Kulturbehörde Hamburg schreibt Musikstadtfonds aus
Hamburg ist Musikstadt. Die Elbphilharmonie wird die reiche Musiktradition weit über die Grenzen der Stadt hinaus erneut und auf besondere Weise sichtbar machen. Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben sich weiterzuentwickeln, haben Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie auch zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereitgestellt. Über deren Vergabe entscheidet eine unabhängige Fachjury, die die Bereiche klassische bzw. Neue/Aktuelle Musik, Chor, Pop, Jazz und E-Musik abdeckt. Die Kulturbehörde startet jetzt mit der Ausschreibung des Musikstadtfonds. Staatsrat für Kultur Dr. Carsten Brosda: „Die Musikstadt Hamburg braucht neben herausragenden musikalischen Leuchttürmen auch das kreative Fundament einer lebendigen und vielfältigen Musikszene. Mit dem Musikstadtfonds stellt die Stadt künftig zusätzlich eine halbe Million Euro pro Jahr zur Verfügung, mit der wir gerade diese bereichernde Vielfalt genreübergreifend noch besser fördern wollen.“
Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Der Musikstadtfonds fördert jährlich Projekte, die im Folgejahr durchgeführt werden, wie zum Beispiel Konzerte, Konzertreihen und kleine Festivals. In begründeten Ausnahmen und besonderer Exzellenz ist auch eine Förderung bis zu drei Jahren möglich.
Jede/r AntragstellerIn darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Anträge sind für die erste Vergaberunde bis spätestens 22. Juli 2016 (Poststempel) einzureichen. Für diesen Zeitraum sind auch zwei Förderanträge – jeweils einer für 2016 und einer für 2017 – möglich. Das erforderliche Antragsformular ist veröffentlicht unter www.hamburg.de/kulturbehoerde/downloads.
(Quelle: www.miz.org)