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Antrag auf Novemberhilfe endlich freigeschaltet

Endlich: die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden! Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen. Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden. Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.

Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Hier geht es zur Anmeldung zum Direktantrag. Als Voraussetzung hierfür benötiget ihr ein ELSTER-Zertifikat – Infos zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei findet ihr auf dem ELSTER-Portal.

26.11.2020

Allianz der Freien Künste fordert Nachbesserung der Hilfen für Soloselbstständige

Die 19 der in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern in ihrer letzten Pressemitteilung eine ernstzunehmende Nachbesserung der als Hilfen konzipierten Instrumente des Bundes, damit diese nicht an der Arbeitsrealität in den Freien Künsten vorbeigehen. Die Maßnahmen,  die sich speziell an die Gruppe der Soloselbstständigen richten und eine pauschale Wirtschaftshilfe für den Zeitraum von sieben Monaten als Zuschuss versprechen, seien kein Ersatz für den Unternehmer*innenlohn, den die meisten Expert*innen fordern: „Angesichts der prekären Einkommenssituation der Betroffenen ist die beschlossene Pauschale in Höhe von 25 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes viel zu niedrig und führt in den Künsten zu Mini-Zuschüssen. Bei der Mehrheit der Künstler*innen und Kunstschaffenden übersteigt der Jahresumsatz selten die Grenze von 20.000 Euro. Oft liegt er deutlich darunter. Nimmt man diesen Wert als Grundlage, errechnet sich ein monatlicher Zuschuss von um die 400 Euro. Damit lässt sich die Notsituation der soloselbstständigen Kunstschaffenden nicht verbessern“. Die Idee, soloselbstständige Kunstschaffende mit einem monatlichen Pauschalbetrag zu unterstützen, könne nur dann funktionieren, wenn der Pauschalbetrag imstande sei, die wirtschaftliche Existenz der Soloselbstständigen zu sichern.

Die Allianz der Freien Künste fordert:

1. die Erhöhung des in Aussicht gestellten Pauschalbetrages auf monatlich mindestens 1.180 Euro
2. eine Verlängerung der Novemberhilfen bis zum 31. Dezember 2020, denn in Branchen mit langen Planungsvorläufen ist der Monat Dezember bereits jetzt verloren
3. die Sicherstellung, dass bei den Novemberhilfen alle selbstständigen Kunstschaffenden zur Gruppe der direkt Betroffenen gezählt werden
4. eine radikale Vereinfachung der Grundsicherung für die Dauer der Pandemie (Wegfall der Bedarfsgemeinschaft, Wegfall der Vermögensprüfung, Wegfall des Bewerbungszwanges, Wegfall des Mobilitäts-Verbotes etc.)
5. eine kurzfristige Aufstockung von bereits jetzt stark überzeichneten Förderprogrammen der BKM im Rahmen von NEUSTART KULTUR (Kultur-Milliarde)
6. eine ernstzunehmende Einbeziehung der Branchen- und Fachverbände auf Bundesebene bei der Ausgestaltung von Hilfs- und Fördermaßnahmen
7. einen überparteilichen, die Fachverbände einbeziehenden Runden Tisch Kunst und Kultur in der ersten Jahreshälfte 2021

24.11.2020

Kultur-Notfallfonds in Frankfurt wird aufgestockt: Antragsfrist 30.11.2020

Die erneute Schließung von Kultureinrichtungen und Absagen von Veranstaltungen ist ein harter Schlag für die Frankfurter Kulturszene. Der von der Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig im März initiierte Notfallfonds unterstützt die Arbeit von Kulturschaffenden und Vereinen auch im zweiten Lockdown finanziell und konnte nun um weitere 60.000 Euro aufgestockt werden. 25.000 Euro kommen dabei von privaten Spendern um den Unternehmer Claus Wisser sowie rund 10.000 Euro aus der Spendenaktion „Kräuter für Künstler“, um weitere 25.000 Euro aus eigenen Mitteln stockt die Kulturdezernentin den Notfallfonds auf. Seit 04.11. ist die Einreichung von Zweitanträgen möglich, d.h. Künstler*innen, die bereits eine Förderung durch den Härtefall- und Notfallfonds der Stadt Frankfurt erhalten haben, können erneut einen Antrag stellen. Die Höhe der maximalen Förderung je Antragsteller*in wird ab sofort in Abhängigkeit von der Anzahl der bis zum Stichtag eingegangenen Anträge festgelegt; Antragsteller*innen wird daher empfohlen, die Höhe der tatsächlichen Kosten eines Projektes anzugeben und nicht, wie häufig geschehen, pauschal 1.000 € zu beantragen. Für nicht-rückzahlbare Zuschüsse sind im Rahmen der Projektförderung wie bisher folgende Unterlagen vorzulegen: ein formloses Antragsschreiben, der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit, der Nachweis des Wohnortes oder Arbeitsmittelpunktes in Frankfurt am Main, Anschrift und Bankverbindung (sowie idealerweise eine Telefonnummer für Rückfragen), eine Projektbeschreibung sowie ein Kostenplan (im Falle von weiteren Drittmittelgebern ein KFP). Die Prüfung der Anträge erfolgt Anfang bis Mitte Dezember, der Härtefall- und Notfallfonds wird voraussichtlich auch im kommenden Jahr in reduziertem Umfang weitergeführt.

