Verbände begrüßen fiktiven Unternehmer*innenlohn für November

Die Bundesregierung hat sich für November auf einen Ausgleich der Einnahmeausfälle im Kultur- und Veranstaltungsbereich für Betroffene des Teil-Lockdowns verständigt. Die Betroffenen sollen einen fiktiven Unternehmerlohn erhalten. Kulturunternehmen und Solo-Selbstständige würden 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe bekommen. Solo-Selbstständige könnten dabei wahlweise den Umsatz vom November 2019 ansetzen oder den monatlichen Durchschnittsverdienst des Vorjahrs. die Deutschte Orchestervereinigung und der Deutsche Kulturrat begrüßen diese Entscheideung, sehen aber noch Handlungsbedarf in der mittel- und langfristigen Unterstützung der Kulturschaffenden.

09.11.2020