Masterplan Kultur in Baden-Württemberg

Baden-Württembergs Kunstministerin Theresia Bauer hat Ende vergangener Woche den „Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand“ vorgestellt. Er umfasst insgesamt rund 45 Millionen Euro, ist aber noch nicht abschließend: es soll weitere Aktualisierungen, Konkretisierungen und Ergänzungen abhängig von der jeweiligen Situation geben. Das Kunstministerium hat die sukzessive Öffnung des Kulturlebens unter Wahrung von Abstands- und Hygieneregeln bereits eingeleitet. Ab sofort darf auch der Probenbetrieb mit mehr als fünf Personen für professionelle Theater, Orchester sowie Chöre unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen wiederaufgenommen werden. Derzeit wird geprüft, ob das erfolgreiche Soforthilfeprogramm verlängert werden kann. Außerdem hat das Ministerium beantragt, ein zweiteiliges Notprogramm für Kunst und Kultur im Umfang von 40 Millionen Euro aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes aufzulegen. Mit einem Nothilfefonds im Umfang von über 32 Millionen Euro sollen wirtschaftlich gefährdete Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Vereine der Breitenkultur unterstützt werden. Mit einem Impulsprogramm ´Kunst trotz Abstand`, ausgestattet mit rund 7 Millionen Euro, werden kulturelle Veranstaltungen gefördert, die auch unter den aktuellen Beschränkungen und unter Einhaltung von Auflagen umgesetzt werden können. Kultureinrichtungen, Vereine der Breitenkultur und Kinos sollten dabei eng mit freischaffenden Künstler*innen zusammenarbeiten; gefördert würden vor allem die Künstlerhonorare. Den gesamten „Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand“ findet ihr hier.

14.05.2020

Überbrückungsstipendien für Musiker*innen aus Meckenburg-Vorpommern

Die Landesregierung in Meckenburg-Vorpommern hat für Künstler*innen, Kulturschaffende, Weiterbildungsträger und Gedenkstätten ein 20 Mio. teures Corona-Hilfspaket geschnürt. Die Millionenhilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes, der insgesamt 1,1 Milliarden Euro umfasst.
In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) sieht das Hilfspaket für die Kultur Unterstützungen auf sechs Säulen vor, unter anderem Überbrückungsstipendien in Höhe von je 2000.-€ für freischaffende Künstler*innen,
die durch die Absage von Engagements in Existenznot geraten und bei der KSK angemeldet sind. Das Stipendium dient in Abgrenzung zur Grundsicherung der Sicherung des künstlerischen Arbeitens und Wirkens.

Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Der Antrag wird in Kürze bereitgestellt. Weitere Informationen erhaltet ihr beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Tel. 0385 –588 7033. Bitte sendet eure Anfrage gerne auch per E-Mail an ed.gn1735221841ureig1735221841er-vm1735221841.mb@L1735221841KW-911735221841C1735221841, ihr erhaltet dann so schnell wie möglich eine Rückmeldung. (Quelle: Newsletter DRMV)

13.05.2020

Bund legt neues Unterstützungsprogramm „Neustart“ für Kultureinrichtungen vor

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat das Programm„NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ ins Leben gerufen, um insbesondere kleinen und mittleren Kultureinrichtungen eine rasche Wiedereröffnung nach der Corona-bedingten Schließung zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten sowie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. „Mir ist bewusst, dass unsere Kultureinrichtungen – und ihr Publikum – sehnsüchtig darauf warten, ihre ‚Pforten‘ nach der Corona-bedingten Schließung wieder öffnen zu können“, erklärt Monika Grütters. Die Museen hätten unter dem Dach des Museumsbundes inzwischen sehr vernünftige und verantwortungsvolle Vorschläge entwickelt, wie sich Zugang und Gesundheitsschutz miteinander verbinden lassen. Das möchte die Staatsministerin für Kultur und Medien durch das Programm Neustart unterstützen. Finanziert werden Investitionen in den Umbau und zur Ausstattung, zum Beispiel der Einbau von Schutzvorrichtungen oder die Optimierung der Besuchersteuerung. Auch die Einführung beziehungsweise Anpassung digitaler Vermittlungsformate können unterstützt werden. Für die Maßnahmen sind zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Kultureinrichtung vorgesehen, insgesamt stehen dafür 2020 einmalig bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Anträge können ab dem 6. Mai 2020, 10.00 Uhr, online über die Webseite des Bundesverbands Soziokultur gestellt werden. Welche Angaben erforderlich sind, ist dem Musterantrag zu entnehmen. Außerdem bietet der Bundesverband Soziokultur eine individuelle Antragsberatung an.

