Allianz der Freien Künste fordert Anpassung des Sonderfonds
Die Allianz der Freien Künste (AKF), in der sich 19 Verbände zusammengeschlossen haben, hat heute eine Pressemitteilung herausgegeben, die wir hier gern teilen. Darin fordert sie die neue Bundesregierung und die Landesregierungen dringend zum sofortigen Handeln auf: „Der Veranstaltungs-Sonderfonds muss unverzüglich angepasst werden! Kulturveranstalter*innen sehen sich seit Wochen mit einem pandemiebedingten Publikumsrückgang und zusätzlichen Einschränkungen durch Hygiene-Auflagen konfrontiert, so dass Veranstaltungen sich wirtschaftlich nicht mehr tragen. Ein eigens zur Unterstützung der Kultur installierter ‚Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen‘ soll an dieser Stelle helfen, pandemiebedingte Einnahmeverluste bei Durchführung bzw. Absage von Veranstaltungen zu kompensieren. Dieser Sonderfonds greift in seiner derzeitigen Form jedoch für zahlreiche Veranstaltungen der Freien Szene nicht:
Die im Fonds vorgesehene Bagatellgrenze kann vielfach nicht erreicht werden, auch die angebotene Zwischenlösung über Sammelanträge funktioniert oft nicht, da der Förderzeitraum viel zu kurz bemessen ist. Eine Kompensation im Fall von Veranstaltungsabsagen ist regulär nur dann vorgesehen, wenn die Absagen behördlich angeordnet werden – was nach den neuen Beschlüssen in den meisten Fällen vorerst nicht zu erwarten ist.
Die Verantwortung zur Entscheidung über Absagen und Schließungen wird also weiterhin an die Veranstalter*innen delegiert: ‚Freiwillige‘ Absagen, um das Infektionsgeschehen möglichst zu reduzieren, führen – genauso wie die regelkonforme Durchführung der Veranstaltungen bei reduziertem Publikum – zu finanziellen Verlusten für die Veranstalter*innen. Diese Einnahmeausfälle werden in der Folge an die ausübenden Künstler*innen durchgereicht.
Im Namen der 19 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbände fordern wir die neue Bundesregierung und die Länder auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Schutz der Veranstalter*innen und Künstler*innen der Freien Szene zu ergreifen:
- In der aktuellen Pandemielage müssen auch „freiwillige“ Absagen über die Ausfallabsicherung kompensiert werden.
- Die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe muss umgehend verlängert werden.
- Die Bagatellgrenze innerhalb der Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds muss von 1000 Euro auf 500 Euro herabgesetzt werden.
- Eine „freiwillige“ Kapazitätsreduzierung um mehr als 75% muss – analog zur behördlich angeordneten Kapazitätsreduzierung – die Fördersumme verdoppeln“.
2. Stipendienartige Förderung für Ensembles und Bands (FEB-II)
Die stipendienartige Förderung für Ensembles und Bands (FEB) aus dem Neustart Kultur Programm wendet sich an professionelle Formationen aus der freien Szene und hat zum Ziel, die kollaborative künstlerische Weiterentwicklung bestehender Ensembles und Bands zu ermöglichen. In der ersten Förderrunde wurden über 4 Mio. Euro an 373 Bands bzw. Solomusiker*innen – darunter auch viele Musikerinnen aus unserem Netzwerk – ausgezahlt: Fuchsthone Orchestra (Foto), Gilda Razanis About Aphrodite, Annette Mayes Beyond The Roots, das Duo von Izabella Effenberg & Yumi Ito, Luise Volkmanns Été Large, das Eva Klesse Quartett, Grüner Salon mit Christina Schamei, Insomnia Brass Band, Johanna Klein Quartett, Kid Be Kid & Denizart, Liun + The Science Fiction OrchestraVirtual Leak u.v.m. (die Liste der geförderten Projekte findet ihr hier). Wir dürfen gespannt sein, was es da in den nächsten Monaten an neuer Musik zu hören gibt.
Mit zusätzlichen Fördermitteln aus dem Hilfspaket NEUSTART KULTUR II wird ab Februar 2022 zum zweiten Mal eine stipendienartige Förderung für Ensembles und Bands (FEB-II) vergeben. Die Förderung wird für die Dauer von 3 Monaten vergeben, die Förderhöhe variiert je nach der Größe der Band zwischen 7.500 und maximal 30.000 Euro. Die Förderergebnisse zu FEB-II werden frühestens Ende Januar 2022 bekanntgegeben. Anträge für FEB-II können noch bis 06.Dezember 2021 (12:00 Uhr MEZ) online über das Antragssystem des Musikfonds eingereicht werden. Ab jetzt könnt Ihr hier Euren Antrag anlegen und einreichen. Den Link zur Ausschreibung findet Ihr hier, zu den FAQ geht es hier.
