Festivalförderfonds: jetzt Anträge stellen

Kurator*innen und Veranstaltende aufgepasst: Die Initiative Musik hat die Bewerbung für die nächste Runde des Festivalförderfonds freigeschaltet! Bis zum 4.11.2024 (18 Uhr) können Anträge für die zweite Runde des Festivalförderfonds gestellt werden. Eine Fachjury aus Branchenexpert*innen wird die Anträge anhand der Förderkriterien bewerten und ihre Empfehlungen abgeben. Dabei stehen besonders im Fokus: Maßnahmen zur ökologischen Nachhaltigkeit, Förderung des künstlerischen Nachwuchses, Unterstützung besonderer Programmformate sowie Initiativen zur Partizipation und Barrierefreiheit – mit dem Ziel, mehr Diversität auf die Festivalbühnen zu bringen. In dieser Runde richtet sich das Förderprogramm noch stärker an genre- und spartenübergreifende Musikfestivals abseits der großen Städte. Ziel ist es, ihre künstlerische Vielfalt zu fördern und regionale Strukturen zu stärken. Musikfestivals können eine Förderung von bis zu 50.000 Euro beantragen. Insgesamt stehen 4 Millionen Euro zur Verfügung. Für weitere Details zum Förderprogramm und Infos zur Antragsstellung lohnt sich eine Anmeldung bei einem der nächsten Infocalls am Dienstag, 15.10.2024, 11 – 12:30 Uhr, Donnerstag, 17.10.2024, 15 – 16:30 Uhr und Donnerstag, 24.10.2024, 15 – 16:30 Uhr.

14.10.2024

Musikstadtfonds zur Förderung der Freien Musikszene Hamburgs

Um die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In der Jury sind die Bereiche Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz vertreten. Bewerbungsschluss: 15.06.2024

24.05.2024

Bund fördert 141 vor allem kleine & mittlere Musikfestivals

Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat Ende April die Namen der Musikfestivals bekanntgegeben, die mit dem Festivalförderfonds des Bundes unterstützt werden. Insgesamt erhalten 141 Veranstalter*innen aus ganz Deutschland eine Förderung von bis zu 50.000 Euro, darunter vor allem kleine und mittlere Festivals. Dafür stellt die Bundesregierung einmalig 5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden u.a. das Immergut Festival in Mecklenburg-Vorpommern, die Nation of Gondwana in Brandenburg, das Juicy Beats Festival in Nordrhein-Westfalen, das Klangtherapie Festival in Bayern und MS Dockville in Hamburg. Der Fonds richtet sich an Festivals der populären Musik, die eine herausragende künstlerische Qualität bieten, den musikalischen Nachwuchs sowie gesellschaftliche Diskurse fördern. Insgesamt hatten sich über 800 Festivals beworben, die Auswahl erfolgte durch eine Fachjury. Der Festivalförderfonds wird von der Initiative Musik umgesetzt. Die Liste aller geförderten Festivals findet ihr hier.

22.05.2024

Infocall zur Infrastrukturförderung Initiative Musik 07.02.2024

Die nächste Antragsphase der Infrastrukturförderung läuft vom 05.-26.02.2024. Es ist die erste von zwei Antragsphasen des Förderprogramms zur Stärkung von Popmusik und Jazz der Initiative Musik. Am 07.02.2024 um 14 Uhr findet dazu ein Infocall statt. Dort werden alle Details zum Förderprogramm vorgestellt, die Antragsstellung erläutert und eure Fragen beantwortet. Meldet euch gerne schon jetzt dafür an!

