Kulturverbände fordern von der Politik mehr Unterstützung und Klarheit für den Kulturbereich
Der Deutsche Kulturrat fordert die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder auf, bei ihrer morgigen Videokonferenz zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie besonders den Kulturbereich in den Blick zu nehmen. Er fordert nach der Wiedereröffnung einiger kultureller Bildungsorte wie Bibliotheken, Museen und Musikschulen nun auch eine Zukunftsperspektive für die anderen Kulturbereiche. Diese müsse in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen entwickelt werden. Hier sei es besonders wichtig, dass die Erfahrungen und der Sachverstand aus dem Kulturbereich einbezogen werden und nicht fachfremd Hygienekonzepte verfasst werden. Die kulturelle Infrastruktur müsse erhalten werden, damit in der Pandemie das kulturelle Leben in veränderter Form aufrechterhalten werden kann und nach der Pandemie das kulturelle Leben in seiner gesamten Vielfalt weiterarbeiten und sein kreatives und verbindendes Potential genutzt werden kann. Der Deutsche Kulturrat hat deshalb die Ankündigung der Bundesregierung, einen Kulturinfrastrukturfonds aufzulegen, begrüßt.
Auch der Deutsche Musikrat spricht sich für die verantwortungsvolle Öffnung außerschulischer Bildungs- und Kultureinrichtungen aus. In einem offenen Brief appelliert der Musikrat an die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder, das Signal für eine verantwortungsvolle Öffnung für die außerschulischen Bildungs- und Kultureinrichtungen zu setzen. Es gebe auch für den Musikbereich mittlerweile intelligente Lösungsvorschläge für Hygiene-Konzepte, auf deren Basis eine Wiederinbetriebnahme vieler Institutionen möglich sei.
In der gemeinsamen Sitzung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder wird am Mittwoch, 06. Mai 2020 über weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen diskutiert.
Zukunftsmusik bietet Mentoring-Programm für Stuttgarter Musikerinnen*
Das Popbüro Stuttgart hat erstmals ein Mentoring-Programm für Frauen* aus Stuttgart gestartet: Zukunftsmusik Stuttgart möchte mit der Unterstützung der Wirtschaftsförderung Frauen* „einen leichteren aber vor allem einen anderen, neuen und auf euch individuell zugeschnittenen Zugang zu Netzwerken und professionellem Know-how schaffen. Durch gezieltes Matching mit Mentoren und Mentorinnen wollen wir Musikschaffende, die am Anfang ihrer Karriere stehen, mit erfahrenen Persönlichkeiten zusammenzubringen, die durch langjährige Berufserfahrung in der Musikwirtschaft ein hohes Maß an Branchenexpertise und ein stabiles Netzwerk aufweisen können“, schreiben die Gründer*innen.
Ihr wollt in der Musikbranche nicht nur Fuß fassen, sondern Wurzeln schlagen und könnt dafür Insidertipps gebrauchen? Dann bewerbt euch ab sofort beim Pop-Büro Region Stuttgart für das sechsmonatige Mentoring-Programm bei dem ihr eine Matching-Partnerin, die ein hohes Maß an Branchexpertise nachwesen kann, zur Seite gestellt bekommt. Benötigt wird ein Motivationsschreiben, in dem ihr euch und eure Arbeit, aber vor allem das Thema, welches ihr mit eurer Mentorin strategisch angehen wollt, genau beschreibt. Wenn ihr Arbeitsproben habt, könnt ihr davon auch eine Auswahl durchschicken. Alles zusammen sendet ihr dann bitte an ed.tr1734840488agttu1734840488ts-no1734840488iger@1734840488ppats1734840488.hara1734840488s1734840488. Anmeldeschluss: 15. Mai 2020.
