Petition zur Umsatzsteuerpflicht von Musik-, Tanz- und Ballettunterricht: noch 5 Tage unterzeichnen!

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 sieht vor, dass Musikschulen, Tanz- und Ballettschulen, sowie Schwimmschulen künftig keine Umsatzsteuerbefreiung mehr erhalten, wenn diese Schulen die Absicht haben, Gewinne zu erwirtschaften. Da private Schulen in der Regel als Einzelunternehmen geführt werden, sind ALLE nicht staatlichen Schulen hiervon betroffen, da die Lehrkraft der Schule Ihren Lebensunterhalt aus den Gewinnen bestreiten muss. Bei einer generellen Umsatzsteuerpflicht für die Kursgebühren hat die durchführende Schule keine andere Möglichkeit, als diese zusätzliche Belastung auf die Teilnehmer und Eltern der Schülerinnen und Schüler abzuwälzen. Der Beitrag für den Unterricht würde sich aufgrund dieser Gesetzesänderung um mindestens 19% verteuern und somit noch mehr Menschen vom Unterricht ausschließen, die sich diese kulturelle Bildung in Zukunft nicht mehr leisten könnten. Gegen diese Neuregelung wendet sich jetzt eine Petition an den Deutschen Bundestag Petitionsausschuss, die noch fünf Tage unterzeichnet werden kann: https://www.openpetition.de/petition/online/umsatzsteuerpflicht-fuer-musik-tanz-und-ballettschulen-gefaehrdet-kulturelle-erziehung-ihrer-kinder.

12.08.2012