RockCity Tournee Fonds für Hamburger Musikprojekte: Anträge bis 30.11.21 möglich

Beim RockCity TOURNEE FONDS gibt es Support in bar! Damit unterstützt RockCity die Touraktivitäten Hamburger Musikprojekte ganz konkret finanziell. Du erhältst einen Teil der Kosten für Busanmietungen im Inland sowie Fahrt- und Übernachtungskosten bei Gigs im Ausland einfach zurück. Was viele dabei nicht auf dem Schirm haben: Aufgrund der besonderen Situation durch Corona erfolgt die Antragstellung, Prüfung und Auszahlung (bei bewilligten) Anträgen für das Jahr 2021 unmittelbar und fortlaufend. Im Klartext heißt das: Schickt eure Anträge direkt nach der Busanmietung über RockCity oder dem gespielten Gig im Ausland. Antragsfrist: 30.11.2021

24.08.2021

Musikfonds 2021

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Insgesamt stehen jährlich 2 Millionen Euro aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung, Projekte können mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Die Antragsteller*innen müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateuren in geförderten Projekten nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Bewerbungsschluss sind der 31. Mai 2021 und 30. September 2021.

26.05.2021

Deutscher Kulturrat fordert Sonderfonds für Kulturveranstaltungen sofort

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Ende Januar angekündigt, einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen auf den Weg zu bringen. Er besteht nach dem, was bisher bekannt ist, aus zwei Teilen: einer Wirtschaftlichkeitshilfe und einer Ausfallabsicherung. Mit der Wirtschaftlichkeitshilfe sollen Kulturveranstalter*innen finanziell unterstützt werden, wenn aufgrund der Corona-Bedingungen und der vorliegenden Hygienekonzepte weniger Besucher*innen als möglich zu den Kulturveranstaltungen zugelassen werden können. Die Ausfallabsicherung soll greifen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie eine geplante und angekündigte Veranstaltung ganz oder teilweise abgesagt werden muss. Ausfallkosten wie z.B. Künstlerhonorare, Kosten für Dienstleister usw. sollen erstattet werden. Hierfür ist eine Billigkeitslösung vorgesehen. Das Volumen des Sonderfonds soll bis zu 2,5 Milliarden Euro betragen.

Damit der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen wirken kann, müsse er jetzt sofort auf den Weg gebracht werden, fordert der Deutsche Kulturrat. Außerdem solle er sich hauptsächlich an privatwirtschaftliche Kulturunternehmen richten und für alle künstlerischen Sparten und Bereiche offen sein. Wichtig sei ferner, dass der Sachverstand aus den Kulturverbänden eingebunden wird. 

26.05.2021

Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts

Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe-Institut will mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. Gefördert werden Koproduktionen von Künstler*innen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Bewerbungsschluss: 15.10.2021.

29.04.2021

LiveKomm errichtet Bundestiftung LiveKultur

Die Live Musik Kommission – der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. (kurz: LiveKomm) und der Berliner Verein „Berlin Worx e.V.“ haben nach einjähriger Planungszeit die Bundesstiftung LiveKultur ins Leben gerufen. Die Ziele der Stiftung wird die Sicherung von bedeutsamen Kulturräumen und Flächen, die Entwicklung von Förderkonzepten für die Livekultur sowie die Anerkennung der Livekultur als wertige, schützenswerte und förderungswürdige Kultur sein.

30.03.2021

Hamburger Gagenfonds: 2. Förderrunde gestartet (Antragsfrist: 20.12.2020)

Die 2. Förderrunde ist bereits gestartet: beim Hamburger Gagenfonds von RockCity e.V. können Musiker*innen, Bands, Musikprojekte, Kollektive oder künstlerische DJs aus Hamburg Anträge für Konzerte & Livestreams stellen, die keine oder nur eine geringe Gage einbringen. Der Gagenfonds stockt diese Gagen auf, damit Musiker*innen und DJs in Zeiten von COVID-19 weiter kreativ und innovativ sein können. Noch bis 20.12.2020 könnt ihr eure Anträge einreichen, berücksichtigt werden auch Spenden- und Benefizkonzerte. Hier hat RockCity e.V. professionell kuratierte Livestream-Formate zusammengestellt, wo ihr eure Konzerte veranstalten und streamen könnt. Durch die vielen Anträge liegt die Bearbeitungszeit aktuell bei ca. 30 Tagen.