#artistathome: Christina Lux schreibt Brief zur Systemrelevanz
Die Musik-Welt steht Kopf und keine*r weiß, wie lange noch. Die Singer-/Songwriterin Christina Lux tut deshalb dieser Tage vor allem eins: sie engagiert sich politisch. Ihr Brief zur Systemrelevanz von Musiker*innen, den sie vor einigen Wochen auf Facebook veröffentlicht und an Politiker*innen verschickt hatte, wurde jetzt auch im culturmag abgedruckt. Wer sich bisher nicht recht vorstellen konnte, was der Lockdown für Musiker*innen und Kulturschaffende bedeutet, sollte ihren Brief unbedingt lesen. Darin redet sie Tacheles und informiert zum einen darüber, wie mies Musiker*innen am Musik-Stream ihrer Werke verdienen (im Schnitt 0,003 €) und dass die Livekonzerte nicht nur über Tickets Einnahmen generieren. Sie verkauft auch viele CDs bei ihren Konzerten, die jetzt nicht mehr stattfinden können und GEMA-Einnahmen fielen dadurch auch weg. Sie erinnert daran, dass an der Musik unendlich viele weitere Berufsgruppen (grade nicht mehr) verdienen: Veranstalter*innen, Ton,-und Lichttechniker*innen, Cateringservices, Booker*innen, PR Leute, Grafiker*innen, Fotograf*innen, Studios, Presswerke, Labels, Roadmanager*innen, Verlage und selbstredend auch Musiker*innen, die man sich für ein Projekt buche. Auf Tantiemen durch Radio-Airplays könnten Musiker*innen in diesen Tagen auch nicht hoffen, weil die meisten Radiosender ohnehin nur sehr etablierte oder Mainstream-Künstler*innen spielten. Die Soli-Aktion Airplay for Artists, die von Tokunbo und ihr gestartet wurde und die für mehr Solidarität durch verstärkte Radiopräsenz in Coronazeiten warb, ergab kaum Resonanz von Seiten der Radiosender, obwohl diese – vor allem öffentlich rechtliche! – den Auftrag haben, die Kultur des Landes abzubilden. Jetzt seien Musiker*innen und andere Soloselbstständige größtenteils sich selbst überlassen: sie hat sich ausgerechnet, dass sie nur 150.-€ Grundsicherung monatlich bekäme, momentan ist sie auf CD-Käufen und Spenden treuer Fans angewiesen, die sie über eine eigens aufgesetzte Künstlerartenschutz-Seite sammelt. „Aber von Spenden zu leben kann der Weg langfristig nicht sein. Ich habe einen Beruf“, schreibt sie zu Recht. Es reiche eben nicht, sich als Politiker*in hinzustellen und von der Wichtigkeit der Kultur zu reden und sie zugleich als nicht systemrelevant zu betrachten oder sie zu kleinen Bittstellern zu degradieren. Daher plädiert auch sie wie so viele dieser Tage (und bisher weitgehend ignoriert) für eine Nachjustierung der Soforthilfe, damit Künstler*innen wie in Bayern oder Baden-Württemberg ein Einkommen haben, mit dem sie einigermaßen über den Lockdown kommen. Den vollständigen Brief könnt ihr hier nachlesen und hier teilen. (Foto: meyeroriginals)
Bund legt neues Unterstützungsprogramm „Neustart“ für Kultureinrichtungen vor
Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat das Programm„NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ ins Leben gerufen, um insbesondere kleinen und mittleren Kultureinrichtungen eine rasche Wiedereröffnung nach der Corona-bedingten Schließung zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten sowie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. „Mir ist bewusst, dass unsere Kultureinrichtungen – und ihr Publikum – sehnsüchtig darauf warten, ihre ‚Pforten‘ nach der Corona-bedingten Schließung wieder öffnen zu können“, erklärt Monika Grütters. Die Museen hätten unter dem Dach des Museumsbundes inzwischen sehr vernünftige und verantwortungsvolle Vorschläge entwickelt, wie sich Zugang und Gesundheitsschutz miteinander verbinden lassen. Das möchte die Staatsministerin für Kultur und Medien durch das Programm Neustart unterstützen. Finanziert werden Investitionen in den Umbau und zur Ausstattung, zum Beispiel der Einbau von Schutzvorrichtungen oder die Optimierung der Besuchersteuerung. Auch die Einführung beziehungsweise Anpassung digitaler Vermittlungsformate können unterstützt werden. Für die Maßnahmen sind zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Kultureinrichtung vorgesehen, insgesamt stehen dafür 2020 einmalig bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Anträge können ab dem 6. Mai 2020, 10.00 Uhr, online über die Webseite des Bundesverbands Soziokultur gestellt werden. Welche Angaben erforderlich sind, ist dem Musterantrag zu entnehmen. Außerdem bietet der Bundesverband Soziokultur eine individuelle Antragsberatung an.
NRW-Förderprogramm „Kultur und Weiterbildung“ geht in die zweite Runde
Weiterbildungseinrichtungen sind in Nordrhein-Westfalen wichtige Anbieter der Kulturellen Bildung, insbesondere im ländlichen Raum. Um sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Kunst- und Kulturprojekten zu unterstützen, hat die Landesregierung das Programm „Kultur und Weiterbildung“ gestartet. Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannte Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft können sich noch bis zum 26. Juni um Förderung bewerben. Gefördert werden Projekte, die vor allem die Altersgruppe zwischen 18 und 27 Jahren ansprechen, kreative Fähigkeiten stärken und in enger Zusammenarbeit mit professionellen Künstler*innen und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen realisiert werden. Die Ausschreibung ist bewusst themenoffen gestaltet und bezieht alle Kunstsparten mit ein – ob Film, Theater, Tanz, Musik, Literatur oder bildende Kunst. Pro Projekt stehen bis zu 15.000 Euro zur Verfügung. In einer ersten Ausschreibungsrunde im vergangenen Jahr sind bereits 26 Projekte zur Förderung ausgewählt worden.
