„Perspektive Pop“ fördert Spielstätten & Musiker*innen in Baden-Württemberg

Am 22. April ging die zweite Ausschreibungsrunde des Förderprogramms „Perspektive Pop“ an den Start. Mit „Perspektive Pop“ wird die besondere Stärkung der Livemusik-Szene in Baden-Württemberg fortgeführt, um Spielstätten, Kultureinrichtungen und Musiker*innen zu fördern. Gefördert werden können: Livemusik in popmusiktypischen Spielstätten, Kultureinrichtungen und an außergewöhnlichen Spielorten (z. B. Leerstände wie Fabrikhallen, Lofts, Läden und Gasthäuser) sowie die Produktion von Tonträgern und Videoaufzeichnungen (z. B. Referenzprojekte). Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 und 75.000 Euro. Anträge könnt ihr bis zum 31. Mai 2022 über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellen. Das Ministerium bietet allen Antragstellenden eine Förderberatung per Webex an. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Die nächste Beratung findet am Mittwoch, den 11. Mai 2022 von 17 bis 18 Uhr statt.

30.04.2022

Teilprogramm Musikclubs wird aufgestockt

Das Teilprogramm Musikclubs (NK2) für kleinere und mittlere Musikclubs der Initiative Musik wird aufgestockt: dieses erneut stark nachgefragte Programm wird von der BKM – mit 15 Millionen Euro – auf insgesamt bis zu 32 Millionen Euro aufgestockt. So sollen möglichst alle der 486 Antragstellenden, die sich bis 31.12.2021 beworben hatten und die Förderbedingungen erfüllen, unterstützt werden. Die Anträge werden aktuell nach Eingang geprüft. 179 Bewilligungen konnten bereits verschickt werden.

07.02.2022

APPLAUS-Spielstättenprogrammpreis 2021: jetzt bewerben

Die Bewerbungsphase für den APPLAUS 2021 läuft noch bis zum 31. März 2021 (18 Uhr). Das Verfahren wurde dieses Jahr vereinfacht:

  • Statt eines Förderantrages wird eine Bewerbung eingereicht.
  • Es muss kein Finanzplan erstellt und kein Mittelverwendungszeitraum beachtet werden.
  • Es müssen weniger veranstaltete Konzerte als bisher nachgewiesen werden und auch Rentals zählen mit zum eingereichten Livemusikprogramm. 

Mit dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS werden kulturell herausragende Livemusikprogramme der Jahre 2019 und 2020 gewürdigt. Zudem gibt es einen „Sonder-APPLAUS“ durch 16 Sonderpreise für innovative Pandemie-Aktivitäten. Einen Sonderpreis erhalten können Spielstätten, die innovative Konzepte, Projekte oder Maßnahmen während der Corona-Krise geplant und durchgeführt haben sowie Initiativen, die zur Unterstützung und Rettung von Spielstätten beigetragen haben. Die Hauptauszeichnungen gliedern sich in drei Preiskategorien (Programm, Spielstätte und Programmreihe) mit Prämien von bis zu 50.000 Euro. Insgesamt 2,6 Millionen Euro stehen für Preisgelder zur Verfügung. In jeder Kategorie werden mehrere Preisträger*innen ausgezeichnet. Außerdem werden 2021 Preise für „Awareness” und „Nachhaltigkeit“ verliehen, die mit jeweils bis zu 5.000 Euro dotiert sind. Auf die beiden Auszeichnungen können sich Spielstätten sowie Veranstalter*innen gezielt bewerben. Die Bewerbung und ggf. Auszeichnung mit diesen Preisen ist aber nur in Verbindung mit einer zulässigen Bewerbung in Kategorie „Programm“, „Spielstätte“ oder „Programmreihe“ möglich.