17.01.2024

Jazzförderung in Baden-Württemberg fördert Konzerte, Clubs & Festivals

Auch im Jahr 2024 unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Jazzszene mit fast 360.000 Euro. Damit möchte das Bundesland Jazzmusiker*innen, Clubs und Festivals im Land fördern, aber auch bundesweit, insofern Jazzkünstler*innen aus Baden-Württemberg beteiligt sind.
Künstler*innen sowie Ensembles können sich für die Exportförderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Sie unterstützt Konzertauftritte baden-württembergischer Jazzmusiker*innen, die außerhalb von Baden-Württemberg (national und international) im Projektzeitraum von 01.03.2024 – 31.08.2024 stattfinden. Es können Reise- und Aufenthaltskosten von Tourneen und Einzelkonzerten gefördert werden (Bewerbungsschluss: 21.01.2024).
Bei der Clubförderung können Clubs aus Baden-Württemberg Fördermittel zur Aufstockung der Gagen beantragen (Bewerbungsschluss: 21.01.2024).
Eine Jazzfestivalförderung in Höhe von bis zu 8.000 Euro können Veranstalter*innen beantragen, sofern Jazzmusiker*innen im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Der Förderzeitraum läuft von 01. März 2024 – 31. Dezember 2024 (Bewerbungsschluss: 31.01.2024). Die Abwicklung der Förderprogramme übernimmt der Jazzverband Baden-Württemberg.

16.01.2024

Neues Förderprogramm für Musikfestivals: Festivalförderfonds

Musikfestivals bieten nicht nur den perfekten Rahmen für unsere Livemusikerlebnisse, sie sind Orte der Gemeinschaft und Startrampen für Newcomer*innen. Mit Awareness-Konzepten, Nachhaltigkeitsmaßnahmen und Inklusionsangeboten leisten sie wichtige soziokulturelle Beiträge für unsere Gesellschaft. Um insbesondere kleine und mittlere Festivals bei dieser wichtigen Arbeit systematisch und strukturell zu unterstützen, hat die Initiative Musik mit dem Festivalförderfonds ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Veranstalter*innen von Musikfestivals können vom 6.11. bis 18.12.2023 eine Förderung zwischen 9.000 bis 50.000 Euro beantragen. Details findet ihr in der Programmbeschreibung und den FAQs. Darüber hinaus gibt das Team der Initiative Musik regelmäßige Infocalls, um eure Fragen zu beantworten und euch Tipps für die Antragstellung zu geben. Am besten direkt anmelden, die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt! Weitere Termine folgen und werden zeitnah auf der Website angekündigt.

Infocalls: How-To Antragsstellung Festivalförderfonds
21.11. (10-11:30 Uhr) | 28.11. (16:30-18 Uhr)| 05.12. (16:30-18 Uhr) (Anmeldung)

25.10.2023

LiveKomm Blitzumfrage: Aktuelle Festival-Bedarfe

Damit die Festivallandschaft bundesweit zukunftsfähig bleibt, arbeitet die LiveKomm momentan (mit) an der Ausgestaltung eines kommenden Förderprogramms für die Saison 2024. Um das Programm so passgenau wie möglich an eure Bedarfe anzupassen, braucht es eure Unterstützung! Nehmt euch bitte die 10 Minuten, um einmal abzubilden, was euch im Moment am stärksten beschäftigt und bei welchen Themen ihr den dringendsten Handlungsbedarf (auch im Gesamtbild für die Branche) seht.

07.06.2023

Berlin schreibt spartenoffene Förderung für 1- und 2jährige Festivals & Reihen aus

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden. Jede Sparte darf sich bewerben. Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz haben und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten. Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstler*innen beteiligen. Folgende Formate sind antragsberechtigt:

  • Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 verschiedenen Veranstaltungen)
  • Festivals
  • Besondere Programmschwerpunkte (z.B. besondere Jubiläen)

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Oktober 2023, Projektdauer bis Dezember 2024.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen findet ihr hier.
Bewerbungsfrist: 01. Juni 2023, 18:00 Uhr.

17.04.2023

Musikstadtfonds fördert freie Musikszene Hamburgs

Hamburg ist Musikstadt. Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie mit dem Musikstadtfonds 2024 jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Gefördert werden Projekte wie Konzerte, Reihen und kleine Festivals, die im Jahr 2024 in Hamburg stattfinden. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Bewerbungsschluss: 15.06.2023

15.03.2023

Musikboard Berlin fördert Festivals & Nachwuchsprojekte

Mit dem Programm Festivalförderung sollen Berliner Popmusik-Festivals gefördert und ihnen eine Planungsperspektive gegeben werden. Insbesondere Festivals, die Nachwuchstalente aus Musik und Musikwirtschaft involvieren, stehen im Fokus. Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.