05.05.2020

Protest gegen mangelnde Soforthilfe in Hessen: jetzt mitmachen!

Der Frankfurter Tonkünstlerbund stellt via Facebook eine Vorlage für eine Email zur Verfügung, um eine bessere Unterstützung von Kulturschaffenden in der Coronakrise einzufordern. Musiker*innen und andere Kulturschaffende und Soloselbstständige, die sich von der Soforthilfe alleingelassen fühlen, können den Brief für sich nutzen und auf die eigenen Belange umändern und ergänzen. Damit soll eine zahlenmäßig breite Betroffenheit demonstriert und der existentiellen Not ein konkreter Name gegeben werden, damit die Landesregierung endlich Maßnahmen ergreift, um freie Kulturschaffende besser zu unterstützen.

04.05.2020

Bayern hilft Künstler*innen während Corona-Krise mit 1000.-€ monatlich

Die Staatsregierung will Künstler*innen im Land finanziell mit monatlich 1.000.-€ helfen. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in seiner zweiten Regierungserklärung zur Corona-Pandemie. Während kulturellen Einrichtungen mit den bisherigen Maßnahmen bereits schon geholfen werde, gebe es eine Gruppe, „die durch jedes Raster fällt“. Die rund 30.000 Künstler*innen, die auch in der Künstlersozialkasse organisiert seien, würden in den nächsten drei Monaten jeweils 1.000.-€ bekommen, sagte Söder. Bayern folgt damit dem Beispiel Baden Württembergs. „Ganz ehrlich. Ich finde, dass es nicht richtig ist, da nur Hartz-IV als Alternative anzubieten“, Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident.

21.04.2020

Offener Brief der Initiative Kulturschaffender

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestimmen seit mehr als fünf Wochen Alltag und Diskurs auf allen Ebenen unserer Gesellschaft. Für einen Großteil der Künstler*innen, Freiberufler*innen, Soloselbständigen und Unternehmer*innen in der Kultur-, Kreativ- und Unterhaltungsbranche in ganz Deutschland ergibt sich aktuell eine immer dramatischere und existenzbedrohendere Situation. Die Bundes- und Landesregierungen reagieren mit Soforthilfemaßnahmen, die gerade für diese Zielgruppe kaum greifen und in der Realität den Großteil der Kunst- und Kulturschaffenden ausschließen. Mit der Untersagung von Veranstaltungen bis voraussichtlich 31. August 2020 droht ein unmittelbarer, bisher einmaliger sozialer Abstieg eines ganzen Berufszweiges. Nach Schätzungen der Initiative Kulturschaffender in Deutschland werden etwa drei Viertel der Freischaffenden und Selbständigen eine solch lange Zeit ohne Aufträge und Einnahmen wirtschaftlich nicht überstehen können.

Mit einem umfangreichen Offenen Brief wendet sich nun die „Initiative Kulturschaffender in Deutschland“ an alle politischen Vertreter*innen auf Bundes- und Länderebene. „Mit einem faktenreichen Positionspapier stellen wir die aktuelle Lage detailliert dar und zeigen gleichsam auf, wie Abhilfe geschaffen und der Fortbestand der Veranstaltungs-, Kultur- und Kreativbranche bundesweit gesichert werden kann“, informiert Jana Riediger, eine der Sprecherinnen der Initiative. Zu den Zielen des Positionspapiers gehören dringende Verbesserungen an den aktuellen Hilfsprogrammen, klare Rechtsverbindlichkeiten und die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Vorgehen der Politik. Größter Kritikpunkt ist die Tatsache, dass Solo-Selbstständige und freie Kulturschaffende ihren „Geschäftsführerlohn“ bisher nicht als Betriebsausgabe über Soforthilfeprogramme finanzieren können. Deshalb fordert sie ein durch Landes- und Bundesmittel abgedecktes bundeseinheitliches Soforthilfeprogramm, in welchem ein monatlicher Bedarf zur Lebenshaltung in Höhe von 1.180€ integrierbar ist.

Hier könnt ihr den Brief mitzeichnen.