18.03.2021

NRW Spielstättenprogrammprämien an 13 Clubs vergeben

Jährlich vergeben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der Landesmusikrat NRW ihre „Spielstättenprogrammprämien“ für herausragende Programme von Clubs des Jazz und des avancierten Pop/Rock. Dieses Jahr hat man erstmals insgesamt 140.000 Euro dafür bereitgestellt und 13 Clubs mit Prämien zwischen 5.000 und 25.000 Euro ausgezeichnet. Die Jury, unter anderem mit der Klarinettistin Annette Maye und der Saxofonistin Christina Fuchs besetzt, hat sich für folgende Clubs entschieden: Das Loft erhält die Höchstprämie in Höhe von 25.000 Euro, 20.000 Euro gehen an den Bunker Ulmenwall (Bielefeld) und das Loch (Wuppertal). 15.000 Euro erhalten die Black Box (Münster) und das domicil (Dortmund), eine Prämie in Höhe von 10.000 Euro gilt der Jazzschmiede (Düsseldorf). Kleinere Prämien erhalten jeweils das Gdanska (Oberhausen), die Jazz Initiative (Dinslaken), In Situ Art Society (Bonn), der „Ort“ (Wuppertal), die GZM Klangbrücke (Aachen), der Jazzkeller (Krefeld) und der Steinbruch (Duisburg). Mit den Prämien soll der Einsatz der Spielstätten während der Corona-Pandemie gewürdigt und die Clubs darin bestärkt werden, ihr Konzertangebot auch in den aktuell schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten.

20.01.2021

Acht Spielstätten in Nordrhein-Westfalen mit Spielstättenprogrammprämie ausgezeichnet

Auch in diesem Jahr hat der Landesmusikrat NRW kleine und mittlere Foren in Nordrhein-Westfalen, die sich besonders dem Nachwuchs in Jazz und Rock sowie regionalen Bands geöffnet haben, mit der Spielstättenprogrammprämie ausgezeichnet. Acht Prämien in Höhe von je 5.000.-€ erhielten in diesem Jahr das Loft/2nd Floor (Köln), das ZAKK (Düsseldorf), der Bunker Ulmenwall (Bielefeld), die Jazzschmiede (Düsseldorf), das Werkstadt Café Treff (Witten), der ort/Peter Kowald Gesellschaft e.V. (Wuppertal), In Situ Art Society e.V. (Bonn) und das domicil (Dortmund).

Die Auszeichnungen wurden vom Landesmusikrat NRW initiiert und werden vom Ministerium Kultur und Wissenschaft finanziert. „Spielstätten sind wichtige Foren für musikalische Innovationen. Sie präsentieren Bands und fördern so deren Strahlkraft. Deshalb wollen wir im Bereich des Jazz und avancierten Pop Spielstätten unterstützen, die sich für junge Bands einsetzen. Die Prämien sollen sie als Vorbilder herausstellen“, so Staatssekretär Klaus Kaiser. In der Jury saßen u.a. Christina Fuchs (Musikerin) und Annette Maye (Musikerin).

22.01.2018

Bewerbungsphase für Applaus-Spielstätten-Preis beginnt

Mit dem Musikpreis „APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“ würdigt Kulturstaatsministerin Monika Grütters ClubbetreiberInnen und VeranstalterInnen für ihre herausragenden Livemusikprogramme. Die Preisgelder werden für die fünfte Ausgabe um 950.000 Euro erhöht und damit mehr als verdoppelt. Sie sollen die ClubbetreiberInnen und VeranstalterInnen aus allen Genres der Popularmusik in ihrer Arbeit unterstützen und unter anderem dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden KünstlerInnen zu verbessern. Bewerbungen sind ab heute, dem 29. Mai 2017, ausschließlich über die Webseite der Initiative Musik möglich. Antragsberechtigt sind ClubbetreiberInnen mit Konzerträumen mit einer Besucherkapazität von bis zu 1.000 Gästen sowie VeranstalterInnen von Konzertreihen. Bewerbungsschluss: 30.06.2017.

28.05.2017

36. Förderrunde der Initiative Musik

Mit ihren Förderprogrammen für KünstlerInnen und Livemusikclubs hat die Initiative Musik seit 2008 bereits über 1.900 Projekte von Rock bis Jazz unterstützt. Die Projektmittel für die Künstler- und Infrastrukturförderung stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Verfügung. Die Initiative Musik wird getragen von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und dem Deutschen Musikrat sowie finanziell unterstützt von GVL und GEMA. Wer sich z.B. für eine Tourförderung oder finanzielle Unterstützung bei einer Albumproduktion und -vermarktung bewerben möchte, hat bei der nächsten, 36. Förderrunde bis z.B. 11. Oktober 2016 Gelegenheit. Die letzte Förderrunde gab 32 Künstler- und 3 Infrastrukturprojekten den Zuschlag; u.a. konnten sich Claudia Koreck, Pilocka Krach, Mine, Joco, Lady Bitch Ray, Akua Naru, Sarah Lesch, Masha Qrella über eine Förderung freuen.

27.09.2016