Reisezuschüsse für herausragende Auslandsprojekte Berliner Künstler*innen
Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt Zuschüsse für Reise- und Transportkosten, die in Zusammenhang mit herausragenden Auslandsprojekten entstehen. Gefördert werden Vorhaben von Künstler*innen bzw. Gruppen, Ensembles und gemeinnützigen Institutionen aller Kunstsparten in Kooperation mit geeigneten ausländischen Partnern des internationalen Kulturaustauschs. Die Förderung ist bestimmt für zeitlich begrenzte Projekte, z.B. Ausstellungen, Konzerte, Gastspiele. Die Bewerber*innen leben und arbeiten in Berlin, Künstler*innen außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt. Ausgeschlossen sind Künstlerresidenzen, Arbeits- und Studienaufenthalte und Auslandsprojekte ohne lokale Kooperationspartner.
Einreichfrist für Projekte in 2018: 2. Mai 2018
Einreichfrist für Projekte in 2018/19: 1. November 2018