Soforthilfe für Künstler*innen & Initiativen in NRW

Um von Veranstaltungsabsagen betroffenen freischaffenden Künstler*innen und Initiativen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine konkrete Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro beschlossen. Zusätzlich werden die üblichen Regelungen bei Förderverfahren gelockert. Freischaffende, professionelle Künstler*innen, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten, können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000.-€ erhalten. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars (siehe Downloadbereich) bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden.

Neben der Soforthilfe schaffen Anpassungen in den regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und –akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Die bereits bewilligten bzw. derzeit noch in Prüfung befindlichen Förderungen (Stichtag: 15. März 2020) im Gesamtvolumen von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden. Antragsfrist: 31. Mai 2020.

Hier geht es zum Antragsformular.

21.03.2020