APPLAUS-Förderung vergibt 86 Auszeichnungen an Clubs und VeranstalterInnen
Mit dem Musikpreis „APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“ würdigt die Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters ClubbetreiberInnen und VeranstalterInnen für ihre herausragenden Livemusikprogramme. In den drei Hauptkategorien werden 86 Auszeichnungen vergeben. Die Preisträger erhalten von der Initiative Musik Fördergelder in einer Gesamthöhe von 1,8 Millionen Euro. Damit ist APPLAUS erneut der höchstdotierte Bundesmusikpreis. Ausgezeichnet werden Clubbetreiber und Veranstalter für ihre Programme aus allen Genres der Popularmusik, wie zum Beispiel Rock, HipHop, elektronischer Musik, experimenteller Popmusik oder Jazz. Mit dabei sind z.B. der Jazzkeller Frankfurt und der Schlachthof Wiesbaden in der Kategorie I, sie veranstalten ein kulturell herausragendes Programm mit mindestens 104 Konzerten im Jahr und erhalten dafür eine Förderung von 40.000€. In der Kategorie der Clubs, die mindestens 52 Konzerte im Jahr veranstalten, wurden die Brotfabrik Frankfurt, der Hafen 2 in Offenbach, u.a. mit dem mit 20.000€ dotierten Preis ausgezeichnet.
Initiative Musik bewilligt 51 Projekte von Pop bis Jazz
Die Initiative Musik sagt finanzielle Unterstützung für 45 Künstler*- und 6 Infrastrukturprojekte zu. Unter den Auserwählten sind die Band Holler My Dear und Lea W. Frey. Das Förder- und Musikexportbüro der Bundesregierung und Musikwirtschaft engagiert sich seit 2008 für eine lebendige und vielfältige Rock-, Pop- und Jazzmusikszene in Deutschland. Im Rahmen der aktuellen Runde gehen Fördergelder von mehr als einer halben Million Euro an insgesamt 51 Projekte aus 8 Bundesländern.
STEP – Mobilitätsförderung der European Cultural Foundation
„Supporting Travel for Engaged Partnerships“, kurz STEP, ist das Programm der European Cultural Foundation sowie der Compagnia di San Paolo zur Mobilitätsförderung von Kunst- und Kulturschaffenden. Es ermöglicht KünstlerInnen und Kreativen innerhalb Europas und seinen Nachbarländern zu reisen, um einen Beitrag zum Aufbau einer solidarischen, partizipatorischen und gerechteren Gesellschaft zu leisten. Bewerbungen für die Übernahme von Reisenkosten müssen mindestens 60 Tage vor der entsprechenden Reise eingereicht werden.
Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe Instituts
Das Goethe Institut fördert internationale Koproduktionen als Beispiele für partnerschaftliche Zusammenarbeit und internationalen Kulturaustausch. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance interdisziplinäre Formate und/oder digitale Medien verwenden. Für eine Förderung in Höhe von maximal 25.000 Euro können noch bis zum 30. Oktober Bewerbungen eingereicht werden. Das Goethe-Institut will mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben.
Noch Plätze frei bei Seminaren „KREATIVES EUROPA fördert Kultur. Wir erklären wie!“
Im Oktober veranstaltet der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und Berlin inhaltsgleiche, eintägige Seminare mit Trainingsworkshop. Die Seminare bieten eine Einführung in das komplexe Thema EU-Kulturförderung und dessen Zielsetzung. Inhaltlich wird es vor allem um das Teilprogramm KULTUR in KREATIVES EUROPA gehen, das darauf ausgerichtet ist, im europäischen Kontext zusammen zu arbeiten, dabei die Professionalisierung der Kulturschaffenden und deren Mobilität zu unterstützen sowie neue Publikumsschichten zu erschließen. Grenzüberschreitende, möglichst innovative Kooperationsprojekte bilden das Kernstück des Teilprogramms KULTUR und stehen dementsprechend hinsichtlich Zielen, Förderkriterien und Antragsverfahren im Fokus der Seminare. Neben Hinweisen auf weitere Förderquellen gibt es nützliche Tipps aus der fast 20jährigen Beratungspraxis der Nationalen Kontaktstelle für die Kulturförderung der EU. Noch sind Plätze frei bei folgenden Workshops:
10. Oktober in Bonn: Information und Anmeldung
17. Oktober in Berlin: Information und Anmeldung
18. Oktober in Berlin: Information und Anmeldung
Hessischer Landtag will Komponistinnen bei Veranstaltungen mehr berücksichtigen
Landtagspräsident Norbert Kartmann veranlasste, bei der Gestaltung von Rahmenprogrammen und Eigenveranstaltungen des Hessischen Landtags, darauf zu achten, dass Werke von Komponistinnen stärker berücksichtigt werden. In einem Schreiben an den Präsidenten hatten Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hingewiesen, dass die Werke von Komponistinnen aus historischen Gründen oftmals unberechtigterweise bei der Auswahl in den Hintergrund geraten. Um ein gleichberechtigtes Aufführen der Werke von weiblichen und männlichen Komponisten in Zukunft zu gewährleisten, äußerten sie die Bitte, im Hessischen Landtag darauf stärker den Fokus zu richten als bisher. Kartmann kommt dem Vorschlag entgegen und will den Werken von Komponistinnen künftig einen möglichst geeigneten Raum bieten.