21.04.2020

Deutsche Jazzunion fordert Anerkennung von Lebenshaltungskosten bei Corona-Soforthilfen

Die Deutsche Jazzunion richtet einen dringenden Appell an die Politik auf Bundes- und Landesebene und drängt auf Vereinheitlichung der Regularien für die Corona-Soforthilfen. Die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) lassen den Bundesländern Spielraum bei der Frage, ob betrieblich relevante Lebenshaltungskosten bei Selbstständigen für die Inanspruchnahme von staatlicher Soforthilfe anerkannt werden. In der Folge wird dies von den für die Antragsbearbeitung und Auszahlung zuständigen Landesbehörden bislang unterschiedlich gehandhabt. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg etwa zählt zu den Verbindlichkeiten einen „kalkulatorischen Pauschalbetrag von 1.180 € pro Monat für den Lebensunterhalt“ auch bei Soloselbstständigen hinzu. Laut den entsprechenden Ministerien etwa in Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern dagegen werden Lebenshaltungskosten dort generell ausgeschlossen. Nikolaus Neuser, Vorsitzender der Deutschen Jazzunion, meint dazu:„Kunst- und Kulturschaffende dürfen nicht nach Zufallsprinzip – je nach Bundesland, in dem sie gemeldet sind – bei den Soforthilfen der Bundes- und Landesregierungen übergangen und in die Grundsicherung geschoben werden! Genau wie andere unternehmerisch tätige Selbstständige ist auch etwa bei Jazzmusiker*innen ein erheblicher Teil der Lebenshaltungskosten betrieblich relevant – so zum Beispiel Kosten für Arbeits- und Probenräume, die häufig Teil der eigenen Wohnung sind, wie auch viele andere laufende Verbindlichkeiten.“

Mit Unterstützung vieler anderer Bundesverbände selbstständiger und freiberuflicher Kunst- und Kulturschaffender aller Sparten weist die Deutsche Jazzunion auf dringenden Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung der Hilfsprogramme hin. Diese sind zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenzen hunderttausender Selbstständiger im Kulturbereich angesichts der staatlichen Beschränkungen ihrer beruflichen Tätigkeiten unerlässlich.

06.04.2020

Sängerhilfe fördert freiberufliche Sänger*innen & Beschäftigte des Musiktheaters

Die Opernhäuser und Theater in Deutschland gehören zu den öffentlichen Einrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie als erste ihren Betrieb einstellen mussten. Ab wann wieder gespielt werden kann, ist angesichts der aktuellen Lage offen. Für die freiberuflichen Sänger*innen, Regisseur*innen, Regieassistent*innen und all jene freien Künstler*innen, die ausschließlich für einzelne Projekte oder Aufführungen engagiert und bezahlt werden, hat die Sängerhilfe eine Spendenaktion gestartet, die bis heute fast 100.000.-€ gesammelt hat. Betroffene können bei der Manfred Strohscheer Stiftung eine einmalige Nothilfe von bis zu 2000.-€ beantragen. Dazu scannen sie den ausgefüllten Antrag und mailen ihn an ed.gn1735221841utfit1735221841s-ree1735221841hcsho1735221841rts-d1735221841erfna1735221841m@efl1735221841ihreg1735221841neas1735221841.

05.04.2020

Corona-Soforthilfe des Bundes geht an Künstler*innen vorbei

Die Ankündigung der Bundesregierung, durch das Programm der finanziellen Soforthilfe für Kleinunternehmer*innen und Selbständige auch Künstler*innen unterstützen zu wollen, scheint sich nicht wie erhofft zu erfüllen, denn diese scheint an der Lebensrealität von Künstler*innen und anderen Freiberufler*innen vorbeizugehen. Mit den Mitteln aus dem Soforthilfe-Programm können nämlich nur laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches und nicht die private Miete oder Lebensmittel bezahlt werden. Die auf Künstler*innen spezialisierte Bilanzbuchhalterin Anja Kühn erzählt in einem Gespräch mit der Hessenschau, dass zum Beispiel nicht berücksichtigt worden sei, dass viele Freiberufler zu Hause arbeiten: „Ich glaube, da hat keiner eine echte Vorstellung davon, dass es Menschen gibt, die in ihren Wohnzimmern sitzen und CDs produzieren oder Schüler unterrichten“, ärgert sich Kühn. Musiker*innen, die kein eigenes Arbeitszimmer hätten, können dies dann auch nicht steuerlich geltend machen und als betriebliche Fixkosten anmelden. Zur Deckung des privaten Bedarfs seien die Soforthilfen aber nicht gedacht.

So sind sich der Verband Professionelle Freie Darstellende Künste Hessen (laPROF), die Linke in Hessen und Verdi in ihrer Einschätzung einig. „Veranstaltungen, die zu Recht nicht mehr stattfinden können, müssen wie andere Corona-bedingte Einnahmeausfälle als Fördergrund akzeptiert werden“, sagte Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag. Die Soforthilfen dürften Selbständige wie freiberufliche Künstler*innen, Journalist*innen sowie Musik- oder Volkshochschullehrer*innen nicht ausschließen, sagt auch Volker Koehnen in einer Mitteilung von Verdi Hessen. Sie müssten vielmehr dazu dienen, den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ohne auf Hartz-IV angewiesen zu sein.