Förderprogramm „Next Jazz Legacy“ für Frauen* in den USA gestartet
Die Organisation New Music USA und das Berklee Institute of Jazz and Gender Justice haben das Programm „Next Jazz Legacy“ an den Start gebracht, um in den USA Frauen und nicht-binäre Menschen im Jazz und der improvisierten Musik zu unterstützen. Nach einer 2019 erschienenen Studie stellen sie in den USA gerade mal 16 Prozent der bei Plattenaufnahmen beteiligten Musiker*innen. Das Programm ist vorerst für drei Jahre angelegt und will Künstlerinnen* in einer frühen Karrierephase unterstützen. Mit dem Angebot kreativer und beruflicher Erfahrung durch langfristige Ausbildung und finanzielle Förderung möchte man Veränderungen anregen, die allen in der amerikanischen Jazz-Community zugute kommen sollen. Die erste „Next Jazz Legacy“-Klasse von Januar bis Dezember 2022 ist für sechs Kandidatinnen* vorgesehen, die von einer Jury unter dem Vorsitz der Schlagzeugerin und Institutsleiterin Terri Lyne Carrington ausgewählt werden. Bewerberinnen* müssen in den USA leben und vollständig gegen COVID-19 geimpft sein, zudem dürfen sie nicht an einer Hochschule eingeschrieben sein. Das Programm kombiniert individuelle und Gruppenlernmöglichkeiten mit finanzieller Förderung. Für die einjährige Ausbildung bekommen die Teilnehmerinnen* ein Stipendium in Höhe von 10.000 US-Dollar. (Quelle)
Kreative Zwischennutzung: Förderprogramm Frei_Fläche in Hamburg
Was passiert eigentlich mit dem Leerstand in Hamburg und wie können Kreative ihn nutzen und neu gestalten? Die Antwort der Kreativ Gesellschaft lautet Frei_Fläche: Raum für kreative Zwischennutzung. Nachdem das Förderprogramm im Sommer gestartet ist, können mittlerweile die ersten kreativen Zwischennutzungen in Hamburg gefeiert werden. Du bist Kreative*r und suchst einen Raum? Lade auf der Plattform der Kreativ Gesellschaft einfach deine Idee für eine Zwischennutzung hoch und finde eine geeignete Fläche.
Online-Veranstaltung zur EU-Kulturförderung 09.11.21
Mit dem Programm Kreatives Europa fördert die Europäische Union explizit den Kultur- und Kreativsektor. Aber noch 12 weitere EU-Programme sind ebenfalls zugänglich für kulturelle Vorhaben und Ideen. Welche Programme fördern was? An wen muss ich mich wenden? Wie fange ich bei dem Thema EU-Förderung für Kultur am besten an? Diese Fragen beantwortet CED Kultur während der Online-Veranstaltung „Europa fördert Kultur: Der Kompass für die EU-Kulturförderung” am Dienstag, 09.11. von 10-11:30 Uhr. Geboten wird ein Einstieg in die komplexe Förderstruktur der EU und, wie Ihr am besten durch den Dschungel der Programme navigieren könnt. Außerdem berichten vier geförderte Kulturprojekte von ihren Erfahrungen mit den Programmen Horizont 2020, Cosme/A Single Market, dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und Interreg. Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung bis zum 08. November 2021, 12 Uhr, erforderlich.
Neustart Kultur: Teilprogramme bis Dezember 2022 verlängert
Es gibt gute Neuigkeiten: Die Teilprogramme Veranstalter*innen & Festivals und kleinere und sogenannte „Umsonst & Draußen“-Festivals aus NEUSTART KULTUR werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit können Projekte, die pandemiebedingt 2021 nicht durchgeführt werden konnten und auf 2022 verschoben werden sollen, weiterhin Förderungen erhalten. Für bereits bewilligte Projektförderungen kann daher ab sofort und auf Antrag der Projektzeitraum bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Gleichzeitig wird an einer zweiten Förderrunde mit aktualisierten Fördergrundsätzen gearbeitet. Eine Antragstellung soll noch in diesem Jahr ermöglicht werden und vorrangig denen zugutekommen, die bislang noch keine Förderung erhalten haben. Weitere Details folgen in Kürze.
55. Förderrunde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik
Am 29. September 2021 startet die Antragsphase für die 55. Förderrunde der Künstler*innenförderung der Initiative Musik. Anträge können ausschließlich online gestellt werden, Abgabeschluss ist der 20. Oktober 2021, 12:00 Uhr. Für diese Runde stehen Fördermittel in einer Höhe von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Dank NEUSTART KULTUR können erneut besondere Konditionen angeboten werden: So kann ab der 55. Runde die maximale Förderung pro Partnerunternehmen und Jahr auf 112.500 Euro erhöht werden. Die Initiative Musik stellt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung inklusive Video auf ihrer Homepage bereit. Hier könnt ihr schauen, wer bei der letzten Förderrunde ausgewählt wurde.
