Startnext Corona Hilfsaktion
Nicht für jede*n gibt es ein passendes staatliches Hilfspaket während des Corona Shutdowns, in einigen Fällen können aber „die Crowd“ & Startnext helfen. Mit der „Corona Hilfsaktion“ will die Crowdfunding-Plattform Starter*innen, die durch den Shutdown direkt betroffen sind, mit dem helfen, was sie am besten kann: sie vereinfacht die Richtlinien für Crowdfunding Hilfsprojekte auf Startnext und versucht, zusätzliche Förderpartner zu gewinnen. Die Plattform verringert die Komplexität eines Projektes, setzt das Alles-oder-Nichts-Prinzip aus und erstattet die Transaktionsgebühren komplett. Das bedeutet, jedes Projekt kann jeden eingezahlten Euro ausgezahlt bekommen, sofern das 1. Fundingziel auf 1€ gesetzt wird! Startnext versucht alle Projekte, die sich für die Startnext Corona Hilfsaktion bewerben, innerhalb weniger Stunden online zu stellen.
Jede*r Starter*in über 18 mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, Belgien und Südtirol kann ein Projekt starten. Die Förderung gilt für momentan laufende Projekte, die direkt durch den Shutdown betroffen sind und dadurch finanzielle Einbußen haben.
musicBWwomen präsentiert: Club of Heroines Festival 09.04.
Die MusicBWwomen haben die Köpfe rauchen und sich als Unterstützung für Musikerinnen* einiges einfallen lassen, u.a. das Instagram-Festival „Club Of Heroines“ mit 6 wundervollen Musikerinnen, die euch von Couch zu Couch aus dem Alltag entführen wollen:
20:00 FITZROVIA // @iamfitzrovia
20:20 Hannah Jaha // @hannahjaha
20:40 Satarii // @mssatarii
21:00 Diana Ezerex // @eleanna_pitsikaki
21:20 Eleanna Pitsikaki // @mustbedianaezerex
21:40 Henny Herz // @henny_herz
Moderation und Anleitung durch den Abend erfolgt unter @music_bw_women. Den Zuschauer*innen, gerade die, die durch die Krise nicht wirtschaftlich betroffen sind, bieten wir die Möglichkeit, ein virtuelles Ticket für dieses Konzert zu erwerben. Damit unterstützt ihr die Musiker*innen ganz direkt und helft, einen Teil der erheblichen finanziellen Einbußen infolge der Konzertabsagen auszugleichen.
Länderförderungen in Berlin und NRW sind erschöpft – Deutscher Kulturrat fordert Einhalten der Zusagen
Berlin und Nordrhein-Westfalen haben noch vor dem Bundesprogramm an Soforthilfen für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen eigene Programme zur Unterstützung u.a. auch für Künstler*innen aufgelegt. Diese Programme waren besser auf die Besonderheiten des Kultur- und Medienbereiches zugeschnitten als das für alle Branchen geltende Bundesprogramm. Es wurde jeweils versichert, dass ausreichend Mittel vorhanden seien. Nun stellt sich heraus, dass sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Berlin die landeseigenen Fördertöpfe an Soforthilfen für Solo-Selbständige aufgebraucht sind und auf die Bundesförderung verwiesen wird.
Bund und Länder haben gemeinsam die Kriterien für die Soforthilfen des Bundes vereinbart. U.a. ist dort festgelegt, dass nur Betriebskostenzuschüsse, also z.B. die gewerbliche Mieten, Leasingraten usw. beantragt werden können. Einnahmeausfälle der Künstler*innen und der kleinen kulturwirtschaftlichen Betriebe können mit diesem Programm nicht ausgeglichen werden. Das Programm ist deshalb für viele Künstler*innen auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Der Deutsche Kulturrat fordert die Länder auf, ihre Zusagen auch einzuhalten. Die mangelnde Planung und Einschätzung des tatsächlichen Bedarfs werde nun auf dem Rücken der Künstler*innen und der kleinen kulturwirtschaftlichen Betriebe ausgetragen. Außerdem fordert der Kulturrat einen mächtigen bundesgeförderten nationalen Kulturinfrastrukturfonds.
