Onlineworkshop zur Antragstellung @Live Music Fonds 25.01.2024

Der Live Music Fonds Stuttgart ist ein Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen. Falls ihr Support bei der Antragsstellung braucht, meldet euch kurz per Mail an. Beginn: 16 Uhr. Die Antragsfrist für den Livemusik Fonds geht noch bis 09.02.2024.

17.01.2024

Podiumsdiskussion – Prävention gegen sexualisierte Gewalt in Clubs und an Festivals

Was brauchen wir, um sexualisierte Gewalt in Clubs und an Festivals zu bekämpfen? In einer Podiumsdiskussion, die von Helvetiarockt zusammen mit We Can Dance It organisiert wird, diskutieren wir, welche (nationalen) Massnahmen ergriffen werden sollten, um Clubs und Festivals bei der Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu unterstützen. Die Podiumsdiskussion findet am 16.09.2022 in Lausanne im Rahmen des Label Suisse Festival statt.

07.09.2022

Corona-Verordnungen: Schwierige Lage für die Clubs

Seit einigen Tagen dürfen in vielen Regionen die Clubs wieder unter strengen Auflagen öffnen: alle Gäste müssen Maske tragen, es müssen fünf Quadratmeter Platz pro Gast zur Verfügung stehen, und es wird von Ungeimpften und Nicht-Genesenen ein negativer PCR-Test verlangt. Das erscheint vielen nicht praktikabel: „Bei 300 Quadratmeter Veranstaltungsfläche können wir mit bis zu 600 Gästen rechnen. Wie soll denn der Betrieb mit nur 60 Personen laufen, die dann auch noch mit Maske tanzen müssen? Die Politik muss dringend mit uns sprechen, damit wir diesen Unsinn klären können“, fordert Matthias Morgenstern, Betreiber des Tanzhaus West in Frankfurt und Vorsitzender von Clubs am Main, die die Interessen von etwa 30 Clubs in Frankfurt und Umgebung vertritt. Diese bezeichnet die Öffnungsstrategie der hessischen Landesregierung als „Etikettenschwindel“, Veranstaltungen in Clubs seien politisch nicht gewollt. Die aktuelle Verordnung lasse außer Acht, dass es mittlerweile viele Geimpfte und Genese gäbe; es gäbe für Genehmigungsbehörden und Clubbetreiber*innen keinerlei Handlungsspielraum, z.B. Veranstaltungen mit Konzepten für Geimpfte und Genese durchzuführen. 

Dass die Vorsicht der Politik durchaus berechtigt ist, zeigt ein Coronaausbruch in Hannover, der Mitte Juli für Schlagzeilen sorgte. Die Inzidenz in der Region war unter 10 gefallen, woraufhin die Maskenpflicht aufgehoben wurde und Clubs ihre Räumlichkeiten wieder bis zu 100% auslasten durften. Das Ergebnis eines rauschenden Partywochenendes mit völlig überfüllten Clubs: 140 Menschen Corona-Neuinfektionen, ingesamt 3000 Menschen mussten in Quarantäne. Das Gesundheitsamt ermittelte 10 Lokalitäten als Ausbreitungsorte, vier Testzentren wurde die Genehmigung entzogen, weil nicht seriös gearbeitet wurde. 

Der Dehoga Baden-Württemberg arbeitet zur Zeit gemeinsam mit Vertreter*innen der Club- und Diskothekenbetreiber*innen in enger Abstimmung mit dem Sozialministerium „mit Hochdruck“ an der Ausarbeitung eines Muster-Hygienekonzepts. Ein erster Entwurf soll am Freitag im Laufe des Tages an das Sozialministerium übermittelt werden (Foto: pexels/Edoardo Tommasini).

23.08.2021

Frankfurter Clubs wollen gegen Corona-Verordnung klagen

Seit Freitag dürfen Clubs in Frankfurt unter Auflagen wieder öffnen. Neben Personenbeschränkungen und Testpflicht gilt jedoch auch ein Tanzverbot im Innenbereich. Der Verein Clubs am Main will nun mittels öffentlichem Protest und Klagen gegen die neue Corona-Schutzverordnung vorgehen. Grund dafür seien zum einen die vom Verein als „völlig überzogen“ angesehenen Kapazitätsbeschränkungen von einer Person pro zehn Quadratmetern Fläche im Außenbereich der Tanzlokale. Diese Beschränkungen seien laut wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht verhältnismäßig. Zu strenge Regelungen führten zudem dazu, dass die Clubs kein legales und kontrolliertes Angebot für Tanzveranstaltungen schaffen können, so dass vielerorts wieder illegale und unkontrollierte Raves und Partys im öffentlichen Raum geplant würden, die zu Problemen führten. Andere Bundesländer seien in ihren Verordnungen wesentlich näher am aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Bedürfnissen der Bevölkerung. Regelungen für Musikfestivals fehlten in der Verordnung gänzlich. Seit 2012 tritt der Verein Clubs am Main als Interessenvertretung der regionalen Clubbetreibenden, Veranstaltenden, DJs und Künstler:innen auf. Zudem ist er Teil eines bundesweiten Netzwerks, das es sich zum Ziel gesetzt hat, die Clubszene zu fördern und als Teil des kulturellen Lebens zu verankern.
29.06.2021