Je nach Bundesland sind die Hilfen aus Bund und Ländern unterschiedlich eng verzahnt. Hessen z.B. hat sein Hilfsprogramm so eng mit dem Bundesprogramm verknüpft, dass es auf dessen Förderrichtlinien angewiesen ist. „Wir werden den Bund darum bitten klarzustellen, ob mit den Bundesmitteln der Soforthilfe auch der existenzsichernde Lebensunterhalt für Solo-Selbstständige bei Einnahmeausfällen rechtssicher einbezogen werden kann“, kündigte der Sprecher der Kulturministerin Angela Dorn (Grüne) an (Quelle). Mit einem Notfallfonds will die Stadt Frankfurt deshalb Künstler*innen unterstützen, die infolge der Coronakrise in Notlagen geraten sind. Der Fonds habe ein Volumen von zunächst 200 000.-€; Voraussetzung sei, dass eine existenzielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliege und keine Fördermaßnahmen von Bund, Land oder anderen in Anspruch genommen werden können. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler*innen, Künstlergruppen und Kollektive der unterschiedlichen künstlerischen Genres aus Frankfurt. In Thüringen wurde das „Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft“ aufgelegt, bei dem auch Soloselbständige aus künstlerischen Berufen den Antrag auf eine Einmalzahlung stellen können. Bei der Antragstellung müsse die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, erklärte Wirtschaftsminister Tiefensee: „Wir haben das Antragsverfahren bewusst schlank gehalten“, so der Minister. Auch Sachsen-Anhalt will seinen Künstler*innen mit einem Soforthilfeprogramm durch die Corona-Krise helfen. Kulturminister Rainer Robra sagte, die Landesregierung biete „unbürokratisch und unkompliziert eine erste Soforthilfe an“. Musiker*innen, Schauspieler*innen, bildende Künstler*innen und Schriftsteller*innen können demnach eine Soforthilfe von 400.-€ pro Person und Monat beantragen, zunächst für zwei Monate. Denn anders als geplant, kann das Soforthilfeprogramm des Bundes auch mit Hilfen aus einem Landesprogramm kombiniert werden. Wenn dadurch eine Überkompensation erfolgen sollte, ist diese zurückzuzahlen (Quelle).

Ihr habt bereits Erfahrung mit der Beantragung der Soforthilfe? Wart ihr erfolgreich? Uns würde interessieren, wie es in den einzelnen Bundesländern läuft. Schreibt uns einfach eine Mail.

05.04.2020

Soforthilfe für Künstler*innen & Initiativen in NRW

Um von Veranstaltungsabsagen betroffenen freischaffenden Künstler*innen und Initiativen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine konkrete Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro beschlossen. Zusätzlich werden die üblichen Regelungen bei Förderverfahren gelockert. Freischaffende, professionelle Künstler*innen, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten, können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000.-€ erhalten. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars (siehe Downloadbereich) bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden.

Neben der Soforthilfe schaffen Anpassungen in den regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und –akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Die bereits bewilligten bzw. derzeit noch in Prüfung befindlichen Förderungen (Stichtag: 15. März 2020) im Gesamtvolumen von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden. Antragsfrist: 31. Mai 2020.

Hier geht es zum Antragsformular.

21.03.2020

Quarantäne TV: Das Netflix für lokale Künstler*innen

Keimfrei exklusive Konzerte genießen, das verspricht die neue Plattform Quarantäne TV. Während der Coronakrise sind große Menschenansammlungen ein Problem für die Gesundheit vieler Menschen in unserer Gemeinschaft. Veranstaltungen aller Art sind daher richtigerweise abgesagt. Und doch bleiben dabei die Künstler*innen auf der Strecke, die durch Tickets ihre Lebensgrundlage verdienen. Die Unterstützung durch einen Nothilfefonds für Freiberufler*innen, wie ihn die Landesregierungen derzeit diskutieren, ist noch nicht greifbar. Der Macher von Quarantäne TV möchte Künstler*innen jetzt mit einer unkonventionellen Idee helfen und hat in Windeseile eine Plattform ins Leben gerufen, auf der sie ihre Videokonzerte hochladen und Livestreams bereitstellen können. Ihre solidarischen Fans können dafür per Paypal bezahlen, die/der Künstler*in erhält den kompletten Betrag ohne Abzüge.

Die Plattform richtet sich nicht nur an Musiker*innen, die dort z.B. eine Preview neuer Songs, ein kleines Akustik-Konzert oder ein Best-Of vergangener Auftritte einstellen können. Auch Poesie und Comedy sowie Bildende Kunst sind angesprochen.

16.03.2020