Frankfurter Jazzstipendium: Jetzt bewerben
In diesem Jahr vergibt das Dezernat Kultur und Wissenschaft das 28. Frankfurter Jazzstipendium. Musikerinnen und Musiker aus Frankfurt und näherer Umgebung können sich ab sofort für das mit 10 000 Euro dotierte Stipendium bewerben. Es kann für jegliche Art der künstlerischen Weiterentwicklung im Bereich Jazz, wie beispielsweise die Teilnahme an einem Workshop oder Meisterkurs beantragt werden.
Voraussetzung für eine Bewerbung sind eine musikalische Ausbildung oder Qualifikationen mit Schwerpunkt Jazz sowie der Nachweis einer entsprechenden Praxis. Dazu muss ein ausgefüllter Bewerbungsbogen und eine CD, mit maximal drei Musikstücken vorgelegt werden. Bewerbungen sind sowohl von Einzelpersonen wie von Gruppen möglich. Musikerinnen und Musiker können das Stipendium bis zu dreimal erhalten, davon nur einmal als Solistin oder Solist.
Eine unabhängige Jury entscheidet aus den eingesandten Beiträgen über die Vergabe des Frankfurter Jazzstipendiums. Die Bewerbungen müssen bis zum 23. Februar eingegangen sein. Die Vergabe erfolgt voraussichtlich am 9. Mai 2018.
Bewerbungsunterlagen können beim Kulturamt Frankfurt am Main, Brückenstraße 3-7, 60594 Frankfurt am Main angefordert werden. Mehr Informationen gibt es bei Irmgard Tennagels unter der Telefonnummer 069 – 212 3 84 24 oder per E-Mail unter: ed.tr1734959969ufkna1734959969rf-td1734959969ats@z1734959969zaj.m1734959969uidne1734959969pitss1734959969tiebr1734959969a1734959969.
Pill Mayer Stiftung schreibt Förderpreis für interkulturellen Dialog aus
Die Pill Mayer Stiftung schreibt wieder einen Förderpreis für interkulturellen Dialog aus. Damit zeichnet sie ein beispielhaftes interkulturelles Kulturprojekt für Kinder und Jugendliche aus. Die mit 1000.-€ dotierte Prämierung richtet sich an regionale, überregionale und internationale Kulturengagierte. Angesprochen sind alle künstlerischen Ausdrucksformen wie Musik, Literatur, Theater, Tanz, Film oder Bildende Kunst, aber auch Museen und AusstellungsmacherInnen. Innovative Ideen oder bereits bewährte Konzepte können eingereicht werden. Der Einsendeschluss der Bewerbungen per E-Mail mit Projektskizze ist der 1. Mai 2018.
6. Bundeswettbewerb „musik gewinnt! – Musikalisches Leben in Schulen“ ausgeschrieben
Gemeinsam mit dem Deutschen Musikrat, der Strecker-Stiftung, dem Kulturradio WDR 3 und der STIFTUNG HÖREN führt der Bundesverband Musikunterricht, Mitglied im Deutschen Musikrat, in diesem Jahr zum sechsten Mal den Bundeswettbewerb „musik gewinnt! – Musikalisches Leben in Schulen“ durch. Der Wettbewerb richtet sich an Schulen aller Schularten und -stufen, die in ihrer ganzen Breite durch musikalische Initiativen oder ideenreiche Projekte bestimmt sind. Ziel ist es, zum einen das musikalische Leben dieser Schulen der Öffentlichkeit vorzustellen, zum anderen Modelle auszuzeichnen, die andere Schulen motivieren und zu ähnlichen Aktionen anregen können.
Es werden bis zu sechs Hauptpreise in Höhe von jeweils 2.000.-€ ausgelobt. Bis zu zehn weitere BewerberInnen erhalten jeweils einen Förderpreis in Höhe von 300.-€. Die Preisverleihung findet im Herbst 2018 im Rahmen einer WDR 3-Veranstaltung im großen Sendesaal des Westdeutschen Rundfunks in Köln statt. Bewerbungsschluss: 30. Juni 2018
Arbeitsstipendien für Neue Musik und Klangkunst in Berlin ausgeschrieben
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt auch im Jahr 2018 Arbeitsstipendien für Neue Musik und Klangkunst. Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von herausragenden, professionell arbeitenden KünstlerInnen bestimmt, die im Bereich der Neuen Musik oder Klangkunst tätig sind (Komposition, Klangkunst, Interpretation, Kuratieren). Die Arbeitsstipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter Arbeiten im Bereich Neue Musik oder Klangkunst fördern, indem neue Ideen und Ansätze unterstützt werden. Gefördert werden z.B. Recherchen oder Vorarbeiten an einem bestimmten Thema, die Entwicklung von Projekten oder Entwürfen, Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten oder der Vermittlung, Dokumentation und Publikation etc. Es stehen ca. 210.000.-€ zur Verfügung. Im Normalfall beträgt die Stipendienhöhe 12.000.-€.
