Projektstipendien für hessische Künstler*innen & Kulturvermittler*innen (Start: 13.08.2020)
Das Kulturpaket „Hessen kulturell neu eröffnen“ zur Stärkung der Kulturlandschaft geht in seine nächste Phase. In Phase 3b werden Projektstipendien ausgeschrieben, die die Arbeitsmöglichkeiten von hessischen Künstler*innen während und nach den notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verbessern sollen. Dafür stellt das Land Hessen 1.000 Projektstipendien in Höhe von bis zu 5.000.-€ für Einzelkünstler*innen und 250 Projektstipendien in Höhe von bis zu 18.000.-€ für freie Gruppen, Kulturvereine und –unternehmen zur Verfügung. Mit den Projektstipendien sollen künstlerische Projekte realisieren werden, die inhaltlich oder formal innovativ sind und in der Zeit der Pandemie neu oder als Weiterentwicklung entstanden sind. Das können z.B. (Bewegt-) Bilder, Bühnenstücke, Tanzaufführungen, literarische Werke, Musikwerke oder auch Konzepte für die Kulturvermittlung sein. Das Programm richtet sich grundsätzlich an alle Kunst- und Kulturschaffenden in Hessen, bspw. bildende oder darstellende Künstler*innen, Musiker*innen, Filmemacher*innen, aber auch bspw. an Kulturvermittler*innen. Als Gruppe zählen bestehende oder neu formierte freie Gruppen von mindestens drei Personen aus Künstler*innen, bspw. Musikbands, Theater- oder Tanzgruppen, Autorenteams oder Chöre, sowie Kulturvereine und -unternehmen wie bspw. Filmproduktionsfirmen oder Kultur-Start-Ups. Eine Mitgliedschaft in der KSK ist weder notwendig noch ausschlaggebend für die Förderentscheidung.
Interessierte können sich vom 13.-30. August 2020 bewerben und unter der Tel. 0611 – 585 343 40, -50 bis -53 (Hessische Kulturstiftung) oder Tel. 069 – 95855677 (PwC) (Freischaltung ab Montag, 10. August 2020) beraten lassen. Einzelkünstler*innen stellen ihren Antrag über ein Onlineportal bei der Hessischen Kulturstiftung. Freie Gruppen, Kulturvereine und –unternehmen stellen ihren Antrag per E-Mail mit downloadbarem Antragsformular auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft.
Call for proposals: Music Moves Europe 2020
Mit der Initiative Music Moves Europe stellt die Europäische Kommission einen spezifischen Förderbereich für den Musiksektor ab 2021 innerhalb von KREATIVES EUROPA KULTUR vor. Wie sich die europäische Musikszene besser gegen solche Krisen wie die Coronakrise wappnen, sich nach Covid-19 zukunftsfähiger und nachhaltiger entwickeln kann, darum geht es bei dem nächsten geplanten Programm „Music Moves Europe: Boosting European music diversity and talent“. Dafür ist jetzt ein Call for Proposals ausgeschrieben, für den bis 30.09.2020 Vorschläge eingereicht werden können.
Liz-Mohn-Stiftung: Kulturelle Vielfalt mit Musik
Mit der Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik“ möchte die Stiftung das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener Nationalitäten in Deutschland stärken. Vom 1. September bis zum 15. Oktober 2020 können sich Kindergärten, Schulen, Vereine, Verbände, Stiftungen, aber auch einzelne Initiativen und Akteur*innen mit gemeinnütziger Zielsetzung bewerben, die in musischen Projekten zeigen, wie Vielfalt gelebt werden kann. Es werden auch gezielt Projektinitiativen berücksichtigt, die sich in der Hilfe für Geflüchtete engagieren. In 2020 werden ebenso digitale Projekte gesucht, die sich für ein Miteinander der Kulturen einsetzen. In diesem Jahr werden Fördermittel in Höhe von insgesamt 50.000.-€ zur Verfügung gestellt. Bewerbungsschluss: 15. Oktober 2020.
Musikfonds für Projekte der zeitgenössischen Musik
Der Musikfonds fördert herausragende Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000.-€. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Begrüßt werden kreative Konzepte, die sich mit der Frage der aktuell eingeschränkten Aufführungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum (Konzertsäle, Clubs oder sonstige Bühnen) auseinandersetzen und ein Zeichen gegen den Verlust dieses für Musiker*innen lebensnotwendigen Raums setzen. Für Aufführungen im öffentlichen Raum gelten die aktuellen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Infektionsschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen. Antragsfrist für die aktuelle, dritte Förderrunde ist der 30. September 2020. Die dann beantragten Projekte dürfen nicht vor dem 1. Dezember 2020 beginnen. Hinweise zur Antragstellung findet ihr hier; die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle stehen für Fragen gerne zur Verfügung und bieten telefonische Beratung jeweils Dienstag bis Donnerstag zwischen 11 und 15 Uhr an.
