Musiker führt Muster-Prozess gegen die KSK-Mehrfachabgabe
Am Montag, den 23. März 2009 findet um 11:30 Uhr im Sozialgericht Köln ein Prozess gegen die KSK (Künstlersozialkasse) statt. Der Musiker Peter Fleischhauer wehrt sich in diesem Prozess gegen die aktuelle Praxis der KSK, von BandleaderInnen, zusätzlich zur KSK-Abgabe des Veranstalters, nochmal eine Abgabe auf die Gagen, die sog. „Mehrfach-Abgabe“ zu verlangen. Denn wer als Vertreter seiner/ihrer Band vom Veranstalter die Gage entgegennehme und an die KollegInnen verteile, trete als „Orchesterbetreiber“ auf und kaufe, so argumentiert die KSK, „Einzelstimmen“ ein und verkaufe an den Veranstalter den „Gesamtklang“ weiter, sodass beide abgabepflichtig seien (!) (Ausnahme: eine GbR mit Gesellschaftsvertrag). Damit kann die KSK statt 4,4% 8,8% verlangen und streicht für einen Auftritt gleich zweimal Gewinne ein. Wer also in der Zukunft von der KSK geprüft wird und bisher für seine Band noch keine Abgaben geleistet hat, muss bei einer Betriebsprüfung mit Rückzahlungen für die Auftritte der letzten 5 Jahre rechnen!
Das heißt im Klartext: das geht uns alle an! Wer kann, sollte sich also an dem oben genannten Termin im Kölner Sozialgericht einfinden, um ihre/seine Solidarität auszudrücken und zu dokumentieren, dass es hier nicht nur um den Fall Peter Fleischhauer, sondern um den Fall aller ähnlich betroffenen MusikerInnen in ganz Deutschland geht!
Prozesstermin: 23. März 2009, 11:30 Uhr
Ort: Sozialgericht Köln, An den Dominikanern 2, 50668 Köln
Weitere Infos & Kontakt: Peter Fleischhauer, ed.ar1737690378tsehc1737690378rogni1737690378wsfog1737690378nik@r1737690378euahh1737690378csiel1737690378f1737690378
und auf der interessanten Website zur KSK: www.kskforum.de.
Wer von Euch hat schon Bekanntschaft mit der Mehrfach-Abgabe gemacht? Schreibt uns eine Mail an: musik(at)melodiva(punkt)de.