Musikalische Teilhabegerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen in Gefahr?
Am 26. und 27. April 2024 fand unter dem Titel „Arbeitsplatz Musikschule: Nachwuchsgewinnung, Berufsbild, Diversität, Nachhaltigkeit, Tarifentwicklung, Digitalität“ in Wuppertal die Hauptarbeitstagung und Trägerkonferenz mit Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) statt. In einem Pressegespräch hat sich der Verband zu den Schwerpunkten seiner Arbeit positioniert, in deren Mittelpunkt die Bildungsgerechtigkeit mit gleichwertigen Zugangsmöglichkeiten zur musikalischen Bildung durch die öffentlichen Musikschulen stand. Dazu betonte der Bundesvorsitzender des VdM, Friedrich-Koh Dolge: „(…) musikalische Bildung hängt immer stärker vom Zufall des Geburtsortes ab. Dabei tragen die Kommunen gemeinsam mit den Eltern als Gebührenzahler nach wie vor den größten Anteil an der Finanzierung der musikalischen Bildung. Angesichts der Dynamik der Kostenentwicklungen benötigen öffentliche Musikschulen dringend eine stärkere und verlässlichere ordnungspolitische und finanzpolitische Verantwortungsübernahme durch die Bundesländer, um die musikalische Bildungsgerechtigkeit zu stabilisieren“. Das ‚Herrenberg-Urteil‘ des Bundessozialgerichts, das die Träger der Musikschulen zwingend dazu anhält, Musikschullehrkräfte nur noch im Anstellungsverhältnis zu beschäftigen, würde zusätzlich Musikschulen in finanzielle Bedrängnis bringen, die letztlich die musikalische Bildung von Kindern zusätzlich und unmittelbar gefährde.
Der VdM ist der Fach- und Trägerverband der über 933 öffentlichen, zumeist kommunalen Musikschulen, in denen in bundesweit rund 21.000 Unterrichtsstätten über 1,4 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene von 37.000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet werden. Er engagiert sich als Fachpartner für die bundesweite Entwicklung und Umsetzung musikalischer Jugend- und Erwachsenbildung.
Verband der Musikschulen lädt zum 25. Musikschulkongress
Unter dem Motto „Musik teilen – Menschen gewinnen!“ versammelt der VdM vom 17. bis 19. Mai 2019 Interessierte in Berlin zum 25. Musikschulkongress. Zur Eröffnungsveranstaltung sind hochrangige Gäste aus der Bundespolitik geladen, insbesondere Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey, außerdem aus Landespolitik und Kultur. Zwei Plenumsveranstaltungen, rund 40 Arbeitsgruppen, Foren, Managementangebote und Projektpräsentationen sollen öffentlichkeitswirksame Akzente setzen und Impulse für die Fort- und Weiterbildung auf Landes- und Kommunalebene geben.
Der Kongress bietet Angebote zu den diesjährigen sechs Schwerpunkt-Themenbereichen „Instrumental-/Vokalfächer“, „Frühe Musikalische Bildung“, „Kooperationsprojekte mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen“, „Rock/Pop/Jazz“, „Digitaler Unterricht/Apps/Web“ und „Inklusion“. Aber auch viele weitere Themen finden im Programm Platz. Eine umfangreiche Instrumenten-, Verwaltungssoftware- und Notenausstellung wird das Angebot abrunden.
Medienpreis LEOPOLD sucht gute Musik für Kinder
Zum elften Mal verleiht der Verband deutscher Musikschulen (VdM) den Medienpreis LEOPOLD, der seit über 20 Jahren „gute Musik für Kinder“ kürt. ProduzentInnen, Verlage und Tonträgerhersteller können sich mit ihren Musikproduktionen und erstmals auch mit musikbezogenen Online-Angeboten für Kinder bewerben, um von der ExpertInnen- und Kinderjury empfohlen zu werden. Einsendeschluss ist der 31. Januar 2017.
(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz)
Rektorenkonferenz und VdM schreiben Musikpädagogikpreis aus
Mit dem Hochschulwettbewerb, der jährlich im Rahmen der Rektorenkonferenz ausgeschrieben wird, möchten die Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) und Verband deutscher Musikschulen (VdM) auf die Bedeutung musikalischer Bildung und musikpädagogischer Ausbildung öffentlich aufmerksam machen. Die RKM bekundet mit diesem gemeinsamen Projekt ihr Engagement für Musikpädagogik und ihren Anspruch auf Exzellenz in der musikalischen Bildung. Der Preis wird im Rahmen der Mitgliederversammlung der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen am 18. bis 19. Mai 2014 in der Hochschule für Musik Karlsruhe öffentlich verliehen.
Bewerben können sich einzelne Studierende oder Projektgruppen von bis zu vier Studierenden. Jede Hochschule darf maximal zwei Projekte einreichen. Die Bewerbungen werden durch die Hochschulleitung der jeweiligen Hochschule eingesandt. Es werden Projekte aus den verschiedenen Bereichen der Musikpädagogik berücksichtigt: beispielsweise aus Schulmusik, EMP, Rhythmik, Musik und Bewegung, Instrumental- und Gesangspädagogik, Musikvermittlung. Kriterien für die Jury sind unter anderem die Qualität sowohl des Konzepts als auch der Durchführung, das dem Projekt innewohnende Innovationspotenzial, der Modellcharakter des Konzepts sowie die Reichweite, die ihm zugeschrieben werden kann. Außerdem geht es um die Qualität der musikpädagogischen Reflexion und theoretischen Kontextualisierung des Projekts. Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro wird vom VdM gestiftet.
Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 10. Februar 2014 (Datum des Posteingangs bei der Hochschule für Musik Karlsruhe). Anmeldeformulare gibt es an den Musikhochschulen. Weitere Informationen erteilt die Hochschule für Musik Karlsruhe: www.hfm-karlsruhe.de