RockCity Hilfsfonds: 2. Runde startet im November
RockCity Hamburg e.V. und die Haspa Musik Stiftung haben den Hilfsfonds für Projekte im März 2021 gemeinsam ins Leben gerufen, um die musikalische Produktivität der Hamburger Musiker*innen und Musikschaffenden, die in diesen Pandemie-geprägten Zeiten immer noch um ihren Verdienst bangen, gezielt zu unterstützen. Dank einer großzügigen Starteinlage von 50.000€ durch die Haspa Musik Stiftung, wurden in der ersten Runde 50 Projekte bezuschusst. In der aktuellen zweiten Runde konnten nun erneut 50.000€ durch die Haspa Musik Stiftung und private Spenden über die RockCity-Spendenkampagne #musicsupportHH gesammelt werden. Antragsberechtigt sind Musiker*innen, DJs und Musikschaffende aus dem Bereich Popularmusik inkl. experimenteller Randbereiche, die ihren Wohnsitz in Hamburg oder der Metropolregion Hamburg haben. Mit der Vergabe der Gelder ist ein Auswahlgremium betraut, bestehend aus RockCity-Vorstand und -Geschäftsstelle. Die 2. Förderrunde geht von 01. November 2021, 12 Uhr bis einschließlich 07. November 2021, 23:59 Uhr. Bei Fragen und Infobedarf meldet euch hier. Die Förderung erfolgt ohne Gegenleistung und ohne Nachweispflicht.
Neustart Kultur: Teilprogramme bis Dezember 2022 verlängert
Es gibt gute Neuigkeiten: Die Teilprogramme Veranstalter*innen & Festivals und kleinere und sogenannte „Umsonst & Draußen“-Festivals aus NEUSTART KULTUR werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit können Projekte, die pandemiebedingt 2021 nicht durchgeführt werden konnten und auf 2022 verschoben werden sollen, weiterhin Förderungen erhalten. Für bereits bewilligte Projektförderungen kann daher ab sofort und auf Antrag der Projektzeitraum bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Gleichzeitig wird an einer zweiten Förderrunde mit aktualisierten Fördergrundsätzen gearbeitet. Eine Antragstellung soll noch in diesem Jahr ermöglicht werden und vorrangig denen zugutekommen, die bislang noch keine Förderung erhalten haben. Weitere Details folgen in Kürze.
Neustart Kultur Clubförderung 2022: Schnell sein ist alles!
NEUSTART KULTUR fördert 2022 erneut Musikclubs und Livemusik-Spielstätten. Die Fortsetzung des Programms „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland“ richtet sich an kleinere und mittlere Spielstätten im gesamten Bundesgebiet. Es wird von der Initiative Musik – der zentralen Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – realisiert. Musikclubbetreiber:innen können ab dem 20. Oktober 2021 eine Förderung für das Jahr 2022 beantragen. Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 125.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality. Die Vergabe der Förderung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip. Maßgeblich ist der Eingang eines vollständigen Antrags. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Dezember 2021.
Clubstudie veröffentlicht Einzelauswertungen der Bundesländer
Im Mai 2021 hat die Initiative Musik die bundesweite Clubstudie veröffentlicht, um erstmalig einen Überblick zur Situation der Musikspielstätten im gesamten Bundesgebiet geben zu können. Dank einer überdurchschnittlich hohen Ausschöpfungsquote bei der Online-Umfrage konnte sie dazu jetzt auch vertiefende Einzelauswertungen der 16 Bundesländer aus den vorliegenden Daten vornehmen. Diese bilden eine wichtige Ergänzung und interessante Vergleichswerte zu den bundesweiten Ergebnissen. Der direkte Vergleich der Ergebnisse aus den Bundesländern macht auch Unterschiede deutlich, z.B. bei der Anzahl der Clubs pro Einwohner*innen oder den Förderstrukturen. Aufgeführt werden die Anzahl der Spielstätten, Mitarbeiter*innen, Veranstaltungen, Besucherzahlen und Auftritte sowie der Anteil der Newcomer*innen. Die Auswertung zeigt, ob ein Bundesland eine hohe oder niedrige Musikspielstätten–Dichte im bundesweiten Vergleich hat (München hat die höchste, Bayern aber die niedrigste!), wie hoch das Durchschnittsalter der Betreiber*innen und wie hoch die Auslastung der Clubs ist, wie hoch die Förderquote, ob auch Veranstaltungen für gesellschaftliche Minderheiten angeboten werden u.v.m.
