Änderung im GEMA Verteilungsplan

Bundesweit wachen Prüfer der GEMA darüber, ob auf Konzerten wirklich das gespielt wird, was auf den Musikfolgebögen angegeben wurde. Seit 2006 kann es verheerende Folgen haben, wenn die Prüfer in ihrem Bericht zu einem abweichenden Ergebnis kommen, wie der DRMV (Deutscher Rock- und Popmusikerverband e.V.) in seiner Zeitschrift Musiker (1/2008) berichtet. Seitdem hat sich die GEMA nämlich das Recht eingeholt, die Band bzw. die Künstler von der Verrechnung zurückzustellen, sobald ein Musikfolgebogen nicht dem Prüfbericht entspricht. Im Extremfall kann das bedeuten, dass aufgrund einer einzigen Abweichung gleich eine komplette Jahresausschüttung ausgesetzt wird! Da die GEMA in der Praxis oft nur die Veranstalter informiert und diese auffordert, den Nachweis zu erbringen, dass tatsächlich die angegebenen Stücke gespielt wurden, dringt das Problem gar nicht bis zu den Künstlern durch. Der DRMV empfiehlt daher, sich selbst zu informieren und bei Verdacht direkt bei der GEMA eine Aufstellung zu verlangen:

GEMA-Direktion, Abrechnung D-Musik, Abteilungsdirektorin Silvia Moisig, Postfach 301240, 10722 Berlin, Fax: 030-21245950.

02.03.2008