Änderungen in der Brandenburger Bauordnung zugunsten von Festivals beschlossen

Die gesetzgebende Bauordnung des Landes Brandenburg wurde kürzlich im Sinne von Veranstaltenden geändert. In enger Zusammenarbeit mit den kulturpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und SPD sowie fachlicher Beratung durch die Anwaltskanzlei Härting konnte ImPuls Brandenburg e.V. in Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung einen Vorschlag einbringen, dem gefolgt und zugestimmt wurde. Im Ergebnis ist die angespannte Situation für Veranstaltende von Festivals, aber auch von Dorf-, Stadt- und anderen Kulturfesten, hinsichtlich möglicher Baugenehmigungsverfahren deutlich entspannt worden. Konkret bedeutet dies, dass Bauten, die z.B. auf Musik-, Kunst- und Kulturfestivals nur für kurze Zeit aufgestellt oder benutzt werden und die keine Fliegenden Bauten oder keine Sonderbauten sind, nicht mehr baugenehmigungspflichtig sind. Dies zeige, „dass es möglich ist, ergebnisorientiert sowie partei- und ressortübergreifend für die Menschen in Brandenburg zu agieren“, schreibt ImPuls Brandenburg e.V. auf seiner Seite.

10.10.2023