Neue Corona-Einreiseverordnung für Künstler*innen

Seit 1. August gilt die neue Corona-Einreiseverordnung. Damit herrscht zumindest ein wenig Erleichterungen für Kunst- und Kulturschaffende: Neben den bereits vorhandenen Ausnahmen, beispielsweise für Sportler*innen, wird jetzt auch eine explizite Ausnahme von der Absonderungspflicht (Quarantäne) für kulturell oder kreativ tätige Personen geschaffen. Der Deutsche Kulturrat hatte die Bundesregierung am 14. Juli aufgefordert, in der neuen Corona-Einreiseverordnung den Kulturbereich dem Sport gleichzustellen.

12.08.2021