Spendenaktion #MusikerNothilfe öffnet neue Antragsrunde
Die Spendenaktion #MusikerNothilfe der Deutschen Orchester-Stiftung hat in elf Wochen seit dem Lockdown bereits fast 2 Millionen Euro Spenden eingesammelt. 1,1 Millionen Euro wurden inzwischen an Not leidende freischaffende Musiker*innen ausgezahlt. Voraussetzungen sind der Nachweis der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse und die Glaubhaftmachung entgangener Honorare durch coronabedingte Absagen von Auftritten. Antragsformulare zum Download und weitere Informationen sind erhältlich unter https://orchesterstiftung.de/Nothilfefonds/ . Anträge mit den erforderlichen Nachweisen können unter der E-Mail-Adresse ed.gn1736918567utfit1736918567srets1736918567ehcro1736918567@sdno1736918567fefli1736918567hton1736918567 eingereicht werden.
Schleswig-Holstein eröffnet zweite Förderrunde für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler
Die #KulturhilfeSH geht in die zweite Förderrunde. Künstler*innen aller Sparten haben in Schleswig-Holstein nun die Möglichkeit einer zweiten Projektförderung bis zu 500€. Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein hatte die #KulturhilfeSH als bundesweit erste Nothilfe-Aktion für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler bereits Mitte März gestartet. Jetzt ruft der Landeskulturverband alle bisherigen Antragstellerinnen und Antragsteller dazu auf, einen Folgeantrag zu stellen. Für all diejenigen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, wird das Antragsverfahren auf eine kombinierte Beantragung von 1.000 Euro umgestellt. Das Online-Antragsformular für den Folgeantrag und für die kombinierte Beantragung stehen seit dem 1. Mai zur Verfügung.
Berlin startet Corona-Soforthilfepakt für kleine und mittlere Kulturbetriebe – vom 11.-15. Mai Antrag stellen!
Der Berliner Senat hat Anfang April das Soforthilfepaket IV in Höhe von 30 Millionen Euro beschlossen. Es gilt für kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich, für die es bisher kein passendes Förderinstrument gab. Damit leistet Berlin einen weiteren Beitrag zur Sicherung und zum Überleben der vielfältigen Kulturlandschaft der Stadt. Die Anträge auf Mittel aus dem Soforthilfeprogramm IV können von Montag, 11. Mai 2020, 09:00 Uhr bis zum Freitag, 15. Mai 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Dort gibt es auch weitere Informationen und einen ausführlichen FAQ-Katalog. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Kultur- und Medienbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, mit mehr als 10 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent), mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind. Der jährliche Umsatz darf im Mittel 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Hilfe adressiert Kultureinrichtungen/ -betriebe, die auf professioneller Basis agieren und landesweite Ausstrahlung haben. Dies umfasst private Museen, Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten, Festivals, private lokale Radio- und Fernsehveranstalter, Filmtheaterbetreiber. Ebenfalls gehören dazu Unternehmen, die an der Produktion und dem Verleih von audiovisuellen Inhalten beteiligt sind, sofern sie in den letzten drei Jahren eine Förderung durch das Medienboard Berlin-Brandenburg erhalten haben.
Jetzt bewerben: Musik für alle!
Mit „Musik für alle!“ des Bundesverbandes der Chöre und Orchester werden außerschulische Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Musik ermöglichen. Sei es das Singen im Chor, ein Beatbox Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe, ein Konzertbesuch oder eine Ferienfreizeit, bei der die Kinder und Jugendlichen ein Musical erarbeiten und aufführen – das Förderprogramm „Musik für alle!“ bietet Förderung für die Umsetzung der Projektideen. Die Antragsfrist ist der 01.05.2020.
Corona Soforthilfen von Bund & Ländern
Je nachdem, in welchem Bundesland ihr wohnt und arbeitet, könnt ihr schon jetzt oder erst in der nahen Zukunft Anträge auf Soforthilfe stellen. Diese sind meist bei den jeweiligen Landesbanken zu stellen, Anträge sind in den meisten Bundesländern ab dem 25.03. möglich. Hier findet ihr eine Übersicht inklusive genauen Infos, wo ihr die Anträge stellen könnt.
Hessen stellt mit dem Bund z.B. 2 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen, Künstler*innen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Hier kann man ab Montag die Anträge einsehen. Damit es schnell und einfach geht, sollen die Anträge ausschließlich online und über das Regierungspräsidium Kassel laufen. Es werde eine Frage von Tagen sein, wann Geld überwiesen werde. Letztendlich werde es daran liegen, wie viele Anträge eingehen; mit rund 200.000 rechnet die Landesregierung. Die Landesregierung habe bewusst noch etwas abgewartet, bis auch die Gelder des Bundes zur Verfügung stünden. So müssten Betroffene nur einen einzigen Antrag für die Finanzhilfen stellen.