Das Frankfurter Kulturamt prüft die Anträge in individueller Rücksprache mit den Künstler*innen und unterstützt bei der Antragsstellung. Anträge auf Mittel des Notfallfonds zwischen 500 und 5.000 Euro können in diesem Jahr noch bis zum 30. November eingereicht werden. Alle Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Seite des Kulturportals der Stadt Frankfurt zu finden sowie über diesen Link.   

17.11.2020

Novemberhilfen sollen schon Ende November als Abschlagszahlung kommen

Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt. Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Zusammenhalt und gegenseitige Solidarität sind das Gebot der Stunde. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein. Ein schneller Start der Auszahlung ist für viele Soloselbständige und kleine Unternehmen überlebenswichtig. Daher haben wir uns auf ein Verfahren der Abschlagszahlung verständigt. Die Antragstellung ist ab der letzten November-Woche 2020 möglich. Erste Abschlagszahlungen werden ebenfalls noch im November starten.“

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000€; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000€.
  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch hier.
  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25. November 2020).
  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

17.11.2020

Deutscher Kulturrat fordert unbürokratische, schnelle Auszahlung der Novemberhilfen

Bei den sog. Novemberhilfen, die den Einnahmenverlust von Unternehmen und Soloselbstständigen durch den zweiten Lockdown ausgleichen sollen, wurde am 05.11.2020 eine Sonderregelung bekannt gegeben: Wenn die beantragte Fördersumme unter 5.000 Euro liegt, was vor allem bei Soloselbstständigen der Fall ist, können die Mittel direkt beantragt werden. Die Beantragung durch einen Steuerberater ist nicht erforderlich. Statt des Umsatzes November 2019 kann als Vergleichsmaßstab auch der durchschnittliche Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde gelegt werden. Eine Beantragung ist allerdings aktuell immer noch nicht möglich.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert daher Bund und Länder in seiner neuesten Pressemitteilung auf, so schnell wie möglich ihren Streit über die Auszahlung der Unterstützungen für durch den Lockdown direkt und mittelbar Betroffene in Form der Novemberhilfen beizulegen. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Novemberhilfen müssen fair und gerecht sein und vor allem den Besonderheiten der Kulturbranche Rechnung tragen. Zu viele Hoffnungen wurden in den letzten Monaten enttäuscht. Jetzt müssen Bund und Länder gemeinsam handeln und noch mehr Schaden vom Kulturbereich abhalten. Die Novemberhilfen müssen schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden.“

Der Deutsche Kulturrat unterstützt außerdem die Länder bei ihrem Anliegen, eine gerechtere und fairere Lösung für die mittelbar Betroffenen (z.B. Künstlerinnen und Künstler, kleine kulturwirtschaftliche Betriebe) bei den Novemberhilfen zu finden. Der derzeitige Vorschlag des Bundes sieht vor, dass die mittelbar betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen, also jene, die zwar nicht schließen müssen, oder nicht mehr arbeiten dürfen, deren Umsätze aber unmittelbar mit den geschlossenen Unternehmen zusammenhängen, nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen machen müssen. Diese sehr enge Vorgabe würden es vielen mittelbar Betroffenen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft unmöglich machen, anspruchsberechtigt zu sein. Das würde bedeuten, dass für sie die Novemberhilfen ins Leere laufen.