55. Förderrunde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik
Am 29. September 2021 startet die Antragsphase für die 55. Förderrunde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik. Anträge können ausschließlich online gestellt werden, Abgabeschluss ist der 20. Oktober 2021, 12:00 Uhr. Für diese Runde stehen Fördermittel in einer Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Dank NEUSTART KULTUR können erneut besondere Konditionen angeboten werden: So kann ab der 55. Runde die maximale Förderung pro Partnerunternehmen und Jahr auf 112.500 Euro erhöht werden. Die Initiative Musik stellt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung inklusive Video auf ihrer Homepage bereit. Hier könnt ihr schauen, wer bei der letzten Förderrunde ausgewählt wurde.
Baden-Württemberg vergibt erneut Projektstipendien für freischaffende Künstler*innen aller Sparten
Freischaffende professionell tätige Künstler*innen aller Sparten können sich von jetzt an ein weiteres Mal um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Das Land vergibt Stipendien in Höhe von je 3.500 Euro mit dem Ziel, die künstlerische Praxis unter Corona-Bedingungen zu fördern. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolvent*innen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien. Mit den spartenoffenen Stipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Insgesamt stehen für die erste und jetzt zweite Ausschreibungsrunde 15 Millionen Euro zur Verfügung. Voraussetzung ist der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Der Nachweis kann belegt werden durch Angaben über die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren sowie ergänzend durch den Nachweis über eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft. Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. Die Online-Bewerbung ist vom 15.09. 2021 bis zum 13.10. 2021 über diesen Link möglich.
Rheinland-Pfalz stärkt Vereinsarbeit im Kulturbereich
Mit der Förderrichtlinie „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“ will das Land Rheinland-Pfalz Kulturvereine unterstützen, die den Schwerpunkt ihres Vereinszwecks in den Bereichen der darstellenden Kunst, bildenden Kunst, kulturellen Bildung, Musik, Literatur, Soziokultur oder der Ausstellung künstlerischer oder kultureller Inhalte haben. Die Höhe der finanziellen Hilfen beträgt maximal 4.000 Euro je Verein. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Es werden maximal 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bezuschusst. 20 % der Finanzierungsmittel müssen aus Eigenmitteln oder sonstigen Einnahmen getragen werden, hierzu zählen keine Eigenleistungen. Die Förderschwerpunkte des Programms erstrecken sich auf folgende Bereiche: Mitgliederwerbung/Imagekampagne, Digitalisierung, Strukturentwicklung und Nachwuchsarbeit. Das Programm startet am 01. September 2021 und ist bis zum 31. Mai 2022 befristet. Antragsschluss: 01.12.2021
Ottilie-Roederstein-Stipendien für Künstlerinnen
Das Land Hessen setzt sich zum Ziel, in Hessen lebende oder arbeitende Künstlerinnen und Kultur schaffende Frauen besser zu unterstützen, um ihrer Unterrepräsentanz in allen Bereichen der professionellen Künste entgegenzuwirken und ihre Situation und Sichtbarkeit nachhaltig zu verbessern. Dazu hat Hessen die Förderrichtlinie „Ottilie–Roederstein–Stipendien“ aufgesetzt, die
Zuwendungen für zukunftsweisende künstlerische und kulturelle Vorhaben und Projekte von Künstlerinnen aller Sparten (Bildende Kunst, Musik, Komposition, Film, Darstellende Künste, Literatur) vergibt. Die eingereichten Arbeiten bzw. Projektvorhaben sollen zur Entwicklung der Kunst– und Kulturlandschaft Hessens beitragen und den Beitrag von Künstlerinnen darin sichtbar machen. Seit Mitte August 2021 können sich etablierte Künstlerinnen, Nachwuchskünstlerinnen sowie Künstlerinnengruppen für drei unterschiedliche Stipendien im Rahmen dieses neuen Förderprogramms beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) bewerben. Bewerbungsschluss: 30.09.2021
Electronic Barcamp: jetzt bewerben!
Du machst Musik, bei der elektronische Klangerzeuger, Laptops und Sequenzer-Programme Teil deiner Arbeit sind und die u.a. unter die Genres Electronic, Hip-Hop und Indietronic fällt? Du hättest gerne einmal ein Feedback von renommierten Experten*innen in einer Masterclass dazu? Du hast Lust dazuzulernen und mit anderen Musiker*innen und Produzent*innen in Austausch zu treten und mit neuem Know-How deinem Track den letzten Feinschliff zu verpassen? Dann bewirb dich ab 03.09. mit einem deiner Tracks für das Electronic Barcamp. Eine unabhängige Jury sucht aus allen Bewerbungen 9 Teilnehmer*innen aus, jeweils 3 aus den Genres Electronic, Hip-Hop und Indietronic. Du bekommst bis spätestens 15.10. eine Rückmeldung, ob du ausgewählt wurdest. Ab dem 18. Oktober 2021 startet das Electronic Barcamp mit dem ersten digitalen Kennenlerntermin. Das Highlight findet am 23. Oktober ganztägig in den High-End Tonstudios der SAE in Stuttgart statt. In einer Masterclass feilt ihr an deinem Song und erhaltet somit exklusive und individuelle Tricks, um deinen Song zu perfektionieren. Mit diesem Know-How kannst du deinen Song noch einmal überarbeiten und bis zum 07. November 2021 erneut einsenden. Für die besten Umsetzungen winken 3 x 500€ Preisgeld & Sachpreise.
