Private Musikschulen bleiben umsatzsteuerfrei
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist sehr erfreut, dass im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages offenkundig eine Einigung erzielt wurde, die Leistungen von privaten Musik- und Tanzschulen nicht mit 19 Prozent Umsatzsteuer zu belegen. Wir berichteten über die Initiative, die eine Online-Petition gegen diesen Gesetzentwurf initiierte (…/melodiva/melodiva-news.php?t165=detail,23673).
Das Jahressteuergesetz, ansonsten für den Kulturbereich von nachrangiger Bedeutung, enthielt in diesem Jahr einige Überraschungen. Nicht nur, dass die bereits seit längerem angekündigte Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für den Kunsthandel darin festgelegt wird; private Musik- und Tanzschulen wurden aufgeschreckt, künftig ebenfalls ihre Leistungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegen zu müssen. Diese Regelung hätte zu einer deutlichen Kostensteigerung des privaten Musikunterrichts geführt mit der Gefahr, dass Schüler sich diesen Unterricht nicht mehr leisten können. Es ist sehr positiv, dass im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages nun offenbar ein Rückzieher erfolgt.
(Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates vom 22.10.2012)