11.11.2020

Berlin verlängert Hilfen für Kulturbetriebe und Medienunternehmen

Kulturbetriebe und Medienunternehmen sind von der aktuellen Corona-Pandemie besonders hart betroffen, die neu beschlossenen Einschränkungen werden die Lage für die Unternehmen noch verschärfen. Um möglichst schnell Hilfen bereitstellen zu können, soll daher das Soforthilfeprogramm IV in Version 3.0 in unveränderter Form fortgeführt werden und wird den Förderzeitraum von Dezember 2020 bis Februar 2021 umfassen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Die Soforthilfe IV 3.0 gewährt Zuschüsse zur Überwindung von Liquiditätsengpässen innerhalb dieser Monate. Antragstellende, die für diesen Zeitraum absehbare Zahlungsschwierigkeiten erwarten, die sie in ihrer Existenz bedrohen, können auf Grundlage einer einzureichenden Liquiditätsplanung einen Zuschuss beantragen. Die Zuschusshöhe ist auf maximal 500.000 Euro begrenzt. Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV 3.0 können von Mittwoch 11. November 2020, 9 Uhr bis zum Mittwoch, 18. November 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin (http://www.ibb.de/soforthilfe4) eingereicht werden. Voraussetzung bei der Soforthilfe IV 3.0 ist, dass die Überbrückungshilfe II des Bundes (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) in Anspruch genommen wird, sofern dies gemäß den Antragsvoraussetzungen möglich ist. Die Beantragung der Überbrückungshilfe II sollte demnach vor Antragstellung bei der Soforthilfe IV 3.0 erfolgen. Sollte eine Antragstellung bei der Überbrückungshilfe II nicht möglich sein, ist dies bei der Antragstellung zur Soforthilfe IV 3.0 entsprechend zu erläutern. Darüber hinaus sind Antragstellende gehalten zu prüfen, ob weitere – zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannte und zugängliche – Hilfsmaßnahmen des Bundes oder des Landes Berlins genutzt werden könnten. Die Soforthilfe IV 3.0 richtet sich an Kultureinrichtungen/ -betriebe ab zwei Beschäftigten, die auf professioneller Basis arbeiten und landesweite Ausstrahlung haben. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten.Weitere Informationen zum Programm sowie einen Leitfaden zur Antragstellung und ausführlichen FAQ-Katalog finden Sie ab heute, 3. November 2020, auf der Webseite der Investitionsbank Berlin. Für Fragen zur Antragsstellung, die über den FAQ-Katalog hinausgehen, steht das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin der Kulturprojekte Berlin GmbH über das Kontaktformular der IBB zur Verfügung. Darüber hinaus lädt Kreativ Kultur Berlin zu einer Online-Infosession zur Soforthilfe IV 3.0 am 6. November 2020 um 10.30 Uhr ein.

04.11.2020

Notfallfonds für Künstler*innen in Frankfurt soll aufgestockt werden

Unabhängig von der in der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Unterstützung für Soloselbstständige im November will die Stadt Frankfurt ihren Notfallfonds für Künstler*innen weiter ausbauen. Das schreibt die Frankfurter Rundschau in einem Artikel vom 30.10.2020. Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) arbeite an einer Aufstockung des Fonds, der notleidenden Soloselbstständigen der Kulturszene finanzielle Unterstützung gewähren soll. Der von der Kulturdezernentin Ende März aus Mitteln des Kulturetats ins Leben gerufene Fonds konnte bereits 150 Kulturschaffende mit insgesamt 220 000 Euro unterstützen. Hartwig hatte im Frühjahr zunächst 200 000 Euro zur Verfügung gestellt, mit Hilfe privater Spender*innen konnte die Summe mittlerweile auf 311 000 Euro aufgestockt werden. Spenden kamen von der Crespo Foundation, von der Stiftung Polytechnische Gesellschaft, der Stiftung Giersch, dem Frankfurter Patronatsverein für die Städtischen Bühnen, aber auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern. (Quelle)

02.11.2020

Schleswig-Holstein startet Soforthilfe-Kultur II

Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheit erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. Das neue Programm folgt auf die Soforthilfe-Kultur I, über die Einrichtungen der Kultur bis Ende Mai dieses Jahres Mittel beim Land beantragen konnten. Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen aus den Bereichen Kultur und Weiterbildung sowie Minderheiten und Volksgruppen, die als wesentlich für die kulturelle Infrastruktur bewertet werden und nicht öffentlich getragen werden; regional wirkende kulturelle Vereine; Einrichtungen, die eine regelmäßige institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein beziehen; sowie in Ausnahmen auch privatwirtschaftliche Einrichtungen (wenn sie in den Jahren 2016 bis 2020 eine Projektförderung aus dem Ministerium erhalten haben). Bewerbungsschluss für die Soforthilfe-Kultur II ist der 30.11.2020.