Förderungen für Netzwerke zwischen Kulturschaffenden und Geflüchteten in Niedersachsen
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) fördert 21 Projekte zur kulturellen Integration Geflüchteter mit mehr als 300.000 Euro. Unterstützt werden Initiativen aus dem ganzen Land, deren Ziel es ist, die Vielfalt, Vernetzung und den kulturellen Austausch voranzutreiben. „Kunst und Kultur sind hervorragend geeignet, Brücken in unsere Gesellschaft zu bauen. Die geförderten Projekte vernetzen Menschen mit Fluchterfahrung mit Kulturschaffenden in Niedersachsen und ermöglichen möglichst vielen Menschen unterschiedlichster Herkunft gesellschaftliche Teilhabe durch den Zugang zu Kunst und Kultur„, sagt die Niedersächsische Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić. Das MWK unterstützt die von Einzelpersonen, Vereinen und Initiativen eingereichten Vorhaben mit einem Zuschuss von 5.000 Euro bis zu 27.000 Euro. Die Gesamtfördersumme der zweiten Vergabetranche in 2017 beträgt rund 305.810 Euro.
Zu den unterstützten Projekten zählt auch das Vorhaben die Initiative boat people projekt aus Göttingen. Sie setzt unter dem Titel „BOAT PEOPLE SONG PROJEKT“ eine interkulturelle Musiktheaterproduktion um, die gemeinsam von professionellen Künstlerinnen und Künstlern mit und ohne Fluchterfahrungen sowie Nachwuchstalenten produziert wird. Das umfangreiche Netzwerk der Initiative konnte beispielsweise geflüchtete syrische Künstlerinnen und Künstler für das Song Projekt gewinnen. Die Räume der Initiative befinden sich inmitten einer Unterkunft für Geflüchtete und beziehen auch von dort Menschen jeden Alters in ihre Arbeit ein.
Weitere Projektmittel für Förderungen in 2018 können bis 30. November 2017 beantragt werden.
Berliner Jazzförderung 2018 ausgeschrieben, auch für Bigbands
Für das Jahr 2018 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an. Erstmalig wird eine gezielte Förderung von Großformationen (Jazzorchestern, Big Bands etc.) ausgeschrieben, deren Stammbesetzung 10 MusikerInnen oder mehr umfasst. Eine nicht projektbezogene „Basisförderung“ soll diesen Großformationen eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Die „Basisförderung“ kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € für ein Jahr, d.h. den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 betragen und dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen.
Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musikerinnen und Musikern, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches. Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich. Stipendien können für die genannten Vorhaben in Höhe von jeweils pauschal 2.000,00 €, 4.000,00 €, 6.000,00 € oder 8.000,00 € beantragt werden. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80,00 € pro Musiker/in und Konzert als Stipendium vergeben.
Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Der aktuelle Jazzbeirat wurde für die Jahre 2016 bis 2018 berufen. Ihm gehören an: Bettina Bohle (Journalistin), Julia Hülsmann (Pianistin, Komponistin), Ulf Drechsel (RBB Kulturradio), Bert Noglik (Journalist, Veranstalter) sowie Tobias Richtsteig (freier Journalist). (Änderungen vorbehalten!) Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am 17. Oktober 2017 um 18.00 Uhr.
Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt Stipendien
Finanzielle Unterstützung gesucht? Bis zum 30.09.2017 ist es noch möglich, sich für ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg zu bewerben. Im Bereich Musik können sich KünstlerInnen aus den Bereichen Popularmusik (Elektro, Rock, Klangkunst, Crossover etc.), Klassik und Jazz bewerben. Wichtig ist, dass die Bewerber ihren ersten Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist.
Die Stipendien belaufen sich auf bis zu 12.000 € und sind keine Residenz-Stipendien, d.h. die Stipendiatinnen und Stipendiaten bleiben ungebunden in der Wahl ihres Wohn- und Produktionsortes. Ziel der Kunststiftung ist es, jungen KünstlerInnen in der Anfangsphase ihres Schaffens eine Art „Starthilfe“ zu geben. Rund 20 Stipendien werden pro Jahr vergeben. Eine reine Projektförderung ist leider nicht möglich.
