Stadt Hamburg schreibt Musikstadtfonds 2019 aus
Hamburgs vielfältige und kreative Freie Musikszene ist eine wichtige Facette der lebendigen Kultur der Stadt. Um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken, hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen. Hinzu kommen Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus der vorherigen E-Musik- und Jazz-Förderung, die vorher jedes Jahr vergeben wurden, so dass insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2019 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2018 bewerben.
Mit dem Musikstadtfonds wird die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützt, die sich durch einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität auszeichnen. Die Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Jeder Antragsteller darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer Jury. Interessierte können sich (unter dem Stichwort Musikstadtfonds) ab sofort online hier bewerben.