Brandenburg setzt Mikrostipendien-Programm für Kulturschaffende fort

Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle hat am 2. Oktober den Startschuss für die Fortsetzung des Mikrostipendien-Programms gegeben: Hauptberuflich freischaffende Künstler*innen können bis zum 31.10. 2020 Anträge einreichen. Es werden noch einmal 1000 Mikrostipendien in Höhe von je 2.500 Euro vergeben. Das Mikrostipendium wird nicht auf die Grundsicherung anerechnet. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis einer abgeschlossenen künstlerischen Ausbildung oder der Nachweis öffentlich wirksamer künstlerischer Tätigkeit oder Praxis in den vergangenen fünf Jahren. Auch wer bereits in der ersten Runde ein Mikrostipendium erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt erneut bewerben. Das Kulturministerium vergibt zudem 20 Künstler*innen-Stipendien in Form von Arbeitspaketen. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post bis zum 31. Oktober 2020 an das Kulturministerium geschickt werden. Vom 05.-30.10.2020 steht für Rückfragen zudem eine Hotline unter der Nummer 0331 – 866 4932 bereit. Sie ist montags und dienstags von 09.00 bis 12.00 sowie von 13.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.

07.10.2020