Konjunkturpaket der Bundesregierung: wie unterstützt es die Kulturszene?
Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme und Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Kulturszene unterstützen sollen. laPROF Hessen e.V. hat auf seiner Website eine kurze Zusammenstellung der für Kulturschaffende relevanten Teile veröffentlicht:
● „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ (250 Mio.€) für die Wiedereröffnung von Kultureinrichtungen, um die Einhaltung von Hygienekonzepte und Abstandsregeln zu ermöglichen (Online-Ticketing-Systeme, Modernisierung von Belüftungssystemen, neue Besucherführung und Bestuhlung usw.).
● Ein Programm zur “Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen” (450 Mio.€) soll kleine und mittlere Kulturstätten und -projekte unterstützen, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind. Durch die BKM-Hilfen sollen Kreative aus der Kurzarbeit herausgeholt werden und ihrer künstlerischen Arbeit nachgehen können. Außerdem sollen sie die Möglichkeiten eröffnen, neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben.
● Zudem sollen mit 150 Mio.€ alternative, digitale Angebote und neue Formate und Projekte, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen, gefördert werden.
Weitere Maßnahmen wie die Senkung des Mehrwertsteuersatzes, Überbrückungshilfen, usw. kommen dem Kulturbereich ebenfalls zugute. laPROF begrüßt die Maßnahmen des Konjunkturpaketes, bemängelt jedoch, dass „weiterhin eine regelmäßige Unterstützung von durch Corona finanziell geschädigten Soloselbstständigen [fehle], wie es beispielsweise ein fiktiver, monatlicher Unternehmerlohn von 1000.-€ in einer verlängerten, veränderten Version der Soforthilfe hätte sein können“. (Quelle)
Förderprogramm „Musik für alle!“
Mit „Musik für alle!“ werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet vielfältige Möglichkeiten für die Umsetzung der Projektideen. Als Teil des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierten Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ unterstützt der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. Chöre, Orchester und Musikvereine sowie Kulturinstitutionen bei ihren Vorhaben. Das Programm fördert Angebote für finanzschwache und bildungsferne Kinder und Jugendliche, die zwar in Schulen durchgeführt werden können, aber außerhalb des regulären Unterrichts, nachmittags, im offenen Ganztagsbetrieb oder am Wochenende stattfinden müssen. Bei Kitas und Kindergärten ist eine Förderung als Schnupperprojekt möglich. Auch hier muss die Teilnahme freiwillig sein. Die Organisation und Durchführung der Projekte erfolgen in so genannten Bündnissen, in denen sich mindestens drei Institutionen vor Ort mit verschiedenen Eigenleistungen in die Arbeit einbringen.
Interessierte können sich im Projektbüro beraten lassen und ihren Antrag online hier stellen; Antragsfristen im Jahr 2020: 1. Juni 2020 (für Projektbeginn 1. August 2020), 1. September 2020 (für Projektbeginn 1. November 2020). Für Projekte, die ausschließlich digital stattfinden, gilt keine Antragsfrist. Diese können laufend eingereicht werden. Ein Projektbeginn ist ca. 4 Wochen nach Antragseingang möglich.
Hessen: Neues Hilfsprogramm für Vereins- und Kulturarbeit
Das Land Hessen startet jetzt mit einem neuen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die hessische Vereins- und Kulturlandschaft abzufedern. „Von diesem Programm können alle 41.000 gemeinnützigen Vereine profitieren“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden. Je nach Situation des einzelnen Vereins kann dieser bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung beantragen, so der Ministerpräsident weiter. Die Corona-Pandemie bedrohe die Existenz der Sportvereine, Kultureinrichtungen und Initiativen.
Beispielsweise können Mittel für Nachwuchsarbeit, Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten), Instandhaltungen und Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagten Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.) beantragt werden.
Diese Mittel können ab 1. Mai 2020 beim fachlich zuständigen Ministerium beantragt werden. Der Antrag ist online abrufbar. Für kulturell tätige Vereine können die Anträge beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst unter ed.ne1734804543sseh.1734804543kwmh@1734804543eflih1734804543snier1734804543ev-an1734804543oroc1734804543 gestellt werden.
