Pauschalvertrag GEMA & Hessen: Befreiung von Kosten für Ehrenamt

Ein Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Land Hessen macht es möglich: Die Landesregierung hat im Rahmen ihres 11+1 Programms für Hessen angekündigt, die Ehrenamtsvereine von den GEMA-Kosten zu befreien. Wenn Vereine in Hessen ihre Events musikalisch begleiten, wenn es öffentliche Veranstaltungen mit Musikdarbietungen gibt, müssen ab dem 1. Januar 2025 keine GEMA-Gebühren mehr bezahlt werden. Das Land Hessen stellt dafür bis zu 400.000 Euro im Jahr zur Verfügung, insgesamt 1,6 Millionen Euro bis Ende 2028. Mit dem Geld soll ein wesentlicher Beitrag zur Förderung des Ehrenamtes geleistet werden. Erfasst von der Regelung sind alle Vereine und alle Organisationen, die ihren Sitz in Hessen haben, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dabei sind vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von max. 500m² umfasst, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird. Künftig wird es ausreichen, sich beim GEMA-Portal mit seiner Veranstaltung anzumelden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Vereine dann eine Nachricht, dass das Land Hessen die Kosten übernimmt.

30.01.2025