Bundestag erkennt Clubs als Kulturstätten an

Am 7. Mai hat der Bundestag beschlossen, dass Musikclubs in der Baunutzungsverordnung als „Anlagen kultureller Zwecke“ anerkannt werden und damit nicht länger auf einer Stufe mit „Vergnügungsorten“ wie Bordellen und Kasinos stehen. Laut der Beschlussfassung des Bundestages werden solche Clubs als schützenswert für die Kulturlandschaft angesehen, die kulturelle und künstlerische Zwecke verfolgen, bei denen also „die Kunst bzw. die Künstlerinnen und Künstler im Fokus eines wechselnden kuratierten Programms mit überwiegend künstlerischen DJs sowie Musikerinnen und Musiker stehen.“ Dabei kommt es bei der Definition eines Clubs als Kulturort nicht auf die Art der vorgetragenen Musik an, sondern darauf, dass die Musik im Zentrum der Veranstaltung steht. Die LiveKomm, die sich jahrelang für diese Neuregelung eingesetzt hat, begrüßt den Beschluss: Die beschlossene Anpassung der Baunutzungsverordnung bedeute, dass Clubs und Livespielstätten mit einem nachweisbaren kulturellen Bezug nun mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Daraus ergäben sich Konsequenzen, die dem Clubsterben und der Verdrängung von Clubkultur aus den Innenstädten in Zukunft Einhalt gebieten könnten.

12.05.2021

Clubs fordern Konzept zur Wiedereröffnung

Clubs und Diskotheken waren die ersten Betriebe, die wegen Corona schließen mussten, und sie werden die letzten sein, die wieder öffnen dürfen. Seit Mitte März 2020 sind die Betriebe durchgehend geschlossen. Der Bundesverbandes deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT) fordert darum mehr Unterstützung im Lockdown und einem Fahrplan für den Re-Start. Dafür habe der BDT ein Konzept vorgelegt, das unter Berücksichtigung von Schnelltests, Schutz- und Hygienemaßnahmen, Lüftungstechniken und digitalem Kontaktmanagement Wege aus dem Dauer-Lockdown aufzeigt. Außerdem regt der Verband die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes unter Einbeziehung der Getränke und des Eintrittsgeldes an.

11.03.2021

Frankfurter Clubs bekommen Open Air-Flächen

Von Mitte August an sollen in Frankfurt bis zu 1000 Personen in sogenannten Kultur-Sommergärten zusammenkommen können, die von Clubs und Gastronom*innen betrieben werden. Das hat ein Gespräch zwischen Vertreter*innen der Frankfurter Clubszene, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Hessen und Vertreter*innen der Stadt Frankfurt ergeben. Die Einigung stehe in einem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit den Ausschreitungen auf dem Opernplatz in der Nacht zum 19. Juli, sei aber keine unmittelbare Reaktion darauf, hieß es am Samstag. Das Konzept sieht vor, dass in der Frankfurter Innenstadt und einigen Randbezirken von Mitte August an große Freiluft-Sommergärten eingerichtet werden, die von Clubbesitzer*innen und der Gastronomie betrieben werden sollen. Diese Lokale sollen bis zu 3000 Quadratmeter groß sein und bis zu 1000 Gäste fassen können. Dort können Künstler*innen auftreten und es werden Tanzböden ausgelegt. Als Standorte für die Sommergärten sind der Rossmarkt in der Frankfurter Innenstadt, Flächen vor dem Musikclub Batschkapp in Seckbach und vor dem Club Tanzhaus West an der Gutleutstraße sowie der Metzlerpark neben dem Museum Angewandte Kunst am Museumsufer im Gespräch.