07.10.2020

Forum Musik Festivals zieht ernüchternde Halbjahresbilanz

Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie haben sich im März zunächst 40 namhafte Musik-Festivals aus ganz Deutschland zusammengefunden, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Mittlerweile ist der Kreis auf über 100 Festivals angewachsen. Das Fazit der letzten Monate, das das Forum anlässlich seines letzten Plenums zog, fällt allerdings durchwachsen aus. Während viele Musikfeste mit großem Engagement und mit viel Kreativität unter schwierigsten Bedingungen zahlreiche Ersatzprogramme erfolgreich durchgeführt und dabei auch schon früh wieder intensive Musikerlebnisse live angeboten haben, gibt es weiterhin ein Chaos unterschiedlicher Bestimmungen und nur bedingt Planungssicherheit. Jede Forderung des Forums hat daher nach wie vor ihre Gültigkeit:

„Gleichbehandlung von Kultur mit Sport, Religionsgemeinschaften und Wirtschaft!“
Während in Zügen, Flugzeugen und Biergärten längst wieder Volllast gefahren wird, dürfen je nach Bundesland Kulturveranstaltungen nur 10 bis 50 % ihrer Plätze füllen, für musikalische Ensembles gelten zum Teil groteske Sicherheitsabstände.

„Einheitliche Regeln schaffen“
Innerhalb Deutschlands braucht es einheitliche Regelungen auf Bundesebene, die lokalen Gegebenheiten (Kommunen, Landkreise) individuell angepasst werden können.

„Klare Sprache in den Verfügungen!“
Noch immer rätseln Festivals landauf, landab über schwammige Formulierungen, die von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt unterschiedlich ausgelegt werden (gelten Sicherheitsabstände zwischen den Nasenspitzen oder den Stuhlkanten?).

„Planungssicherheit für die nahe Zukunft!“
Programme wie „Neustart“ blicken auf zukünftige Jahrgänge und fördern meist nur ein Zusatzprogramm, zudem sind viele Festivals aufgrund ihrer Größe und Struktur nicht antragsberechtigt. Entweder müssen Kommunen, Landkreise und Länder nun schnell nachlegen, oder der Bund muss seine Kriterien lockern. Aktuell berichten über die Hälfte der Mitglieder des Forums, dass sie (noch) nicht von Corona-Hilfen der öffentlichen Hand profitieren oder coronabedingte Mehrkosten bei der regelmäßigen Förderung nicht anerkannt werden.

Außerdem müssten die Mehrkosten für Hygiene- und Sicherheitskonzepte sowie drastische Mindereinnahmen durch die Reduzierung der Sitzplätze ausgeglichen werden: das gehe entweder durch eine Reduzierung des Programms auf Kosten der Künstler*innen oder durch eine Erhöhung der Mittel (und zwar nicht nur für neue digitale Formate, sondern auch für das Kernprogramm).

29.09.2020

#AlarmstufeRot: Großdemo zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft 09.09.2020 Berlin

Mit einer Großdemo am 09.09.2020 will #AlarmstufeRot auf die Not der über 1 Mio. Beschäftigten in der Veranstaltungswirtschaft hinweisen, die durch die Coronakrise mit einem Berufsverbot belegt wurden und seitdem drastische Einnahmenausfälle haben. Das Bündnis von zahlreichen Initiativen & Verbänden der Veranstaltungswirtschaft, das 10.000 Unternehmen mit mehr als 250.000 Beschäftigten vertritt, stellt konkrete Forderungen an die Bundesregierung und verlangt vor allem „eine Perspektive, um den sechstgrößten Wirtschaftszweig Deutschlands mit 130,0 Mrd. Euro Umsatz sowie über 1,0 Mio. Beschäftigten vor dem Untergang zu retten. (…) Rechnet man die wesentlichen Teil- und Zuliefermärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie den Peripherieumsatz hinzu, den die Veranstaltungswirtschaft z.B. durch Umsätze in Hotellerie, Nah- und Fernverkehr, Gastronomie oder Einzelhandel insgesamt generiert, dann sind in Deutschland die Jobs von knapp 3,0 Mio. Beschäftigten in über 300.000 Betrieben in Gefahr“. Das Bündnis hat dazu sechs Maßnahmen bzw. Forderungen erarbeitet, die ihr hier nachlesen könnt.