Baden-Württemberg startet Förderung „FreiRäume“ & „Zukunftsmusik“
Das erfolgreiche Förderprogramm „FreiRäume“ des Kunstministeriums zur Unterstützung neuer Kultur- und Begegnungsorte in kleinen Gemeinden in Baden-Württemberg geht in eine zweite Runde: Ab jetzt können Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereine und bürgerschaftliche Initiativen Förderanträge für Kooperationsprojekte einreichen. Das Programm verfolgt das Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die Menschen durch Kunst und Kultur zusammenzubringen. „Leer stehende Gebäude in ländlichen Gemeinden sollen durch künstlerische Projekte wiederbelebt werden, bestehende Räume durch neue Angebote geöffnet und zu ‚Dritten Orten‘ weiterentwickelt werden. Im Vordergrund steht dabei immer die Zusammenarbeit verschiedener Akteure vor Ort,“ sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski dazu. Das Programm richtet sich in einer gesonderten Förderlinie auch an Chöre, Ensembles und Orchester, die unter dem Titel „Zukunftsmusik“ musikalische Aufführungen an außergewöhnlichen Orten umsetzen können. Hier wird die Zusammenarbeit von professionellen Musiker*innen und Vereinigungen aus dem Bereich der Amateurmusik unterstützt. Die Bewerbung um eine Förderung ist bis zum 14. Oktober hier möglich. Die einzelnen Projekte werden mit Fördersummen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro für eine Projektlaufzeit von mindestens sechs Monaten bezuschusst. Mitte August und Ende September werden digitale Förderberatungen angeboten, zu denen Interessierte herzlich eingeladen sind.
Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik“
Die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung unterstützt mit ihrer bundesweiten, jährlichen Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik“ die Entwicklung und Umsetzung neuer Projektideen. Hierfür stehen Fördermittel in Höhe von mehr als 100.000 Euro zur Verfügung. Bis 15. Oktober 2021 können kreative Projektideen eingereicht werden, die das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft fördern.
Bewerbungen für das 31. Frankfurter Jazzstipendium verlängert!
Zur Förderung der lokalen Jazzszene lädt das Dezernat für Kultur und Wissenschaft Musiker*innen aus Frankfurt und näherer Umgebung ein, sich für das Frankfurter Jazzstipendium zu bewerben. Die Bewerbungsfrist wurde jetzt auf den 1. Oktober verlängert, die Vergabe erfolgt voraussichtlich am 24. November 2021. „Auch in diesem Jahr stehen wieder 10.000 Euro für Frankfurter Jazztalente bereit“, erklärt Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig. „Wir möchten damit die regionale Jazzszene unterstützen und fördern. Das Stipendium soll Jazzmusikerinnen und -musikern sowie Gruppen helfen, sich nach ihren persönlichen Vorstellungen weiter zu qualifizieren und sie in ihrem Bestreben nach einem individuellen künstlerischen Profil ermutigen.“ Es gibt keine Altersbegrenzung. Bewerber*innen sollten sich erkennbar den verschiedenen stilistischen Formen des Jazz zuordnen lassen und in der Lage sein, ein Programm von mindestens dreißig Minuten live vor Publikum präsentieren zu können. Das Stipendium kann für jegliche Art der künstlerischen Weiterentwicklung im Bereich Jazz, wie beispielsweise die Teilnahme an einem Workshop oder Meisterkurs beantragt werden. Bewerbungen sind sowohl von Einzelpersonen wie auch von Gruppen möglich. Voraussetzung für eine Bewerbung sind eine musikalische Ausbildung oder Qualifikationen mit Schwerpunkt Jazz sowie der Nachweis einer entsprechenden Praxis. Dazu muss ein ausgefüllter Bewerbungsbogen und eine CD, mit drei Musikstücken vorgelegt werden. Eine unabhängige Jury entscheidet aus den eingesandten Beiträgen über die Vergabe des Frankfurter Jazzstipendiums.
Bewerbungsunterlagen können beim Kulturamt Frankfurt am Main angefordert werden. Mehr Infos gibt es bei Irmgard Tennagels, Kulturamt Frankfurt, unter der Telefonnummer 069 – 212 3 84 24 oder per Mail.