Hörbeispiele auf Homepages

Es gibt eine enorme Vielfalt an (Halb-)Wissen in der MusikerInnenwelt, was die GEMA-Gebühren für Hörbeispiele auf Band- und KünstlerInnen-Websites angeht. Wir haben Euch hier deshalb noch einmal die wesentlichen Tarife zusammengestellt.

– Eigenpräsentation von GEMA-Mitgliedern

Wenn GEMA-Mitglieder ihre eigenen Werke auf ihrer Website präsentieren (sog. kostenloses Streaming), fallen keinerlei Vergütungen an, denn die GEMA hat in ihrer grenzenlosen Gnade eine „Vergütungsfreiheit“ erlassen, die bis zum Jahresende verlängert wurde. Die Homepage muss allerdings bis zum 31. Dezember 2008 bei der GEMA gemeldet und eine Lizenz erworben werden. Die Bedingung ist, dass die Homepage keinerlei kommerziellen Hintergrund hat und auch nicht Teil einer anderen, kommerziellen Website ist. Genauere Infos unter: www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/eigenprasentation-mitglieder0/

– Electronic Commerce

Im Gegensatz dazu müssen Webseiten, die Electronic Commerce mit Musikwerken betreiben und Musiktitel im sog. Prelistening zum Probehören anbieten, um z.B. CD’s zu verkaufen, GEMA-Gebühr bezahlen und die Titel dürfen die Dauer von 45 Sekunden nicht überschreiten. Hier müssen EUR 150.- für bis zu 20 Werke gezahlt werden (bei einer PI-Obergrenze von bis zu 500.000 im Monat; PI=Seitenzugriffe).

– Hörbeispiele von Interpreten

Wer als Interpret Werke Dritter zur Präsentation des eigenen Repertoires bzw. der eigenen Interpretation auf seine Website einstellt, muss für die Nutzung von bis zu 5 Musikwerken des GEMA-Repertoires mit einer Spieldauer von max. 5 Min. pro Werk für ein Jahr EUR 100.- zzgl. 7 % MwSt. bezahlen. Bis 50% der Werke können innerhalb eines Jahres ausgetauscht werden.

www.gema.de

www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/eigenprasentation-mitglieder0/

06.07.2008