07.12.2020

Stay tuned: Hamburger Gagenfonds will Gagenausfälle ausgleichen

Die Musiker*innen der Hamburger Musikszene sind von den coronabedingten Einschränkungen besonders stark betroffen, Veranstaltungsbetriebe, Clubs und Bühnen sind durch erhebliche betriebliche Ausfälle kaum in der Lage, relevante Gagen für die auftretenden Musiker*innen und Bands zu bezahlen. Zudem ist die Anzahl der Veranstaltungen extrem minimiert und auch die Eintrittseinnahmen sind coronabedingt bis zu 80 % rückläufig. Deshalb legt die Behörde für Kultur und Medien jetzt zusammen mit RockCity Hamburg e.V. den Hamburger Gagenfonds auf, mit dem Musiker*innen finanziell unterstützt werden sollen. Rückwirkend zum 13.03.2020 (Streaming-Konzerte) bzw. zum 01.07.2020 (Live-Konzerte) und bis mindestens zum 31.12.2020 können Hamburger Musiker*innen einen Antrag auf Ausgleich ihrer fehlenden Erlöse stellen, sollten diese bei live oder digitalen Auftritten in kleinen Venues bis 200 Zuschauer*innen unter 250 Euro pro Auftritt pro Person oder bei größeren Bands in größeren Venues über 200 Zuschauer*innen unter 500 Euro pro Person liegen. Voraussetzung ist, dass das Konzert von einer*m professionelle*n Veranstalter*in durchgeführt wurde. Bei Livestreams sollte mit einer Spenden- bzw. Paywallfunktion deutlich gemacht werden, dass „Kultur umsonst“ nicht zum neuen Corona-Motto wird. Näheres zur Antragstellung findet ihr in Kürze hier.

12.10.2020

Neustart Kultur – wie wird das Programm umgesetzt?

Das großangelegte und groß angekündigte Hilfsprogramm des Bundes für den Kultur- und Medienbereich wird langsam konkreter. Die Bundesregierung selbst beschreibt das Ziel der Maßnahmen so: „Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.“ Wie aber kann wer genau davon profitieren? Und hält es das, was es verspricht?

Neustart Kultur wird in verschiedenen Teilprogrammen über bereits etablierte Förderwege an die Künstler*innen gebracht. So ist zum Beispiel die Künstler*innenförderung der Initiative Musik um 10 Millionen Euro aufgestockt worden. Diese Maßnahme begrüßen die Musikwirtschaftsverbände: „Das seit vielen Jahren intensiv genutzte Programm hilft Künstler*innen und ihren wirtschaftlichen Partnern bislang durch eine Förderung von 40 Prozent der Kosten. Dieser Förderanteil wird nun für einen befristeten Zeitraum um 50 Prozent auf 90 Prozent angehoben. Antragsteller*innen müssen damit anstatt 60 Prozent nur noch einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten aufbringen. Insgesamt ist eine Förderhöhe bis zu 67.500 Euro je Projekt möglich. Zusätzlich zu Produktion, Marketing und Tourneen können nun auch die Werkkreation, Probe- und Vorproduktionszeiten gefördert werden.“ Anträge für die aktuelle 51. Förderrunde könnt ihr noch bis zum 11.08.2020, 18.00h einreichen! Alle aktuellen Fristen sind hier nachzulesen.

Der Musikfonds plant als Teilprogramm von NEUSTART ein Stipendienprogramm für Musiker*innen. Die Stipendien können für einen Zeitraum von sechs Monaten mit einem einmaligen Betrag von 6.000 EUR vergeben werden. Sie sollen professionellen, freischaffenden Künstler*innen der aktuellen Musikszene die Möglichkeit eröffnen, neue Arbeitsvorhaben umzusetzen. Bündnis 90/Die Grünen kritisieren diese Form der Förderung. Stipendien seien keine Lösung für die existenzbedrohende Situation vieler Soloselbständiger im Kulturbereich, da in den Hilfspaketen des Bundes immer noch keine Erstattung der Lebenshaltungskosten vorgesehen ist. Ein Schlag ins Gesicht für die Soloselbständigen sei insbesondere die Aussage der Kulturstaatsministerin, dass „vor allem Stipendien die Kreativen zur produktiven künstlerischen Tätigkeit motivieren“. Dies unterstelle, dass unsere Kulturschaffenden in der Krise unmotiviert zu Hause sitzen. Sie fordern an erster Stelle ein Existenzgeld von 1.200 Euro monatlich für Soloselbständige und freie Kulturschaffende, mindestens für die Dauer der Krise, und insbesondere für die, die noch immer von Auftrittsverboten betroffen sind und zukünftig sein werden. Dieses könne dann durch Stipendien und andere Fördermöglichkeiten aufgestockt werden.

Ein weiteres Standbein des Programms NEUSTART ist die Förderung von Investitionen in Institutionen, beispielsweise für Umbauten von Lüftungsanlagen, Kassenbereiche etc. Für Musikaufführungsstätten, Musikclubs und Festivals wird dieses Teilprogramm von der GEMA verwaltet. Für Kulturzentren und Soziokulturelle Zentren ist der Bundersverband Soziokultur der Projektträger. Dieser führt auch eine Projektförderung für  Einrichtungen bzw. Trägern der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit in freier Trägerschaft durch. Im Fokus stehen Teams aus freien und festen Mitarbeiter*innen sowie Netzwerke vor Ort, die neue Formen und Wege kultureller Arbeit mit gesellschaftlicher Wirkung erproben und mittelfristig etablieren möchten. Dort können erst demnächst Anträge gestellt werden. Für diesen Teil des Programms gibt es in Rheinland-Pfalz weitere Unterstützung: Das Land hat angekündigt, den Eigenanteil für Kultureinrichtungen zu übernehmen.