50. Förderrunde Künstler*innen- und Infrastrukturförderung: Abgabeschluss 28.04.20
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial. Grundsätzlich gibt es vier Förderrunden jährlich.
Mit der Infrastrukturförderung werden Projekte unterstützt, die günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Künstler*innen schaffen. Neben dem Aufbau neuer Infrastrukturen für die Popularmusik in Deutschland fördert die Initiative Musik auch auf den Export ausgerichtete Projekte bei wichtigen Festivals und Konferenzen in Deutschland. Bei Showcase-Formaten können Newcomer*innen und ihre Partner*innen so Kontakte zu Fachgästen aus dem Ausland wie Festivalveranstalter*innen oder Labelbetreiber*innen aufbauen, um stärker in den dortigen Musikmärkten Fuß zu fassen.
Der Abgabeschluss für die nächste, 50. Förderrunde der Künstler*innen- und Infrastrukturförderung ist am 28.04.2020 um 18 Uhr. Die Projekte müssen im Zeitraum vom 22. Juni 2020 bis 21. Juni 2021 stattfinden.
MusikVorOrt – Förderprogramm fürs Musizieren in ländlichen Räumen
Gemeinsam singen und musizieren ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Gefüge. Der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) hat ein Förderprogramm für Modellprojekte in ländlichen Räumen ausgeschrieben, die im Zeitraum vom 31.03.2020 bis 31.03.2021 stattfinden sollen. Das Besondere: bewerben kann sich jede*r – ob Einzelperson oder Institution –, und es gibt keinen Eigenanteil der Kosten, der finanziert werden muss. Da der BMCO bei den Projekten formal die Funktion des Veranstalters übernimmt, entsteht für die Antragsteller*innen keine Veranstalterhaftpflicht, keine GEMA-Gebühr und kaum bürokratischer Aufwand. Die Förderhöhe beträgt bis zu 25.000.-€ pro Projekt. Die Antragsfrist läuft bis 12.01.2020.
Bewerbungsstart für Popakademie-Förderprogramm „Pop macht Schule“
Bewerben können sich Realschulen, Werkrealschulen, Realschulen Plus, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Einrichtungen, Förderschulen und Berufsbildende Schulen aus der Metropolregion Rhein-Neckar. Die Schüler*innen formieren Bands, schreiben Texte und entwickeln eigene Songs. Viele der Teilnehmer*innen halten bei diesen Workshops zum ersten Mal ein Instrument in der Hand. Es entstehen keine Kosten für die Schulen. Ziel des gemeinsam mit der BASF SE initiierten Projekts ist die frühzeitige Sinnesschärfung der Jugendlichen für den kreativen Umgang mit Popmusik. Das gemeinsame Musizieren fördert zudem die soziale Kompetenz der Jugendlichen. Beim großen Abschlusskonzert am 8. Juni 2020 in der Popakademie mit allen beteiligten Schulen erfahren die Schüler*innen dann, wie es sich anfühlt, Bühnenluft vor großem Publikum zu schnuppern.
Hier geht es zur Online-Bewerbung.