Mit dem Programm Karrieresprungbrett Berlin sollen Projekte und Plattformen gefördert werden, die den Nachwuchs aller Bereiche der Popmusik, von Musiker:innen bis Musikwirtschaft, bei ihrem nationalen oder internationalen Karrieresprung unterstützen (zum Beispiel durch Konzertreihen, Workshop-Programme, interdisziplinäre Formate).

Mit dem Programm Pop im Kiez sollen Projekte gefördert werden, die die Akzeptanz von Live-Musik im Bereich der Popmusik in einem speziellen Kiez Berlins anhand von Modellprojekten, einer Kampagne oder einer Reihe an Maßnahmen erhöhen. Das Programm greift die gegenwärtige Verdrängung subkultureller Freiräume in Berlin thematisch auf. Es soll szenebasierte Musikakteur*innen und deren Vernetzungsstrukturen innerhalb einer Nachbarschaft Berlins nachhaltig stärken und positive Effekte für lokale Clubs und Spielstätten hervorbringen.

Bewerbungsschluss für alle Programme: 01.11.2022

28.09.2022

Neustart Kultur: Teilprogramme bis Dezember 2022 verlängert

Es gibt gute Neuigkeiten: Die Teilprogramme Veranstalter*innen & Festivals und kleinere und sogenannte „Umsonst & Draußen“-Festivals aus NEUSTART KULTUR werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit können Projekte, die pandemiebedingt 2021 nicht durchgeführt werden konnten und auf 2022 verschoben werden sollen, weiterhin Förderungen erhalten. Für bereits bewilligte Projektförderungen kann daher ab sofort und auf Antrag der Projektzeitraum bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Gleichzeitig wird an einer zweiten Förderrunde mit aktualisierten Fördergrundsätzen gearbeitet. Eine Antragstellung soll noch in diesem Jahr ermöglicht werden und vorrangig denen zugutekommen, die bislang noch keine Förderung erhalten haben. Weitere Details folgen in Kürze.

22.10.2021

„Hessen kulturell neu eröffnen“ – Spielstätten- und Künstler*innenförderung

Die nächste Phase des hessischen Unterstützungspakets „Hessen kulturell neu eröffnen“ ist angelaufen. Seit heute können Spielstätten beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst Anträge auf Hilfe aus dem Fonds „innovativ neu eröffnen“ (Phase 3a) stellen. Dieser soll Kultureinrichtungen mit regelmäßigem Veranstaltungsbetrieb die Wiederaufnahme erleichtern. Unter anderem Konzertsäle und Musik-Locations, Soziokulturelle Zentren und Freie Bühnenkönnen bis zu 18.000 Euro Unterstützung für Programm-, Marketing- und Baumaßnahmen erhalten. 500 solcher Fonds-Pakete werden vergeben, davon sind 100 für Spielstätten im ländlichen Raum reserviert. Eine Kombination mit anderen Hilfen ist möglich. Anträge werden bis zum 30.09.2020 möglich sein.

Auch Anträge in den beiden ersten Phasen des Programms „Hessen kulturell neu eröffnen“ können weiterhin gestellt werden. So können Veranstalter*innen bis 30.11.2020 die Festivalförderung „Sofort helfen“ (Phase 1) beantragen. Freie Künstler*innen können bis 15.09.2020 Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro beantragen, um ihre Projekte in der Pandemie-Zeit weiter zu betreiben (Phase 2). Im August wird die Antragstellung für den letzten Baustein des Programms starten: Projektstipendien für freie Gruppen und Einzelkünstler*innen sollen den Übergang in die vollständige Neueröffnung und die Entwicklung neuer Formate unterstützen. Es stehen Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000 Euro sowie für 1.000 Künstler*innen in Höhe von je 5.000 Euro bereit. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen.

08.07.2020