Berlin schreibt Jazzförderung 2019 aus
Für das Jahr 2019 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker*innen aller Stilrichtungen und Veranstalter*innen im Bereich Jazz an. Das Förderungsangebot umfasst mehrere Förderprogramme:
Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musiker*innen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.). Alle übrigen Förderungen dienen ausschließlich der direkten Förderung von Berliner Musikgruppen bzw. Musiker*innen und können nur von diesen selbst beantragt werden. Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen. Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt, wie z.B. Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, Audioproduktionen oder selbst organisierte Auslandsaufenthalte. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80.- € pro Musiker*in und Konzert als Stipendium vergeben.
Bewerbungsschluss: 17. Oktober 2018, 18 Uhr