Gema-Tipps

Diese Tipps schickte uns die Gitarristin und Songwriterin Christina Lux. Wenn ihr weitere Tipps, Erfahrungen und Anregungen habt, schickt sie uns.

„Immer mehr Künstler erzählen mir, dass sie immer schlechter Konzerte bekommen, weil sich eben oft die Gemaabgabe bei einem nicht gut gefüllten Konzert mit den anderen Ausgaben als unmöglich herausstellt. Was viele nicht wissen, man kann seine Wahrnehmungsverträge bei der Gema auch partiell kündigen. Das bedeutet, der Veranstalter hat dann keine Gema abzuführen. Also TV, Radio drin lassen und online und live streichen. Das geht zum Ablauf des Vertrages. Dieser erneuert sich immer automatisch um 3 Jahre falls nicht gekündigt wird. Zu diesem Ablaufdatum ist auch eine teilweise Kündigung der Wahrnehmungsrechte möglich. Ich empfehle weiterhin Live Folgeformulare immer nur selbst einzureichen und alle Angaben, vor allem die Musikwerknummern einzutragen. Dann einmal alle halbe Jahr anrufen, welche Konzerte schon gemeldet sind.“

16.09.2007