Corona-Schutzschirm der Hamburger Clubstiftung: Jetzt Antrag stellen!
Ab sofort können die Hamburger Musik-Clubs – einzureichen über die Clubstiftung – bei der Behörde für Kultur und Medien Anträge zum Ausgleich wirtschaftlicher Härten im Zusammenhang mit den Corona bedingten Schließungen stellen. Antragsberechtigt sind Hamburger Livemusikclubs, die in den letzten 12 Monaten einen Konzertbetrieb vorweisen können. Die Clubs müssen mindestens 24 Livemusik-Konzerte im Jahr veranstalten und dürfen nicht größer als 1.600 Personen sein. Die Anträge werden dann in enger Kooperation mit der Clubstiftung beschieden. Die Förderung ergänzt bestehende Fördermöglichkeiten und soll im Fall eines Liquiditätsengpasses helfen, der eine existenzielle Schieflage zur Folge hat. Berücksichtigt werden kann zunächst der Zeitraum bis zum 30. April 2020.