„Close Distance“ fördert neue Formate in der Schweiz
Über die Ausschreibung „Close Distance“ sucht Pro Helvetia seit Anfang April neue Kunstformate, die in Covid-19-Zeiten innovativ mit Mobilitätseinschränkung umgehen und mit neuen Strategien Distanzen überwinden. Die ersten Projekte wurden ausgewählt und kommen aus künstlerischen Disziplinen, die Pro Helvetia fördert. „In kurzer Zeit sind bei uns schon zahlreiche Projekte eingereicht worden. Der Ideenreichtum der Eingaben aus den unterschiedlichsten Kunstsparten und Sprachregionen der Schweiz hat uns beeindruckt und sehr gefreut“, sagt Seraina Rohrer, Leiterin des Bereichs Innovation & Gesellschaft bei Pro Helvetia. Die Stiftung digitale und analoge Projekte mit maximal 50000 Franken. Gesucht werden neue Formate, „die auch über die Corona-Krise hinaus Bestand haben und physische Mobilität nicht mehr zur zwingenden Voraussetzung von Kulturproduktion und -rezeption machen“, heißt es in der Ausschreibung.
Ad-hoc-Programm „Inter-Aktion“ will freie Kultureinrichtungen während Coronakrise unterstützen
Der Fonds Soziokultur e.V. stellt sich der Corona-Krise mit einem Adhoc-Programm. „Inter-Aktion“ will insbesondere Orte der Kultur- und Medienarbeit, soziokulturelle Zentren, Jugendkunstschulen und Einrichtungen der Kulturellen Bildung in freier Trägerschaft ansprechen, die Konzepte und Prototypen von Angeboten in besonderen Zeiten entwickeln und testen möchten. Gerade diese Einrichtungen stecken wegen der Corona-Krise in großen Schwierigkeiten.
Wie können Programme, Workshops, Kunst-Aktionen und Fortbildungen der Einrichtungen aussehen, die die gegenwärtige Arbeit „auf Abstand“ qualifizieren? Wie können wir unsere Mitarbeit*innen fortbilden oder Teilnehmende einbinden, um auf digitalen Plattformen oder auf ungewöhnlichen analogen Wegen soziokulturelle Akteur*innen zu sein? Welche Möglichkeiten der Interaktion und der soziokulturellen Beteiligung gibt es ohne persönlichen Austausch? Welche Wege des Storytellings und des Sammelns von Geschichten gibt es noch?
Der Fonds Soziokultur e.V. stellt für „Inter-Aktion“ in einem beschleunigten Antragsverfahren 250.000.- € zur Verfügung. Gemeinnützige Einrichtungen in freier Trägerschaft können sich bis 2. Mai 2020 bewerben.
Neues Programm „Denkzeit“ unterstützt sächsische Künstler*innen
Unter dem Titel »Denkzeit« können sächsische Künstlerinnen und Künstler seit dem 23. April 2020 bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Stipendien in Höhe von je 2.000 Euro beantragen. Das Programm soll sie darin ermutigen, auch in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverboten an ihrer künstlerischen Arbeit festzuhalten und individuelle Handlungsansätze für den Umgang mit der Corona-Krise zu entwickeln. Für die Umsetzung des Programms hat der Sächsische Landtag zwei Millionen Euro bewilligt. Die Stipendien werden in Form einer einmaligen Zuwendung für die Dauer von zwei Monaten gewährt. Es sollen sächsische Künstler*innen aus den Sparten Darstellende und Bildende Kunst, Musik, Literatur und Film von der Förderung profitieren. Beantragt werden können die Stipendien ausschließlich über ein Online-Formular auf der Webseite der Kulturstiftung. Ein einfaches Antragsverfahren wird dafür sorgen, dass die Mittel zügig an die Antragsteller*innen ausgereicht werden können. Das Stipendium ist offen für unterschiedliche Ansätze und Formate. So können beispielsweise Recherche- und Konzeptarbeiten oder Ideen der künstlerischen Reflexion der Krise ebenso Gegenstand des Stipendiums sein wie das Ausloten digitaler Interaktionstechniken, die Erprobung von Veranstaltungsformaten im virtuellen Raum oder die Restrukturierung von Arbeitsprozessen. Eine kurze Skizzierung des Vorhabens ist ausreichend. Weitere Details zur Antragsstellung finden sich hier. Fragen zum Programm beantworten die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter der Kulturstiftung unter ed.sf1734840488dk@ti1734840488ezkne1734840488d1734840488 sowie der Telefonnummer 0351-88480-33.
