Brandenburg kofinanziert Corona-Bundesmittel für die Kultur
Brandenburgs Kulturministeriumstellt das Land 6 Millionen Euro zur Kofinanzierung von Bundeskulturhilfen zur Verfügung. Kreative und Kultureinrichtungen können diese Mittel ab sofort schnell und unbürokratisch ergänzend zu den Sofortprogrammen des Bundes beantragen. Mit den jetzt bereit gestellten Landesgeldern können – bei erfolgreicher Einwerbung von Bundesmitteln – in der Summe Projekte in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro ermöglicht werden. Das Land will alle Anträge aus Brandenburg kofinanzieren, die über das Bundes-Programm ‘Neustart Kultur‘ bewilligt werden. Kultureinrichtungen sowie selbstständige Künstler*innen, denen eine Corona-Förderung vom Bund bewilligt worden ist, können beim Kulturministerium des Landes die fehlende Kofinanzierung beantragen, die in der Regel zehn Prozent beträgt.
Das im Mai 2020 gestartete Mikrostipendien-Programm wird überdies auch in diesem Jahr fortgesetzt: Hauptberufliche und freischaffende Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können sich bis zum 31. Mai 2021 mit einer kurzen Projektskizze bewerben. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis der professionellen Künstlerschaft. Wichtig: Die Unterlagen müssen vollständig sein. Auch wer bereits Mikrostipendien im letzten Jahr erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt erneut bewerben. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post an das Kulturministerium geschickt werden.