NRW Kultursekretariat vergibt neue Fördermöglichkeiten
Künstler*innen, Kulturschaffende und Kulturinstitutionen in unseren Mitgliedsstädten haben die Möglichkeit, sich kurzfristig auf eine Förderung von Projekten aller Genres und Sparten zu bewerben (außer Film), wie Musik, Theater, bildende Kunst, Literatur und insbesondere Kooperationen. Die maximale Förderhöchstsumme pro Projekt liegt bei 8.000 Euro. Förderfähig sind nur solche Projekte, die in einer oder mehreren Mitgliedsstädten des NRW KULTURsekretariats durchgeführt werden, dabei erst nach Zugang eines Zuwendungsbescheids begonnen werden und bis zum 31.12.2017 beendet sind. Vor Antragstellung können Anträge zur unverbindlichen Vorprüfung eingereicht werden: an Frau Judith Wollstädter per E-Mail unter ed.ru1734876682tluk-1734876682wrn@r1734876682etdea1734876682tsllo1734876682w1734876682 (Tel: 0202 / 698 27 201). Vorzulegen sind dabei eine kurze Projektbeschreibung und ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie weiterführende Angaben zu den beteiligten Künstler*innen respektive Kulturschaffenden.
(Quelle: www.miz.org)
Landesmusikrat NRW schreibt Fördermittel für Musikprojekte mit geflüchteten Menschen aus
Nordrhein-Westfalen ist in verstärktem Maße Aufnahmeland von geflüchteten Menschen geworden. Zur erfolgreichen Integration in die Gesellschaft des Landes ist auch eine kontinuierliche kulturell ausgerichtete Arbeit mit den Flüchtlingen erforderlich. Der Landesmusikrat NRW unterstützt Kulturprojekte aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und schreibt die Förderung von Projekten von LaienmusikerInnen aus, die mit Flüchtlingen musikalisch arbeiten. Die zur Förderung beantragten Projekte können bis Ende 2018 dauern. Ziel ist es, Flüchtlinge durch die Projekte in das nordrhein-westfälische Kulturleben zu begleiten, Ensemble-Bildungen zu unterstützen, Sprachförderung durch Musik zu ermöglichen und Plattformen der individuellen Artikulationen zu schaffen.
Gefördert werden Projekte, die in einem Zeitraum zwischen 01.01.2018 und 31.12.2018 stattfinden. Gefördert wird mittels einer Festbetragsförderung. Ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten ist wünschenswert. Dieser kann auch in Form von bürgerschaftlichem Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten erbracht werden. Antragsfrist ist der 31. Oktober 2017.
Weitere Infos zur Förderung: Sandra Hoch, Tel. 0211/862064-13, ed.wr1734876682n-rml1734876682@hcoh1734876682.s1734876682, http://www.lmr-nrw.de/foerderung
Popbüro Stuttgart startet Diskussionsreihe „Musikförderung nach Plan?“ 18.09.2017
Präsentiert von kopfhoerer.fm, startet das Popbüro Region Stuttgart am 18.09.2017 die Gesprächsreihe „Musikförderung nach Plan?“. Die Förderung und Beratung von Musikern*Innen und Existenzgründer*Innen zählen zu den Kernaufgaben des Popbüros. Doch in welchen Bereichen sehen Musikschaffende und Bands aktuell Handlungsbedarf? Was läuft gut, was eher nicht? Wie ist der Live-Bereich einzuschätzen? Alles selber machen oder lieber doch nicht? Bedarf es überhaupt einer Förderung und wie sollte diese gegebenenfalls aussehen?
Das möchten die Veranstalter*innen zur Diskussion stellen. Zum ersten Termin am 18.09.17 von 19-21 Uhr wurden einige Gäste eingeladen: Jonas Teryuco (Eau Rouge), Michael Fiedler (Anna Gemina), Steffen Hausteiner (Booker, Tourmanager) und Carlos Coelho (Keller Klub). Interessierte sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen. Nach der Bestandsaufnahme werden bei zwei weiteren Terminen Vorschläge gesammelt und über künftige Maßnahmen beraten.
Veranstaltungsort: WRS GmbH, 1. OG (Gutbrod Lounge), Friedrichstraße 10, 70174 Stuttgart
Eintritt frei, um Anmeldung unter ed.tr1734876682agttu1734876682ts-no1734876682iger@1734876682ofni-1734876682pop1734876682 wird gebeten.