Jetzt bewerben: Musik für alle!
Mit „Musik für alle!“ des Bundesverbandes der Chöre und Orchester werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet Förderung für die Umsetzung der Projektideen. Die Antragsfrist ist der 01.05.2020.
Förderprogramm Fonds Soziokultur „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“
Mit seinem Förderprogramm „U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen“ will der Fonds Soziokultur Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren die Möglichkeit geben, eigene Projektideen im soziokulturellen Praxisfeld zu entwickeln und umzusetzen. Es hat den Anspruch, die kreativen Potentiale junger Menschen zu fördern. Ziel ist dabei, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen aufzuzeigen. Einsendeschluss ist der 2. Mai 2020.
Sängerhilfe fördert freiberufliche Sänger*innen & Beschäftigte des Musiktheaters
Die Opernhäuser und Theater in Deutschland gehören zu den öffentlichen Einrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie als erste ihren Betrieb einstellen mussten. Ab wann wieder gespielt werden kann, ist angesichts der aktuellen Lage offen. Für die freiberuflichen Sänger*innen, Regisseur*innen, Regieassistent*innen und all jene freien Künstler*innen, die ausschließlich für einzelne Projekte oder Aufführungen engagiert und bezahlt werden, hat die Sängerhilfe eine Spendenaktion gestartet, die bis heute fast 100.000.-€ gesammelt hat. Betroffene können bei der Manfred Strohscheer Stiftung eine einmalige Nothilfe von bis zu 2000.-€ beantragen. Dazu scannen sie den ausgefüllten Antrag und mailen ihn an ed.gn1734839831utfit1734839831s-ree1734839831hcsho1734839831rts-d1734839831erfna1734839831m@efl1734839831ihreg1734839831neas1734839831.
Corona-Soforthilfe des Bundes geht an Künstler*innen vorbei
Die Ankündigung der Bundesregierung, durch das Programm der finanziellen Soforthilfe für Kleinunternehmer*innen und Selbständige auch Künstler*innen unterstützen zu wollen, scheint sich nicht wie erhofft zu erfüllen, denn diese scheint an der Lebensrealität von Künstler*innen und anderen Freiberufler*innen vorbeizugehen. Mit den Mitteln aus dem Soforthilfe-Programm können nämlich nur laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches und nicht die private Miete oder Lebensmittel bezahlt werden. Die auf Künstler*innen spezialisierte Bilanzbuchhalterin Anja Kühn erzählt in einem Gespräch mit der Hessenschau, dass zum Beispiel nicht berücksichtigt worden sei, dass viele Freiberufler zu Hause arbeiten: „Ich glaube, da hat keiner eine echte Vorstellung davon, dass es Menschen gibt, die in ihren Wohnzimmern sitzen und CDs produzieren oder Schüler unterrichten“, ärgert sich Kühn. Musiker*innen, die kein eigenes Arbeitszimmer hätten, können dies dann auch nicht steuerlich geltend machen und als betriebliche Fixkosten anmelden. Zur Deckung des privaten Bedarfs seien die Soforthilfen aber nicht gedacht.
So sind sich der Verband Professionelle Freie Darstellende Künste Hessen (laPROF), die Linke in Hessen und Verdi in ihrer Einschätzung einig. „Veranstaltungen, die zu Recht nicht mehr stattfinden können, müssen wie andere Corona-bedingte Einnahmeausfälle als Fördergrund akzeptiert werden“, sagte Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag. Die Soforthilfen dürften Selbständige wie freiberufliche Künstler*innen, Journalist*innen sowie Musik- oder Volkshochschullehrer*innen nicht ausschließen, sagt auch Volker Koehnen in einer Mitteilung von Verdi Hessen. Sie müssten vielmehr dazu dienen, den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ohne auf Hartz-IV angewiesen zu sein.