Weitere Teilprogramme werden im August umgesetzt – wir halten euch auf dem Laufenden!

29.07.2020

Musikfonds für Projekte der zeitgenössischen Musik

Der Musikfonds fördert herausragende Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000.-€. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen, genreübergreifende und interdisziplinäre Ansätze an: Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Begrüßt werden kreative Konzepte, die sich mit der Frage der aktuell eingeschränkten Aufführungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum (Konzertsäle, Clubs oder sonstige Bühnen) auseinandersetzen und ein Zeichen gegen den Verlust dieses für Musiker*innen lebensnotwendigen Raums setzen. Für Aufführungen im öffentlichen Raum gelten die aktuellen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Infektionsschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen. Antragsfrist für die aktuelle, dritte Förderrunde ist der 30. September 2020. Die dann beantragten Projekte dürfen nicht vor dem 1. Dezember 2020 beginnen. Hinweise zur Antragstellung findet ihr hier; die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle stehen für Fragen gerne zur Verfügung und bieten telefonische Beratung jeweils Dienstag bis Donnerstag zwischen 11 und 15 Uhr an.

(Quelle: Newsletter Freie Szene Rheinland-Pfalz Nr. 193, Juli 2020)

28.07.2020

Neustart Kultur – 50 Millionen für die Bundeskulturfonds

Das Rettungsprogramm der Bundesregierung NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstler*innen und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Als erste einer ganzen Reihe von Organisationen haben die sechs Bundeskulturfonds Informationen zu Fördergrundsätzen und Antragsmodalitäten auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Sie erhalten aus dem Programm NEUSTART KULTUR insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich, um in den von ihnen vertretenen Kultursparten Projekte zu fördern. Viele ihrer Förderungen richten sich unmittelbar an Künstler*innen. Der Fonds Soziokultur e.V. baut mit „Sonderförderung Neustart Kultur“ auf seinem Corona-Sonderprogramm „Inter-Aktion“ auf. Er wird die Kulturproduktion in Einrichtungen freier Trägerschaft, darunter auch Jugendkunstschulen, und anderer Akteure der kulturellen Bildung unterstützen. Ziel ist es, fragile Strukturen und kulturelle Teilhabemöglichkeiten zustärken. Der Musikfonds e.V. fördert die Stabilisierung und Neuorientierung des aktuellen Musikschaffens unter anderem durch ein neues Stipendienprogramm. Damit werden zum Beispiel Recherchen, Kompositionsvorhaben oder die Entwicklung neuer künstlerischer Arbeiten gefördert.

14.07.2020

Erste Ausschüttung des RockCity Soforthilfe-Fonds

In den letzten Wochen und Monaten hat RockCity e.V. mit seiner Spendenkampagne #musicsupportHH rund 32.000.-€ generieren können, um Hamburger Musiker*innen und in der Musikszene Beschäftigten helfen zu können, die durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind. Jetzt kann die Ausschüttung an die ersten Künstler*innen erfolgen. Bewerben können sich Musiker*innen, Komponist*innen, DJs (ohne HCS/Bund), Kleinunternehmende und soloselbständige Musikschaffende (z.B. Tontechniker*innen, Lichttechniker*innen, Booker*innen, Kleinstlabels) (ohne HCS/Bund), Band GbRs (ohne HCS/Bund), alleinerziehende Musikschaffende mit besonderer Belastung und vollberufsmusizierende Paare mit besonderer Belastung. Hier findet ihr das Antragsformular, welches ihr bitte ausgefüllt bis zum 22. Juni per Mail versendet. Bei Bewilligung erhaltet ihr einen Festbetrag von i.H.v. 400.-€ – die Ausschüttung erfolgt zeitnah bis Anfang Juli. Bei weiteren Fragen meldet euch per Mail bei ed.yt1736927440ickco1736927440r@tro1736927440ppus1736927440.

22.06.2020

Engagement der GEMA für ihre Mitglieder

Die GEMA hat sich Maßnahmen überlegt, um Kulturschaffende in der Coraonakrise zu unterstützen. Aus den Mitteln für soziale und kulturelle Förderung hat die Solidargemeinschaft der GEMA den “Corona-Hilfsfonds” gegründet, der als einmalige  Zahlung als finanzielle Übergangshilfe für existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder dienen soll. Je nach persönlicher Schwere der Situation können bis zu 5.000 Euro ausgezahlt werden. Die Gelder des Corona-Hilfsfonds sind für Komponist*innen, Textdicher*innen und Musikverleger*innen bestimmt, die durch die Corona-Krise außergewöhnlich stark betroffen sind und denen anderweitig keinerlei finanziellen Leistungen zur Verfügung stehen. Der “Schutzschirm LIVE” ist die pauschale Nothilfe der GEMA, die sich vorrangig an performende Komponist*innen und Textdicher*innen richtet, die durch den Ausfall sämtlicher Veranstaltungen in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind. GEMA-Mitglieder können eine Vorauszahlung auf ihre Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen.

16.06.2020