Der Frankfurter Dezernent für Wirtschaft und Sicherheit Markus Frank (CDU), der wie Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Die Grünen) an dem Gespräch am Freitagabend teilgenommen hatte, nannte die Einigung ein Zeichen, das die Stadt der Gastronomie und vor allem der Clubszene geben wolle. „Wir zeigen der Branche, dass wir sie wertschätzen, denn sie steht mit dem Rücken zur Wand“, sagte Frank der F.A.Z. Robert Mangold, Geschäftsführer der Tiger-Palmen-Gruppe und Vizepräsident des Dehoga Hessen, bezeichnete die bevorstehende Einrichtung der sogenannten Kultur-Sommergärten als beispielhafte Aktion, die helfen solle, den immer noch im Lockdown befindlichen Clubs „einen Hoffnungsschimmer zu geben“. Damit käme die Stadt den Clubs und Diskotheken entgegen, die bereits seit vielen Wochen erklären, dass sie Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen konform zu den Corona-Regeln gestalten können. Bei erfolgreicher Durchführung könnte das auch in den Gesprächen im Herbst hilfreich sein, wenn mit der Landesregierung über die Zukunft der Betriebe und ob sie unter Auflagen wieder öffnen dürfen, verhandelt wird.

Zu der Situation von Clubs wie der Frankfurter Batschkapp gibt es hier einen Beitrag der Hessenschau vom 23.07.2020.

27.07.2020

Corona-Schutzschirm der Hamburger Clubstiftung: Jetzt Antrag stellen!

Ab sofort können die Hamburger Musik-Clubs – einzureichen über die Clubstiftung – bei der Behörde für Kultur und Medien Anträge zum Ausgleich wirtschaftlicher Härten im Zusammenhang mit den Corona bedingten Schließungen stellen. Antragsberechtigt sind Hamburger Livemusikclubs, die in den letzten 12 Monaten einen Konzertbetrieb vorweisen können. Die Clubs müssen mindestens 24 Livemusik-Konzerte im Jahr veranstalten und dürfen nicht größer als 1.600 Personen sein. Die Anträge werden dann in enger Kooperation mit der Clubstiftung beschieden. Die Förderung ergänzt bestehende Fördermöglichkeiten und soll im Fall eines Liquiditätsengpasses helfen, der eine existenzielle Schieflage zur Folge hat. Berücksichtigt werden kann zunächst der Zeitraum bis zum 30. April 2020.

07.04.2020

S.O.S. Save Our Sounds – Spendenkampagne zur Rettung von Hamburg Clubszene gestartet

Um Hamburgs Clublandschaft zu retten, hat das Clubkombinat Hamburg – der Interessenverband der Clubbetreiber*innen, Veranstalter*innen, Booker*innen & Agenturen aus Hamburg – in Kooperation Clubstiftung Hamburg eine Spendenkampagne gestartet. Die eingegangenen Spenden werden nach einem transparenten und gerechten Verteilungsschlüssel zwischen großen und kleinen Clubs sowie Veranstaltern ohne feste Spielstätte und kleinen Festivals aufgeteilt.

Wie wichtig den Hamburgern ihre Clublandschaft ist, zeichnet sich schon eine Woche nach Start der Kampagne ab: Rund 100.000 Euro an privaten Spendengeldern sind bereits zusammengekommen. Um die breite Masse an bedrohten Clubs und Veranstalter*innen vor der Insolvenz zu bewahren, wird aber noch viel mehr Support gebraucht. Der Bedarf geht schätzungsweise in die Millionen, zumal niemand absehen kann, wie lange die Clublandschaft beeinträchtigt bleibt.

Alle Spenden, die bis zum 31. März um 23 Uhr 59 eingehen, fließen in die erste Ausschüttungswelle der Clubstiftung ein. Anschließend wird für die zweite Welle gesammelt, die zum 1. Mai erfolgt. Spenden sind über die Crowdfunding-Seite betterplace.org und über das Spendenkonto der Clubstiftung möglich, Anträge ebenfalls über die Seite der Clubstiftung. Wer mit seiner Spende einen bestimmten Musikclub unterstützen möchte, kann zur Zweckbindung den Clubnamen als Verwendungszweck angeben, ansonsten ist der Verwendungszweck „SaveOurSoundsHH“ zu wählen.

Als Dankeschön an alle, die die Clubstiftung supporten, hat die Stiftung zusammen mit der Hamburger Agentur loved ein Bandana designt. Für den kurzen Weg zum Bäcker oder den Einkauf-an-der-Tür-abgeben-Besuch bei Mutti einfach Clubstiftung-Soli-Bandana über Nase und Mund ziehen. Einen professionellen Mundschutz ersetzen sie natürlich nicht, aber schick sind sie allemal. Hinterlasst bitte hier eure Infos, wenn wir euch eins zukommen lassen sollen!

Um Hamburgs Clublandschaft zu retten hat das Clubkombinat eine 20-köpfige Task Force formiert. Über die Spendenkampagne hinaus wird mit Hochdruck an zahlreichen anderen Projekten und Aktionen gearbeitet, darunter ein Online-Shop und die Umsetzung von United We Stream Hamburg.