(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 193, Juli 2020)
Hessen vergibt Projektstipendien
In der dritten Phase seines Corona-Kulturförderpakets fördert das Land Hessen freie Ensembles und Künstler*innen mit einer Projektförderung. In der Zeit der Pandemie sind viele neuartige Ansätze für Kulturveranstaltungen und künstlerische Formate, für Vermittlung und Pädagogik sowie für die Präsentation von Kultur entstanden. Das Stipendium ermöglicht die Realisierung, Dokumentation und Publikation dieser Ansätze. Der Fonds wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Sponsor*innen und Mäzen*innen, Künstler*innen, die sie fördern, direkt für das Stipendium vorzuschlagen. In diesem Fall kofinanziert das Land die Hälfte des Stipendiums bis zur Höhe der ansonsten zur Verfügung stehenden Beträge. Die Anträge können vom 10. August bis zum 23. August 2020 ausschließlich über die Website der Hessischen Kulturstiftung eingereicht werden. Das Antragsformular steht nur in diesem Zeitfenster zur Verfügung.
Hamburger Labelförderung – jetzt bewerben
Noch bis zum 18.08.2020 können sich Musiklabels aus Hamburg für die zweite Förderrunde in 2020 bewerben. Die Förderung richtet sich an Kleinstunternehmen aus Hamburg, die dort mit einem Musiklabel aktiv sind. Die Förderform ist ein Zuschuss, der zwischen 3.000 und 10.000 Euro betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt. Insgesamt stehen für die Labelförderung 150.000 Euro zur Verfügung. Ein mit Branchenvertreter*innen besetztes Fachgremium berät die Behörde bei der Entscheidung über die Mittelvergabe. Für alle Fragen rund um die Antragstellung besteht während der Förderrunden die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zur Hamburg Kreativ Gesellschaft.
Sachsen-Anhalt startet Stipendienprogramm „Kultur ans Netz“
Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können seit dem 20. Juli Anträge für das Stipendienprogramm „Kultur ans Netz“ bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) stellen. Mit dem Programm gewährt ihnen das Land für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Das Programm soll neue Impulse für Kulturaktivitäten im Land setzen. Die Anträge können bis zum 31. 08.2020 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Es richtet sich an Künstler*innen, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind und im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse (KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch geeignete Unterlagen zu erbringen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählt u.a. ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht. Eine Auswahl der künstlerischen Arbeit, die im Rahmen des Stipendienprogramms entsteht, wird gegen Ende des Jahres auf der Website der Landesregierung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
KULTURGESTALTEN. Zukunftspreis für Kulturpolitik
Die Kulturpolitische Gesellschaft e.V. vergibt im Mai 2021 beim Kulturpolitischen Bundeskongress erstmals den kulturpolitischen Zukunftspreis KULTURGESTALTEN. Der von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien geförderte Preis soll alle zwei Jahre herausragende Praxisbeispiele zukunftsweisender Kulturpolitik in Deutschland auszeichnen. Gemeint sind Projektzusammenhänge, die durch ihre innovative kulturpolitische Herangehensweise einen Modellcharakter für andere Prozesse der konzeptbasierten Kulturpolitik bzw. Kulturplanung aufweisen. Ausgezeichnet werden Akteur*innen, die ressort- oder disziplinübergreifend arbeiten, sich mit neuartigen Themenkomplexen von gesellschaftlicher Relevanz auseinandersetzen und versuchen, neue Zielgruppen oder Communities zu erreichen. Die Bewerbungsfrist beginnt im August 2020. Die Teilnahmebedingungen und das Anmeldeformular werden auf der Webseite der Kulturpolitischen Gesellschaft veröffentlicht.
Neustart Kultur – 50 Millionen für die Bundeskulturfonds
Das Rettungsprogramm der Bundesregierung NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstler*innen und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Als erste einer ganzen Reihe von Organisationen haben die sechs Bundeskulturfonds Informationen zu Fördergrundsätzen und Antragsmodalitäten auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Sie erhalten aus dem Programm NEUSTART KULTUR insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich, um in den von ihnen vertretenen Kultursparten Projekte zu fördern. Viele ihrer Förderungen richten sich unmittelbar an Künstler*innen. Der Fonds Soziokultur e.V. baut mit „Sonderförderung Neustart Kultur“ auf seinem Corona-Sonderprogramm „Inter-Aktion“ auf. Er wird die Kulturproduktion in Einrichtungen freier Trägerschaft, darunter auch Jugendkunstschulen, und anderer Akteure der kulturellen Bildung unterstützen. Ziel ist es, fragile Strukturen und kulturelle Teilhabemöglichkeiten zustärken. Der Musikfonds e.V. fördert die Stabilisierung und Neuorientierung des aktuellen Musikschaffens unter anderem durch ein neues Stipendienprogramm. Damit werden zum Beispiel Recherchen, Kompositionsvorhaben oder die Entwicklung neuer künstlerischer Arbeiten gefördert.