Je nach Bundesland sind die Hilfen aus Bund und Ländern unterschiedlich eng verzahnt. Hessen z.B. hat sein Hilfsprogramm so eng mit dem Bundesprogramm verknüpft, dass es auf dessen Förderrichtlinien angewiesen ist. „Wir werden den Bund darum bitten klarzustellen, ob mit den Bundesmitteln der Soforthilfe auch der existenzsichernde Lebensunterhalt für Solo-Selbstständige bei Einnahmeausfällen rechtssicher einbezogen werden kann“, kündigte der Sprecher der Kulturministerin Angela Dorn (Grüne) an (Quelle). Mit einem Notfallfonds will die Stadt Frankfurt deshalb Künstler*innen unterstützen, die infolge der Coronakrise in Notlagen geraten sind. Der Fonds habe ein Volumen von zunächst 200 000.-€; Voraussetzung sei, dass eine existenzielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliege und keine Fördermaßnahmen von Bund, Land oder anderen in Anspruch genommen werden können. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler*innen, Künstlergruppen und Kollektive der unterschiedlichen künstlerischen Genres aus Frankfurt. In Thüringen wurde das „Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft“ aufgelegt, bei dem auch Soloselbständige aus künstlerischen Berufen den Antrag auf eine Einmalzahlung stellen können. Bei der Antragstellung müsse die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, erklärte Wirtschaftsminister Tiefensee: „Wir haben das Antragsverfahren bewusst schlank gehalten“, so der Minister. Auch Sachsen-Anhalt will seinen Künstler*innen mit einem Soforthilfeprogramm durch die Corona-Krise helfen. Kulturminister Rainer Robra sagte, die Landesregierung biete „unbürokratisch und unkompliziert eine erste Soforthilfe an“. Musiker*innen, Schauspieler*innen, bildende Künstler*innen und Schriftsteller*innen können demnach eine Soforthilfe von 400.-€ pro Person und Monat beantragen, zunächst für zwei Monate. Denn anders als geplant, kann das Soforthilfeprogramm des Bundes auch mit Hilfen aus einem Landesprogramm kombiniert werden. Wenn dadurch eine Überkompensation erfolgen sollte, ist diese zurückzuzahlen (Quelle).
Ihr habt bereits Erfahrung mit der Beantragung der Soforthilfe? Wart ihr erfolgreich? Uns würde interessieren, wie es in den einzelnen Bundesländern läuft. Schreibt uns einfach eine Mail.
Initiative Musik fördert Kurztouren im Ausland
Noch gibt es die Reisebeschränkungen durch den Corona-Virus und an Konzerttouren ins Ausland ist nicht zu denken. Für die Zeit danach solltet ihr euch allerdings die Kurztourförderung im Hinterstübchen merken: diese unterstützt Musiker*innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler*innen damit den Markteintritt auf einem fremden Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Für maximal fünf Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie die USA, Japan, Australien, Großbritannien, Skandinavien, Frankreich, Korea, China, Kanada oder Brasilien. Der Antrag auf Kurztourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei uns eingegangen sein – sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).
50. Förderrunde Künstler*innen- und Infrastrukturförderung: Abgabeschluss 28.04.20
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial. Grundsätzlich gibt es vier Förderrunden jährlich.
Mit der Infrastrukturförderung werden Projekte unterstützt, die günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Künstler*innen schaffen. Neben dem Aufbau neuer Infrastrukturen für die Popularmusik in Deutschland fördert die Initiative Musik auch auf den Export ausgerichtete Projekte bei wichtigen Festivals und Konferenzen in Deutschland. Bei Showcase-Formaten können Newcomer*innen und ihre Partner*innen so Kontakte zu Fachgästen aus dem Ausland wie Festivalveranstalter*innen oder Labelbetreiber*innen aufbauen, um stärker in den dortigen Musikmärkten Fuß zu fassen.
Der Abgabeschluss für die nächste, 50. Förderrunde der Künstler*innen- und Infrastrukturförderung ist am 28.04.2020 um 18 Uhr. Die Projekte müssen im Zeitraum vom 22. Juni 2020 bis 21. Juni 2021 stattfinden.
