellungen ausgewählter schulischer Projekte.
Zeit: 10:30 – 17:00 Uhr
Ort: Niedersächsische Sparkassenstiftung in Hannover, Schiffgraben 6, 30159 Hannover
(Quelle: http://www.miz.org)
Infos und Anmeldung: www.mehr-zeit-fuer-musik.de
Anmeldung zum Kongress: Früh-Anmeldung bis 31. Oktober 2017: 20,00 Euro (10,00 Euro ermäßigt Student*Innen/Referendar*Innen)
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