Neuer Medienstaatsvertrag tritt in Kraft
Nach Zustimmung aller 16 Landtage trat am 7. November der neue Medienstaatsvertrag in Kraft. Er ersetzt damit den noch aus dem analogen Zeitalter stammenden Rundfunkstaatsvertrag. Aufgrund des technischen Wandels in der Medienwelt war es überfällig, Regelungen für sogenannte Medienintermediäre wie Google und Facebook sowie Video-Sharing-Plattformen wie YouTube in den Medienstaatsvertrag aufzunehmen. Durch die Einführung neuer Transparenzvorschriften und Diskriminierungsverbote für solche Anbieter soll die Meinungsvielfalt gesichert und Transparenz hergestellt werden. So müssen künftig zum Beispiel Medienintermediäre die zentralen Kriterien der Sammlung, Selektion und Präsentation von Inhalten und Informationen über eingesetzte Algorithmen ihren Nutzerinnen und Nutzern zugänglich machen.