Mehr Kultur für Europa – Aufruf der Kulturpolitischen Gesellschaft
Die EU verhandelt im kommenden Halbjahr nicht nur über das europäische Corona-Hilfsprogramm, sondern entscheidet auch über den regulären »Mehrjährigen Finanzrahmen« der EU für die Jahre 2021–2027. Die Kulturpolitische Gesellschaft drängt nun darauf, die Kultur bei diesen Entscheidungen mehr zu berücksichtigen als bisher vorgesehen. In den bisherigen Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (Stand: Mai
2020) hat die Europäische Kommission lediglich 1,52 Milliarden Euro für den gesamten Kultur- und Medienbereich vorgeschlagen. Im selben Zeitraum 2021–2027 steht diesem Etatansatz eine avisierte Summe von 1,85 Billionen Euro für den Corona- Wiederaufbaufonds und das reguläre EU-Budget gegenüber. CREATIVE EUROPE, das einzige Programm der Europäischen Union, das explizit auf den Kultur- und Kreativsektor ausgerichtet ist, bekäme in dieser Rechnung nur umgerechnet 0,08% der EU -Gesamtfinanzen. Die Kulturpolitische Gesellschaft e.V., die auch die nationale Beratungsstelle »Creative Europe Desk KULTUR« trägt, fordert daher in ihrem Aufruf vom 08.07.2020 die Bundesregierung auf, den Vorschlag des Europäischen Parlaments zur künftigen Kulturfinanzierung umzusetzen und das Budget für CREATIVE EUROPE zu verdoppeln. Sie unterstützt des Weiteren das Vorhaben von Kulturstaatsministerin Grütters, gemeinsam mit ihren europäischen Amtskolleg*innen darauf hinzuarbeiten, dass Kultur und Medien in den EU-Aufbaumaßnahmen und -programmen zur Corona-Pandemie adäquat berücksichtigt werden. In der letzten Förderperiode seit 2014 wurden durch CREATIVE EUROPE 170 verschiedene kulturelle Kooperationen mit deutscher Beteiligung auf europäischer Ebene ermöglicht.
Parlamentarisches Forum Clubkultur übergibt Forderungen
Am 1. Juli hat das Parlamentarische Forum Nachtleben und Clubkultur des Deutschen Bundestages einen fraktionsübergreifenden offenen Brief von Vertretern der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen an Bundesminister Horst Seehofer übergeben. Darin fordern die Parlamentarier, Musikclubs und Livespielstätten baurechtlich als Anlagen für kulturelle Zwecke anzuerkennen, sowie den Einsatz für flexible und innovative Lösungen im Lärmschutz. Die gelebte Clubkultur rund um die live gespielte Musik in Musikclubs und Livemusikspielstätten sei ein großer kultureller und wirtschaftlicher Wert dieses Landes. Elf Bundestagsabgeordnete des Forums haben Bundesminister Seehofer in dem offenen Brief aufgefordert, im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zur Baugesetzbuchnovelle, die Clubszene als „Kultur“ anzuerkennen. Konkret sollen Musikclubs und Livemusikspielstätten als „Anlagen für kulturelle Zwecke“ in der Baunutzungsverordnung eingestuft werden, damit Clubs sich leichter in Innenstädten, aber auch in ländlichen Regionen ansiedeln können, und die kulturelle Vielfalt erhalten bleibe. Das Parlamentarische Forum wurde im Februar 2020 von den Bundestagsabgeordneten Caren Lay (Die Linke), Hagen Reinhold (FDP), Erhard Grundl (Grüne), Klaus Mindrup (SPD) und Kai Wegner (CDU) ins Leben gerufen. Ziel sei es, den Fortbestand der Clubkultur zu sichern und sie politisch zu unterstützen. Am 12. Februar 2020 stand die schon vor Corona bedrohte Clubszene bereits auf der Agenda des Bundestags. Bei einem Fachgespräch im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen ging es dabei um die mögliche Anerkennung von Musikclubs als Kultureinrichtungen statt wie bisher als Vegnügungsstätten.
Kulturfonds Bayern 2020 unterstützt kulturelle Projekte
Der Kulturfonds Bayern unterstützt erneut kreative Projekten im kulturellen Bereich. In diesem Jahr erhalten 17 Projekte im Bereich Bildung und Kultus eine finanzielle Förderung durch die Mittel des Kulturfonds Bayern. Das Repertoire der Förderung beinhaltet kulturelle Projekte, Erwachsenenbildung, kirchliche Bildung und den internationalen Ideenaustausch. Schulfamilien, Träger der Erwachsenenbildung und andere bildungsnahe Institutionen können sich für die nächste Förderrunde 2021 bis zum 1. Februar 2021 bei der zuständigen Regierung bewerben.