Goethe-Institut fördert Arbeitsaufenthalte für Musiker*innen aus Entwicklungs- und Transformationsländern
Der Fachbereich Musik des Goethe-Instituts fördert ab sofort Arbeitsaufenthalte in Deutschland für Interpretinnen, Musiker und Komponistinnen aus Entwicklungs- und Transformationsländern, um neue internationale Programme und Produktionen mit Partnern in Deutschland zu unterstützen. Die Antragsfristen für Projekte, die spätestens im März 2020 beginnen, sind der 15. September und der 15. November 2019. Musiker*innen, die auf Einladung durch eine Institution oder Einzelperson in Deutschland für einen Arbeitsaufenthalt von 2-6 Wochen anreisen wollen, können sich üm die Förderung bewerben. Der Antrag kann sowohl von Künstlerinnen und Künstlern aus dem Ausland als auch von Partnerinstitutionen in Deutschland gestellt werden.
09.09.2019