Workshop „Neue Musik ist spielbar!“ 14. & 16.11.2019 @ HfMT Köln
An dem über 4 Jahre von der Europäischen Union geförderten Projekt Composer Collider Europe nehmen Kompositionsstudierende der Hochschule für Musik und Tanz Köln, der Aristotle University Thessaloniki und des Royal Conservatoire The Hague teil und erarbeiten in intensiven Projektphasen neue Werke mit dem Ensemble Musikfabrik. Am 16. November sind vier der Uraufführungen im Konzertsaal der HfMT zu erleben. Außerdem haben Musikinteressierte die Möglichkeit, selbst musizierend aktiv zu werden und an einem der spielBar Workshops teilzunehmen, die am 14. und 16. November in der Hochschule stattfinden: „Lernen Sie eine Musizierpraxis kennen, die keinespieltechnischen, sondern vor allem schöpferische und geistige Ansprüche an die Beteiligten stellt. Das Angebot richtet sich an Laien und Amateur*innen ohne besonderes Spezialwissen, ebenso wie an ausgebildete Musiker*innen, Musikpädagog*innen und Lehrer*innen, die neue Herangehensweisen des Musizierens und der Vermittlung kennenlernen möchten. Offenheit und Neugier genügen, um sich durch spielBar kreative Gestaltungsräume zu erschließen und den Blickwinkel auf die eigenen künstlerischen Möglichkeiten zu erweitern. Wir laden Sie ein, diese außergewöhnliche Erfahrung in zwei unabhängigen Workshops mit uns zu teilen“, heißt es in der Ankündigung. Anmeldung werden bis zum 8.11.2019 unter ue.ki1734804543rbafk1734804543isum@1734804543nnamk1734804543nilk.1734804543asere1734804543ht1734804543 erbeten. Der Eintritt ist frei.
Do, 14.11.2019 | 19-22 Uhr | Raum 114 & Sa, 16.11.2019 | 10–13 Uhr | Raum 001
Veranstaltungsort: Hochschule für Musik und Tanz Köln, Unter Krahnenbäumen 87, 50668 Köln
Förderpreis für interkulturelle Kulturprojekte für Kinder & Jugendliche
Der Förderpreis der Pill Mayer Stiftung würdigt herausragende, beispielhafte und nachhaltig wirkende interkulturelle Kulturprojekte für Kinder und/oder Jugendliche, die mit künstlerischen Ausdrucksformen den interkulturellen Dialog fördern. Bewerbungsschluss: 1. Mai 2020.
KIWit-Traineeprogramm in BKM-geförderten Kunst- und Kulturinstitutionen
Ab September 2019 beginnt die Stiftung Genshagen mit einem zehnmonatigen Traineeprogramm, das zum Ziel hat, Menschen mit Einwanderungsgeschichte bei ihrem Berufseinstieg in öffentlich geförderte Kulturinstitutionen zu unterstützen. Neben der Stärkung der Trainees eröffnet das Programm große Chancen für die gastgebende Kulturinstitution: Multiperspektivität wird gefördert, Raum für neue Narrative und andere ästhetische Ausdrucksformen wird geschaffen.
Die Arbeitszeit der/des Trainee beträgt 30 Stunden pro Woche und wird auf Mindestlohnbasis vergütet. In Absprache mit der Kulturinstitution und der Stiftung Genshagen besteht für die Trainees außerdem die Möglichkeit, Weiterbildungsangebote wahrzunehmen, um ihre Kompetenzen zu stärken und sich so auf ihre weitere berufliche Laufbahn vorzubereiten. Das Traineeprogramm wird vom 1. September 2019 bis 30. Juni 2020 dauern.
Die folgenden Stellenausschreibungen wurden bereits veröffentlicht:
• Museum für Sepulkralkultur, Kassel / Bewerbungsfrist: 14.06.2019
• Akademie der Künste, Berlin / Bewerbungsfrist: 19.06.2019
• Weltkulturerbe Völklinger Hütte, Völklingen / Bewerbungsfrist: 19.06.2019
• Franckesche Stiftungen zu Halle / Bewerbungsfrist: 21.06.2019
• Kunstforum Ostdeutsche Galerie, Regensburg / Bewerbungsfrist: 26.06.2019
i-Portenus fördert projektbezogene Reisen von Künstler*innen (Performative/Bildende Kunst)
i-Portunus ist ein Pilotprojekt, das durch die Ausschreibung „Mobility scheme for artists and/or culture professionals“ der Europäischen Kommission gefördert wird. Ziel ist es, möglichst effektive Förderinstrumente für die grenzüberschreitende Mobilität von Künstler*innen aus den Bereichen der Performativen und Bildenden Kunst zu entwickeln (Visual & Graphic arts sowie Performing arts (Zirkus, Tanz, Oper, Performance, Puppenkunst, Street Art und Theater). Insgesamt werden 350-500 Kurzaufenthalte (15-85 Tage) für einzelne Künstler*innen gefördert. Kulturschaffende aus den Bereichen der Performativen und Bildenden Kunst (ausgenommen ist der audiovisuelle Sektor) und aus allen am Programm KREATIVES EUROPA KULTUR beteiligten Ländern sind antragsberechtigt. Die zweite Ausschreibung wurde am 03. Juni veröffentlicht und gilt für projektbezogene Reisen zwischen dem 25. Juli und dem 31. Dezember 2019.
