Neues von der GEMA: Voranmeldungspflicht für Veranstalter im Vertragsverhältnis
Wie bereits in der Mitgliederinformation der Bundesvereinigung Soziokultur zu lesen war, gibt es bei der GEMA neue, verschärfte Bedingungen. Dass Veranstaltungen vorab bei der GEMA anzumelden sind, ist ja nicht neu, sondern war schon immer verpflichtend gegeben. Nun aber müssen auch die Veranstalter, die Verträge mit der GEMA haben und laufend Veranstaltungen darüber abrechnen, die Veranstaltung im Vorfeld anmelden. Eine fristgemäße nachträgliche Abrechnung eines Konzerts über den Tarif U-K ist nicht ausreichend. Die nicht getätigte Voranmeldung soll lt. GEMA den 20% Rabatt (Gesamtvertragsnachlass/Bundesvereinigung/für alle Mitglieder der LAGS) gefährden.
Was ist zu tun, wie soll die Anmeldung technisch ablaufen? Auf Nachfrage teilte die GEMA mit, dass auch für Vertragspartner eine Vorabmeldung nötig sei. Die Mitteilung über geplante Veranstaltungen kann vorher zu jeder Zeit – aber mindestens 3 Tage vorher, falls es keine Spontanveranstaltung ist – und auf jedem Wege ( z.B.: als Liste per Mail, oder durch Postversand eines Programmfolders) erfolgen. Verpflichtend war schon immer die nachträgliche Abgabe des „Musikfolgebogens“ (Liste der gespielten Musikwerke), auch hier achtet die GEMA verschärft auf den Eingang. Im Klassikbereich ist bereits vorab eine Liste der Werke einzureichen.
Quelle: Klaus Thorwesten, LAGS-Regionalberatung West, http://soziokultur-niedersachsen.de/artikel/items/neues-von-der-gema-ein-fortsetzungsroman.html)
Weitere Infos: www.gema.de, eMail: ed.am1731706223eg@hh1731706223-db1731706223