Deutscher Kulturrat fordert Errichtung eines Kulturinfrastrukturförderfonds
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist froh, dass Bund und Länder so schnell Hilfspakete auf den Weg gebracht haben. Betriebskostenzuschüsse und ALG II seien hilfreiche Notmaßnahmen, die auch dem Kulturbereich zugute kommen können. Hieraus könne aber nicht kulturelle Infrastruktur finanziert werden. Er fordert daher jetzt einen Kulturinfrastrukturförderfonds. Private Kultureinrichtungen, öffentlich geförderte Kulturinstitutionen, Kulturvereine und kulturwirtschaftliche Betriebe müssten auch weiterhin ihre Aufgaben erfüllen können. Deshalb bräuchten sie jetzt Unterstützung aus einen Kulturinfrastrukturfonds des Bundes.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte in seiner Stellungnahme: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden noch lange zu spüren sein. Wir brauchen deshalb eine funktionierende kulturelle Infrastruktur, damit auch in der Zukunft Aufträge an Künstler vergeben werden können und Kulturorte erhalten bleiben. Die Kultur kann Antworten auf die durch die Krise ausgelösten gesellschaftlichen Verwerfungen geben. Jetzt muss die Bundeskultur groß denken und die notwendigen Mittel für einen nationalen Kulturinfrastrukturförderfonds aus den Notfalltopf der Bundesregierung abfordern. Kultur ist gerade in der Krise Lebensmittel.“
Deutsche Jazzunion fordert unbürokratisches Grundeinkommen als Corona-Soforthilfe
Die Deutsche Jazzunion schließt sich der Forderung des Deutschen Musikrats nach einer unbürokratischen Auszahlung von Soforthilfen in Form eines befristeten Grundeinkommens für Musiker*innen. Sie begrüßt zwar die von der Bundesregierung angekündigten „Soforthilfen für Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe“ in der Corona-Krise. Allerdings seien zahlreiche Fragen weiterhin offen. Die Deutsche Jazzunion fordert darum die Bundesregierung auf, die Lebens- und Arbeitssituation von Jazzmusiker*innen und anderen Kunst- und Kulturschaffenden bei der Detailplanung und Umsetzung der Soforthilfen zu berücksichtigen.
In einem offenen Brief hat die Deutsche Jazzunion Politik und Musikwirtschaft zu Solidarität aufgerufen und auf die existenzbedrohenden Verdienstausfälle für Jazzmusiker*innen hingewiesen. Auf Basis der Daten der von der Bundesregierung finanzierten Jazzstudie 2016 geht die Deutsche Jazzunion davon aus, dass für bis zu 70% der Jazzmusiker*innen mit einem Betrag von mindestens 1.000 Euro/Monat kurzfristige Liquidität gewährleistet werden kann.
Bei größeren Verdienstausfällen sollen auch entsprechend höhere Hilfszahlungen beantragt werden können. Langfristig entstehende Folge-Einnahmenausfälle durch ausbleibende CD-Verkäufe, GEMA-Vergütungen und vieles mehr sowie Einbußen durch ausbleibende Folgeengagements müssen ebenso berücksichtigt werden wie getätigte Ausgaben, zu denen u.a. Reisekosten, Visakosten, Werbung und Proberaummieten zählen.
Besondere Unterstützung benötigen Musiker*innen mit Kindern, die aktuell eine zusätzliche Belastung haben und von den Folgekosten besonders betroffen werden.
Die Deutsche Jazzunion hat der Bundesregierung Mitwirkung bei der konkreten Ausgestaltung der Soforthilfe-Maßnahmen angeboten, um der Realität in der Jazzszene möglichst gerecht werden zu können. Diese Zusammenarbeit hat sich bereits in vielen erfolgreichen Projekten wie dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS oder dem Musikfonds bewährt.
Soforthilfe für Künstler*innen & Initiativen in NRW
Um von Veranstaltungsabsagen betroffenen freischaffenden Künstler*innen und Initiativen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine konkrete Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro beschlossen. Zusätzlich werden die üblichen Regelungen bei Förderverfahren gelockert. Freischaffende, professionelle Künstler*innen, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten, können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000.-€ erhalten. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars (siehe Downloadbereich) bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden.
Neben der Soforthilfe schaffen Anpassungen in den regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und –akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Die bereits bewilligten bzw. derzeit noch in Prüfung befindlichen Förderungen (Stichtag: 15. März 2020) im Gesamtvolumen von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden. Antragsfrist: 31. Mai 2020.
Hier geht es zum Antragsformular.