Löwenstark-Förderprogramm in Hessen gestartet
Das Kultusministerium, das in Hessen für die Bildung zuständig ist, hat im Rahmen seiner Corona-Maßnahmen das Program „Löwenstark“ aufgelegt. Hierbei geht es um die Förderung von Schüler*innen: „Unter dem Motto ‚Löwenstark – der BildungsKICK‘ wird neben den direkten Maßnahmen für den Unterricht das bestehende Netzwerk mit bewährten und neuen außerschulischen Partnern sowie gesellschaftlich engagierten Akteuren ausgebaut. Dazu gehören unter anderem Stiftungen, Organisationen aus Sport und Kultur sowie ehrenamtliche Projekte“, schreibt das Ministerium, dass das Programm für das laufende Jahr 2021 mit 60 Mio Euro ausgestattet hat. Auch wenn das Schuljahr und damit auch das Programm inzwischen schon längst laufen, ergeben sich hier vielleicht dennoch Möglichkeiten (Budgets), weitere Jazzprogramme bzw. Jazzmusiker*innen als Lehrkräfte/Dozent*innen an Schulen zu bringen. Der Landesmusikrat Hessen stellt auf seiner Website weitere Informationen bereit und steht als Ansprechpartner gerne zur Verfügung: Beate Sondermann, Tel. 06642 911320, ed.ne1734769537sseh-1734769537tarki1734769537sumse1734769537dnal@1734769537nnamr1734769537ednos1734769537 .
24. Generation Bandpool: jetzt bewerben!
Neue Ausschreibung im Förderprogramm 2 von „Neustart Kultur“
Mit den Fördermaßnahmen „Programm 2“ und „Zentren 2“ des Programms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wird der Bundesverband Soziokultur erneut Maßnahmen für die Erhaltung und Stärkung von Kulturzentren, Literaturhäusern und soziokulturellen Zentren sowie kultureller Initiativen fördern. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für das Jahr 2022 vorgesehen. Die antragsberechtigten Kultureinrichtungen sollen dabei unterstützt werden, in Zeiten der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Regelungen und Auflagen ihre Programmarbeit wieder aufnehmen zu können. Zur Programmarbeit zählen sowohl einzelne Veranstaltungen als auch kontinuierliche Angebote wie z.B. Kurse, Workshops und offene Treffs. Eine Antragsstellung ist vom 15.09.-15.10.2021 möglich. Eine Antragsberatung vom Bundesverband Soziokultur e.V. findet am 14.09. von 14-16 Uhr via Zoom statt; Interessierte können sich aber auch eine Aufzeichnung der letzten Sitzung anschauen.
Rheinland-Pfalz stärkt Vereinsarbeit im Kulturbereich
Mit der Förderrichtlinie „Stärkung der Vereinsarbeit im Kulturbereich zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie“ will das Land Rheinland-Pfalz Kulturvereine unterstützen, die den Schwerpunkt ihres Vereinszwecks in den Bereichen der darstellenden Kunst, bildenden Kunst, kulturellen Bildung, Musik, Literatur, Soziokultur oder der Ausstellung künstlerischer oder kultureller Inhalte haben. Die Höhe der finanziellen Hilfen beträgt maximal 4.000 Euro je Verein. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Es werden maximal 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bezuschusst. 20 % der Finanzierungsmittel müssen aus Eigenmitteln oder sonstigen Einnahmen getragen werden, hierzu zählen keine Eigenleistungen. Die Förderschwerpunkte des Programms erstrecken sich auf folgende Bereiche: Mitgliederwerbung/Imagekampagne, Digitalisierung, Strukturentwicklung und Nachwuchsarbeit. Das Programm startet am 01. September 2021 und ist bis zum 31. Mai 2022 befristet. Antragsschluss: 01.12.2021
Kultur.Gemeinschaften unterstützt kulturelle Träger bei Digitalisierung
Mit elf Millionen Euro fördern Bund und Länder erneut die digitale Qualifizierung und Transformation in Kultureinrichtungen. Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen unterstützt Kultureinrichtungen und kulturelle Träger beim Aufbau eines digital gestützten Austauschs mit ihrem Publikum. Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin und Stiftungsratsvorsitzender der Kulturstiftung der Länder: „Die Pandemie hat nicht nur dazu geführt, dass viele Kultureinrichtungen ihr digitales Engagement enorm gesteigert haben. Sie hat auch gezeigt, dass Menschen Kulturangebote verstärkt im Internet gesucht und gefunden haben. Dieses Förderprogramm wird dazu beitragen, dass künftig zunehmend Menschen im Netz mit Kultur in Berührung kommen, die zuvor diesen Zugang nicht hatten.“ Kultureinrichtungen und kulturelle Träger können sich bis 24. September 2021 bewerben.