Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts: Jetzt bewerben

Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe-Institut fördert darum mit dem seit Sommer 2016 aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben.

Gefördert werden Koproduktionen von Künstler*innen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen.

Der Antrag muss durch den ausländischen Kooperationspartner gestellt werden, der Vertragspartner des Goethe-Instituts vor Ort wird. Besonders berücksichtigt werden  die aktive Zusammenarbeit zwischen den Partnern bei der Entwicklung und Realisierung des Projektes, die Gewährleistung der Kofinanzierung (Dritt- und Eigenmittel), sowie eine transparente Kostenplanung. Es ist zudem vorteilhaft, wenn das Thema zeitbezogen ist oder von gesellschaftlicher Relevanz zeugt bzw. wenn eine interdisziplinäre Arbeit stattfindet.

Infos

Zur Antragstellung

Einreichfrist: 15. April

01.04.2019