30.03.2020

LiveKomm ruft zu Solidarität mit der deutschen Clublandschaft auf

Die LiveMusikKommission e.V. (kurz: LiveKomm) hat am Freitag, den 13. März 2020 den LiveKomm Krisenstab Corona gegründet. In ihm engagieren sich derzeit Clubbetreiber*innen und Netzwerkakteure aus Hamburg, Berlin, Bremen, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Baden-Württemberg und Niedersachsen freiwillig zusammen, um die deutsche Club- und Festivallandschaft zu stützen und zu retten. So veröffentlichte der Krisenstab zum einen erste Handlungsempfehlungen  zur Vermeidung der Clubinsolvenz und verschickte sie an die knapp 600 Mitglieder. Zum anderen wurde eine Blitzumfrage initiiert, an der innerhalb von zwei Tagen mehr als 250 Clubbetreiber*innen teilnahmen. Die Ergebnisse geben einen ersten Eindruck der Auswirkungen der Krise auf den Clubbereich. Schon letzte Woche, also noch vor den bundesweiten Schließungen, belief sich der prognostizierte Schaden auf über 1,7 Millionen Euro. Ein Update der Umfrage ist für die nächsten Wochen geplant.

Aktuell starten bundesweit zahlreiche Club-Netzwerke mit Spenden- und Crowdfunding-Aktionen, um kurzfristig Hilfsmittel für die gefährdeten Musikspielstätten zu sammeln. Auch der LiveKomm Krisenstab entwickelt zusammen mit der Clubcommission Berlin und dem ClubKombinat Hamburg eine Kampagne, die neben der Unterstützung der Clubkultur auch für eine gesamtgesellschaftliche Solidarität aufruft. So sollen 8% der Spenden an gemeinnützige Aktionen verteilt werden. Informationen hierzu werden zeitnah veröffentlicht.

Für folgende Aktionen bittet der Bundesverband schon jetzt um Unterstützung durch die Öffentlichkeit:

Hinzu kommen zahlreiche Soli-Aktionen der Clubs selbst oder seitens von Unterstützer*innen.

Clubbetreiber*innen können sich aktuell unter dem Corona-Ticker oder unter gro.m1736948546mokev1736948546il@an1736948546aoroc1736948546 informieren.

21.03.2020

APPLAUS für Hessen – Preis für Spielstätten 2018

Die hessische Kulturlandschaft entwickelt sich – an gleich 8 Clubs und Veranstaltungsreihen wurde  in diesem Jahr der APPLAUS verliehen. Mit insgesamt 1,8 Millionen Euro Fördergeldern ist er der höchstdotierte Musikpreis des Bundes. Die Juroren wählten in diesem Jahr aus 323 Bewerbern 94 Preisträger aus. In der Kategorie I mit mehr als 104 Konzerten pro Jahr qualifizierte sich wie im letzten Jahr der Jazzkeller Frankfurt und erhielt 40.000€. In der Kategorie II (mindestens 52 Konzerte pro Jahr) ist erneut Hafen II aus Offenbach unter den Preisträgern, und in der Kategorie III (mindestens 10 Konzerte) wurden gleich fünf Veranstalter aus dem Rhein-Main-Gebiet ausgezeichnet: „Jazz in Frankfurt“ von der Jazz Initiative Frankfurt am Main e.V., der ACHTER in Wiesbaden (früher „Jazz im Rudersport“), HoRsT Frankfurt, Jazz Montez (ebenfalls in Frankfurt) und der Verein zur Förderung des zeitgenössischen Jazz in Darmstadt. Herzlichen Glückwunsch an alle Preisträger!

15.11.2018

APPLAUS 2018: jetzt bewerben

Mit dem Musikpreis „APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“ würdigt Kulturstaatsministerin Monika Grütters gemeinsam mit der Initiative Musik einmal pro Jahr Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen für ihre herausragenden Livemusikprogramme von Pop bis Jazz. Die Bewerbungsphase für APPLAUS 2018 endet am 22. Juni 2018.
Der Förderpreis schafft seit 2013 mehr öffentliche Aufmerksamkeit für diese Kulturorte und Livemusikprogramme, verbunden mit einer konkreten finanziellen Förderung. Bewerben können sich Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Genres der Popularmusik, wie zum Beispiel Rock, HipHop, elektronischer Musik, experimenteller Popmusik oder Jazz. Kulturell herausragende Livemusikprogramme zeichnen sich beispielweise durch qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Konzertangebote aus. Antragsberechtigt sind Clubbetreiber*innen von Konzerträumen mit einer Besucherkapazität von bis zu 1.000 Gästen sowie Veranstalter*innen von Konzertreihen. Unternehmen der öffentlichen Hand sowie Spielstätten, an denen die öffentliche Hand unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist, sind nicht antragsberechtigt.

22.05.2018