Treffpunkt für den Fußmarsch ist um 11 Uhr am Neptunbrunnen beim roten Rathaus, Alexanderplatz, um 12:05 Uhr geht es in 150er-Bannergruppen los. Um 14:20 Uhr beginnt das Bühnenprogramm am Brandenburger Tor.

08.09.2020

TV-Tipp: „Alleingelassen in der Krise“ @ ZDF Zoom Mediathek

Wie Soloselbstständige in der Corona-Krise alleingelassen werden, zeigt ein Film von Norman Laryea und Viktoria Timkanicova, der derzeit in der ZDF-Mediathek zu sehen ist. Er porträtiert und begleitet Soloselbstständige und fragt: Wie hilft der Staat den über 2 Mio. Soloselbständigen in der Coronakrise? Von den über 400 Mrd. Euro Hilfsgeldern – allein 50 Mrd. Soforthilfe für Selbständige – kommt fast nichts bei ihnen an, denn die Hilfsgelder sind für die Erstattung von Betriebskosten wie Lager- und Büromieten oder Firmenwagen vorgesehen. Nur einige wenige Bundesländer wie NRW haben zusätzlich die Möglichkeit geboten, 2000.- der für 3 Monate zugesagten Euro auch für Lebenshaltungskosten zu verwenden. So müssen viele die 9000.- Euro, die sie für 3 Monate bekommen haben, zu einem großen Teil wieder zurückzahlen. Die gern von der Politik angeführte Möglichkeit, vereinfacht Hartz IV beantragen zu können, greift häufig nicht. Eine Erhebung des Verbandes der Gründer und Selbstständigen unter 17000 Teilnehmer*innen hat ergeben, dass Selbständige vom Jobcenter häufig keine Hilfe zur Grundsicherung bekommen, weil sie Altersvorsorge betrieben haben. Denn die Voraussetzung ist: ein*e einzelne*r Antragsteller*in darf maximal 60000.- Euro verwertbares Vermögen besitzen. Wer mehr besitzt und es nicht fest als Altersvorsorge, sondern in Aktien oder auf einem Sparbuch angelegt hat, bekommt Probleme. So sind sie gezwungen, ihre Rente aufzubrauchen.
Das angeblich vereinfachte Verfahren zur Beantragung der Hilfe zur Grundsicherung erweist sich in der Realität als kompliziert und langwierig, viele der vom Filmteam Befragten berichten außerdem von peniblen Vermögensprüfungen. Auf die Frage, warum auf die massive Kritik an den Hilfsmaßnahmen nicht von Seiten des Bundeswirtschaftministeriums reagiert wurde, bekommt das Filmteam keine erhellende Antwort. Dabei gibt es Beispiele wie die Sofortmaßnahmen in Großbritannien, wo Selbstständigen schnell und unbürokratisch mit bis zu 2800.- Euro pro Monat auch für den privaten Lebensunterhalt geholfen wird.

Hier könnt ihr den Film nachschauen.

08.09.2020

#JazzBalticaSolidarity: Große Spendensumme geht an Musiker*innen

Da die JazzBaltica aufgrund der Corona-Pandemie auf 2021 verschoben wurde, fanden im Juni unter dem Titel „Mittsommer JazzBaltica“ acht Konzerte statt, die live auf ZDFkultur übertragen wurden. Zu sehen waren Caecilia Norby & friends, Ida Sand & friends, Viktoria Tolstoy, Tini Thomsen & friends (u.a. Christin Neddens, Lisa Wulff), die Konzertmitschnitte sind bei ZDFkultur und demnächst bei NDR Info und in der JazzBaltica Mediathek abrufbar. Dabei rief Nils Landgren, der künstlerische Leiter von JazzBaltica, unter dem Hashtag #JazzBalticaSolidarity zu einer Spendenaktion auf, um die Künstler*innen, die mit dem Festival verbunden sind, zu unterstützen. Dabei kamen 45.000.-€ zusammen, die an die Künstler*innen gehen sollen, die in diesem Jahr auf den Bühnen rund um den Stadtpark in Timmendorfer Strand aufgetreten wären und nicht Teil von „Mittsommer JazzBaltica“ waren. Dadurch erhält jede*r Musiker*in einen großen Anteil seiner ursprünglichen Gage. „Ich bin überwältigt von der Spendenbereitschaft der JazzBaltica-Fans“, zeigt sich Landgren begeistert. „Das ist ein großartiges Ergebnis – und ich bin froh, dass wir auch den Musikern, die in diesem Jahr nicht auftreten konnten, eine finanzielle Unterstützung bieten können.“

01.09.2020