Bewerbungsschluss: 24. Juni 2019 (14:00 Uhr MEZ)
15. PopCamp 2019: jetzt bewerben!
Die Nominierungsphase für das nächste PopCamp – ein Bandförderprogramm des Deutschen Musikrats – läuft noch bis 15.02.2019 und ihr habt die Chance, euch von uns aufstellen zu lassen! Die von verschiedenen Einrichtungen, Organisationen und Medien vorgeschlagenen Bands oder Solomusiker*innen werden von einer Jury im März 2019 gesichtet, 8 von ihnen werden zum Live-Audit eingeladen. Beim Live-Audit präsentieren sich die Bands live auf der Bühne und im Gespräch mit der Jury. Fünf werden schließlich ausgewählt, die als 15. PopCamp-Jahrgang in gemeinsamen Arbeitsphasen ein Coaching bekommen. Sie werden von einem Dozent*innenteam aus den Segmenten Creative/Business begleitet, die sie auf dem Weg in die Professionalität unterstützen. Gesucht werden Künstler*innen, „die dabei sind, den Schritt in die Professionalität zu vollziehen und diesen unbedingt und zielstrebig verfolgen. Die Band soll bereits über ein ausgeprägtes Profil verfügen – auch „Kantiges“ hat eine gute Chance. Ausschlaggebend sind Kriterien wie Originalität, Innovation, Qualität und Engagement. Dazu gehört auch, dass die Band / Künstler*in sich (regional) bereits einen Namen erarbeitet hat und über ein entsprechendes Umfeld und Netzwerk verfügt“.
Bedingungen: Die vorgeschlagene Band muss komplett am Live-Audit in Celle (03.05. – 04.05.19) sowie an der ersten (07.09. – 13.09.19) Arbeitsphase in Bad Fredeburg und zweiten Arbeitsphase in Wolfenbüttel (03.11. – 09.11.19) teilnehmen können. Für den Fall, dass die Band als eine von fünf PopCamp Teilnehmer*innen 2019 ausgewählt wird, verpflichtet sich diese zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 500.-€ je Band. Weitere Kosten fallen nicht an: Reisekosten werden erstattet; Unterkunft, Verpflegung etc. wird gestellt. Das Abschlusskonzert findet am 08.11.19 in Berlin statt.
Solltet ihr daran interessiert sein, dass wir euch nominieren, bewerbt euch bis 01.02.2019 mit Info und Audio- bzw. Videolink per Mail.
21. Bandpool-Generation gesucht
Im Rahmen ihres „Spitzenförderprogramms“ sucht die Popakademie Baden-Württemberg ab sofort wieder Bands, die sich für die Teilnahme am Bandpool-Förderprogramm bewerben wollen. Bands aus dem gesamten Bundesgebiet werden über einen Zeitraum von 18 Monaten im Rahmen von zehn Workshop-Wochenenden in Mannheim gecoacht und unterstützt. Ziel ist, sie für den Einstieg ins professionelle Musikbusiness vorzubereiten. Für die Künstler*innen ist das Projekt unentgeltlich. Lediglich die An- und Abreisekosten müssen übernommen werden. Im Mittelpunkt stehen individuelle Coaching- und Fördermaßnahmen und der Aufbau eines funktionsfähigen Businesspartner-Netzwerks. Gemeinsam mit Expert*innen aus der Branche arbeitet das Team der Popakademie mit den Musiker*innen an wichtigen Themenfeldern, vom Songwriting bis zum Interviewtraining, von Musikrecht bis zu strategischer Planung.