Bewerbungsvoraussetzungen: der/die AntragstellerIn muss ihren/seinen 1. Wohnsitz in Berlin haben (auch für die Dauer des Stipendiums) und eine mehrjährige künstlerische Tätigkeit auf dem Gebiet der Neuen Musik oder Klangkunst in Berlin nachweisen können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität. Die AntragstellerInnen dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung an keiner Hochschule immatrikuliert sein und im Vorjahr (2017) kein Stipendium des Landes Berlin erhalten haben. Die Bewerbungsfrist endet am 5. Februar 2018 um 18.00 Uhr.
Musikvideos für den 20. MuVi-Preis der Kurzfilmtage Oberhausen gesucht
Der MuVi-Preis der Kurzfilmtage für das beste deutsche Musikvideo wird in diesem Jahr 20 Jahre alt. Wer beim runden Geburtstag dabei sein will, kann noch bis zum 26. Februar Clips einreichen. Zugelassen sind Videos, die nicht länger als 15 Minuten sind und nach dem 1. Januar 2017 produziert wurden. Regisseur und/oder Produktion müssen in Deutschland ansässig sein. Bei der Preisverleihung am 5. Mai 2018 in Oberhausen werden Preise im Gesamtwert von 3.500.-€ verliehen.
Beim MuVi-Preis geht es um die Bilder: gesucht werden außergewöhnliche Arbeiten, Experimentelles, Grenzgänger des Genres. Aus zuletzt rund 270 Einreichungen wählen die Kurzfilmtage 10 bis 12 Kandidaten aus, die online und während des Festivals präsentiert werden. Eine internationale Jury vergibt 3.000.-€ an Preisgeldern, weitere 500.-€ winken der Gewinnerin/dem Gewinner des MuVi Online-Publikumspreises, über den online vom Publikum abgestimmt und der ebenfalls am 5. Mai verliehen wird.
Clips können nur als Sichtungslink eingereicht werden. Alle Einreichungen müssen über die Website der Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen erfolgen. (Quelle: miz.org)
Junge LiedermacherInnen für Nachwuchspreis gesucht
Im Rahmen des Festivals „Songs an einem Sommerabend“ wird in Zukunft alljährlich der „Walther-von-der-Vogelweide-Preis“ an junge LiedermacherInnen verliehen. Bewerben können sich sowohl SolistInnen als auch Gruppen. Die BewerberInnen sollten nicht älter als 35 Jahre sein und sich mit ihrer künstlerischen Aussage im Bereich der Liedermacherkunst bewegen. Eine Fachjury ermittelt jeweils zwei junge PreisträgerInnen, die am Anfang ihrer Karriere stehen, zwei PreisträgerInnen, die bereits auf Anfangserfolge zurückschauen können und eine/n KünstlerIn, die/der für ihr/sein Lebenswerk geehrt wird.
Die Vorstellung der PreisträgerInnen erfolgt im Rahmen des Festivals. Sie bekommen für ihren Auftritt, der normal honoriert wird, eine Aufzeichnung des Audio-Tons in Rundfunk- und CD-Qualität, welche zur uneingeschränkten Auswertung zur Verfügung steht. Verbunden mit der Übergabe des Preises sind Kontaktgespräche mit regionalen Konzertveranstaltern und Vertretern der Medien sowie beratende Beistellungen in Form einer Kontaktbörse zu Veranstaltern im europäischen Raum.
Bei der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: eine Audio-CD oder DVD, eine Biografie, evtl. Presseveröffentlichungen und Fotos. Einsendeschluss ist der 01. Februar 2018.
Die Bewerbungen sind zu richten an: Studio für Veranstaltungen, Monika-Beate Fröschle GmbH, Kennwort: „Die Neuen von den Songs 2018“, Postfach 66 03, 97016 Würzburg.
Musikfonds fördert herausragende Musikprojekte
Auf Anregung der Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, ist durch sieben Verbände und Institutionen des Musiklebens in Deutschland im September 2016 der Musikfonds e.V. gegründet worden. Mit dem Musikfonds sollen herausragende Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 1,1 Millionen Euro aus Mitteln der Staatsministerin für Kultur und Medien für den Fonds zur Verfügung.
Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinären Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. AntragstellerInnen müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. AmateurInnen in geförderte Projekte nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Die Anträge für das Förderprogramm des Musikfonds sind jeweils zum 31. Januar, 30. April, 30. September einzureichen.