Digitaler Werkzeugkasten für Kulturfördervereine online
Der „Digitale Werkzeugkasten für Kulturfördervereine“ stellt den Engagierten in rund 16.800 Kulturfördervereinen digitale Anwendungen zur Verfügung, die ihnen die Arbeit erleichtern und helfen, der Kultur in den ländlichen Räumen zu helfen – während und nach Corona. Ob Videokonferenz, Telefonmeeting, die Versendung von Einladungen oder die Vorstellung der geförderten Kultureinrichtung und eigener Angebote im Netz – auf der Website www.werkzeugkasten.kulturfoerdervereine.eu werden praxisnahe Programme vorgestellt, die Kulturfördervereinen ihre Arbeit erleichtern. Wichtigste Auswahlkriterien für die digitalen Anwendungen: Sie sollen schnell einsatzbereit und bestenfalls kostenfrei sein. Zusammengestellt und getestet wurden die Programme im Rahmen des generationsübergreifen-den Projekts „Digitaler Werkzeugkasten für Kulturfördervereine“, das der DAKU Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland e. V. mit Unterstützung weiterer Einrichtungen im letzten Jahr ins Leben gerufen hat. Der erste Testlauf findet bereits seit Sommer 2019 statt: Mitglieder aus neun Kulturfördervereinen in Mecklenburg erarbeiten gemeinsam mit 16 Jugendlichen digitale Anwendungen für die Vereinsarbeit. Geschult und begleitet von einem Coach werden bei persönlichen Treffen gemeinsam passende Werkzeuge erprobt und Videos über das Engagement der Vereine für ihre Kulturinstitution produziert. Die ersten Videos ebenso wie ein Überblick über die Erfahrungen und Projektbeteiligten bei den in ländlichen Räumen angesiedelten Pilotprojekt sind auf der Projektwebsite veröffentlicht. Aktuell startet die Initiative auch in Rheinland-Pfalz.
Förderung für kleine Hamburger Musiklabels
Die Rahmenbedingungen für Musiklabels haben sich in den vergangenen Jahren verschlechtert. Die Existenz insbesondere kleiner Musiklabels, die in der Regel nur wenige Künstler*innen begleiten, ist zunehmend bedroht. Dem will die Stadt Hamburg erneut entgegentreten und gibt ihnen die Möglichkeit, sich für ein Förderprogramm zu bewerben. Das im engen Dialog mit der Branche im Jahr 2010 entwickelte Förderprogramm dient dazu, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen, sowie den Künstleraufbau und die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft zu verbessern. Mit der Förderung sollen Hamburger Labels bei Musikproduktionen unterstützt werden. Gefördert werden kann der eigentliche Produktionsprozess oder der Bereich Marketing/Promotion. Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg und erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 3000 und 10000.-€ betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt. Die nächste Förderrunde läuft vom 8. Juli bis 18. August 2020. Der Antrag kann hier online gestellt werden. Eine Hotline der Hamburg Kreativ Gesellschaft für persönliche Beratung im Antragsverfahren und Vereinbarung von Terminen während der Förderrunden steht unter
Tel.: 0176 – 383 691 05 und ed.gr1734840488ubmah1734840488@gnur1734840488edreo1734840488fleba1734840488l1734840488 zur Verfügung.
Investitionsmittel für Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen – Schleswig-Holstein verlängert Antragsfrist
Schleswig-Holstein erlängert aufgrund der aktuellen Lage die Antragsfrist für Mittel aus dem Investitionsförderprogramm für die Freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen: Anträge können jetzt bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden, ursprünglich endet die Frist am 30. April 2020. Das Investitionsprogramm richtet sich an nicht gewinnorientierte Einrichtungen außerhalb von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften mit eindeutig kultureller Ausrichtung, darunter beispielsweise soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es ist mit bis zu 500.000 Euro jährlich ausgestattet und hat eine Laufzeit bis 2022.
Hamburg fördert 2021 erneut Freie Musikszene über den Musikstadtfonds
Mit dem Musikstadtfonds will die Stadt Hamburg die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützen, die einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität haben. Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren, hierzu zählt insbesondere auch die Auftrittsförderung in den Sälen der Elbphilharmonie und in der Laeiszhalle. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Interessierte können sich ab sofort bis zum 15. Juni 2020 für die Förderung in 2021 bewerben. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer unabhängigen Jury. Interessierte können sich ab sofort online bewerben.