Call for Papers: Jazzforschung im deutschsprachigen Raum
Für die Tagung „Jazzforschung im deutschsprachigen Raum – Themen, Methoden, Perspektiven“, die das Institut für Musikwissenschaft Weimar-Jena der Hochschule für Musik Franz Liszt vom 21.-22.09.2018 veranstaltet, werden ab sofort Beiträge gesucht. Die Tagung versteht sich als eine offene Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Jazzforschung im deutschsprachigen Raum. Durch eine Diskussion von Themen, Methoden und Desideraten der aktuellen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Jazz sollen neue Forschungsperspektiven für die deutschsprachige Jazzforschung eröffnet werden. Gesucht werden ReferentInnen, die ihre Forschungsarbeiten in Referaten (25 min. + 20 min. Diskussion) präsentieren und dadurch Einblicke in gegenwärtige Themen und Methoden der Jazzforschung geben. Mögliche Themenbereiche sind „Jazz in globaler Perspektive“, „Jazz nach 1980“, „Jazz in Deutschland, Österreich und der Schweiz“ und „Jazzforschung im kulturellen Kontext“. Mögliche methodische Ansätze umfassen kultur-, medien- und filmwissenschaftliche Zugänge im Sinne der „New Jazz Studies“; ethnologische, soziologische und psychologische Herangehensweisen; neue Ansätze der musikalischen Analyse.
Die öffentliche Tagung findet vom 21.-22.09.2018 in Weimar statt, eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Die Übernachtungskosten der ReferentInnen können übernommen werden. Mögliche ReferentInnen schicken bitte den
Titel und eine Zusammenfassung (max. 300 Wörter, dt. oder engl.) ihres Referats bis zum 15.03.2018 an
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Hier geht es zur vollständigen Ausschreibung.
Open Stage „Du darfst“ im Sudhaus in Tübingen 17.01.2018
„Du darfst“ ist die Bühne für alle! Ob AnfängerIn oder alte HäsIn, Comedian oder Poetry SlammerIn, LiedermacherIn oder ZaubererIn – im Sudhaus in Tübingen geht alles. Jeden mittleren Mittwoch im Monat begrüßt Jakob Nacken eine wilde Mischung aus Überraschungsgästen und jedes Mal eine andere Showband. Und auch Kurzentschlossene bekommen noch die Gelegenheit, spontan die Bühne zu entern und sich ihre fünf Minuten Weltruhm zu ergattern! Höchste Zeit also sich einen Platz im Sudhaus-Saal zu sichern, um dieses Spektakel mitzuerleben! Ob Du kannst oder nicht… ganz egal! Denn „Du darfst“! Auftrittsanfragen bitte direkt schicken an: ed.xm1734959969g@nek1734959969can.b1734959969okaj1734959969.
Land Mecklenburg schreibt Künstlerstipendien für 2018 aus
Das Land Mecklenburg vergibt im kommenden Jahr wieder Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien in den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben. Bewerbungen müssen bis zum 15. Januar 2018 (Poststempel) im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schwerin eingehen. Im kommenden Jahr stehen insgesamt 60.000 Euro für die Künstlerstipendien bereit. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass die KünstlerInnen ihren Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben.
41. Förderrunde der Initiative Musik (jetzt bewerben)
In den vier Förderrunden des Jahres 2017 wurden von der INITIATIVE MUSIK insgesamt 173 Künstler- und 23 Infrastrukturprojekte bewilligt. Das sind 57 Projekte mehr als im Vorjahr. Was viele nicht wissen: dabei werden Musikerinnen bei gleicher Qualifikation bevorzugt gefördert. Abgabeschluss 41. Förderrunde: 16. Januar 2018.
2. Förderrunde des Digitalisierungsprogramms für Musikclubs (jetzt bewerben!)
Das Förderprogramm der Initiative Musik „Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspielstätten in Deutschland“ geht am 15. Januar 2018 in die zweite Förderrunde. BetreiberInnen von Musikclubs können für ihre Umrüstungen von analoger auf digitale Aufführungstechnik eine Förderung beantragen. Hierfür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 1 Mio. Euro bereit. Eine zeitgemäße technische Grundausstattung der Clubs ermöglicht innovative Konzerterlebnisse und unterstützt somit die kulturelle Vielfalt. Insbesondere für Newcomerbands ist es unentbehrlich, dass sie diese neuen Präsentationsmöglichkeiten gerade auch in kleineren Clubs austesten können, denn der souveräne Umgang mit diesen Technologien wird in vielen Genres immer wichtiger. Diese Konzerterfahrungen sind essentiell für die weitere künstlerische Entwicklung. In der zweiten Förderrunde wird erstmals auch sogenanntes „peripheres digitales Equipment“ gefördert. Darunter fallen zum Beispiel Audionetzwerke, die Soundingenieuren einen Netzwerkzugriff auf alle Komponenten der Beschallungstechnik ermöglichen. Antragsberechtigt sind BetreiberInnen von Musikclubs mit einem festen Sitz in Deutschland, einer maximalen Kapazität von 2.000 Personen und mindestens 24 Live-Musikkonzerten pro Jahr. Das Antragsverfahren startet am 15. Januar 2018, 10 Uhr. „First come, first serve“ – solange die Mittel reichen.